Er habe in einer gerichtlichen Angelegenheit eine Mitteilung der Geschäftsstelle erhalten. Auf dieser Mitteilung habe sich - wie üblich - neben der Behördennummer eine Durchwahl befunden. Diese Durchwahl sei durchgestrichen und handschriftlich durch eine andere Durchwahl ersetzt worden.
Also habe er auf der angegebenen Durchwahl versucht, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Mehrmals am Tag, zu allen erdenklichen Tageszeiten, etwa zwei Wochen lang - ohne Erfolg. Aus Verzweiflung habe er dann irgendwann nicht die angegebene Durchwahl, sondern die ursprüngliche, durchgestrichene Durchwahl angerufen und dort einen - wenn auch unzuständigen - Mitarbeiter erreicht.
Erleichtert, wenn auch etwas in Rage, habe er sich bei dem Gesprächspartner nach der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt und etwas sarkastisch nachgefragt, ob diese vielleicht tot sei. "Nein", habe der Gesprächsteilnehmer daraufhin geantwortet, tot sei die Dame nicht, aber sie sei auf beiden Ohren taub.
Und die Moral von der Geschichte: Es ist beruhigend, dass die Gerichte offenbar schwerbehindertenrechtlich Ihre Quoten erfüllen - aber eingehende Anrufe auf den Apparat einer tauben Mitarbeiterin umzuleiten, ist etwa so, als würde man den Telefonapparat in die Abstellkammer stellen und die Tür verriegeln.
Gestern die Ossis, heute die Behinderten. Ihr Blog verkommt von Tag zu Tag
AntwortenLöschen@ Anonym: ? - Behindert ist hier doch höchstens der, welche eben jene Sachbearbeiterin für eben diese Aufgabe - telefonische Erreichbarkeit - ausgewählt hat. Und die Geschichte zeigt m.E. sehr schön den gelebten Behördenirrsinn.
AntwortenLöschenEr hat also mehrmals am Tag zwei Wochen lang die gleiche Durchwahl die handschriftlich da hingeschrieben wurde angerufen. Ohne mal eine andere auszuprobieren bzw die 0 die wählen um zu Fragen was da los ist.
AntwortenLöschenIst das einer von den vormals beschriebenen dummen Ossi-Anwälten oder erkennen sie in dem Vorgehen auch die Vorgehensweise eines cleveren norddeutschen Regelstudienzeitprädikatsstrafrechtsanwalts?
"Er hat also mehrmals am Tag zwei Wochen lang die gleiche Durchwahl die handschriftlich da hingeschrieben wurde angerufen."
AntwortenLöschenEben das hat mich auch stutzig gemacht: Ein RA kommt nicht auf die Idee, nach 2-3 erfolglosen Versuchen die Zentrale zu bemühen oder zumindest ein Fax zu schicken? Naja.
@Anonym 07:00:
AntwortenLöschenWie wäre es wenn Sie sich einfach vom Acker machen. Oder hält Ihnen täglich jemand eine Pistole an den Kopf und zwingt Sie die Beiträge des Herrn Nebgen zu lesen?
@RA Nebgen:
Danke für diesen amüsanten Beitrag und den aufschlußreichen Beitrag von Dienstag über Dunkeldeutschland.