Mittwoch, 24. November 2010

Wie weiland Otze

Wenn es darum geht, sich nicht an die eigenen, selbst gesetzten Regeln und Normen zu halten, weil ihnen ein konkretes Ergebnis nicht gefällt, dann sind Sportfunktionäre immer ganz vorne mit dabei. Und Fußballverbände gehen vorweg.

Vor wohl etwa zwanzig Jahren gab es in Deutschland die Regel, dass ein Profi nach einer roten Karte im DFB-Pokal für die Bundesliga gesperrt würde, nicht aber für den DFB-Pokal. Nach insgesamt zwei gelben Karten im Pokalwettbewerb war man hingegen für das nächste Pokalspiel gesperrt. Diese Regel war zwar systemwidrig und in sich unschlüssig, aber sie war da.

So begab es sich, dass der seinerzeit für den 1. FC Köln (korrigiert, Anm. d. Verf.) spielende Frank Ordenewitz in der ersten Halbzeit des Pokalhalbfinales seine zweite gelbe Karte im laufenden Wettbewerb erhielt. Das hätte für ihn bedeutet, dass er für das Finale gesperrt gewesen wäre - "Otze" war untröstlich. Aber Otze kannte das Regelwerk und fragte sich, ob er diese unschöne Konsequenz nicht einfach umgehen könne, wenn er sich im laufenden Spiel noch einen Platzverweis einhandeln würde. Denn dann wäre er nur für die Bundesligaspiele gesperrt worden, und dort war für Köln schon alles gelaufen, Otze also entbehrlich. Otze war sich nicht sicher, also fragte er in der Halbzeitpause seinen Trainer, was der von dem Plan halte. Und der Trainer - Erich Rutemöller - sprach die legendär gewordenen Worte: "Otze, mach' et".

Also machte Otze es und flog wegen unnötigen Ballwegschlagens vom Platz. Dann aber machte Otze einen Fehler: Auf die Frage eines regelkundigen Reporters gab Otze seine Absicht zu. Das wiederum konnte der DFB nicht auf sich sitzen lassen und sperrte Otze - ohne ersichtliche Regelgrundlage - trotzdem. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen.

Lange her, nichts daraus gelernt: In der Champions League gibt es noch immer eine ähnlich bekloppte Regelung. Deshalb ließen sich die Profis Ramos und Alonso von Real Madrid im Spiel gegen Ajax Amsterdam vorsätzlich vom Platz stellen, um eine Regelabnormität auszunutzen und einer - weiteren - Sperre zu entgehen. Ihr Trainer- Jose Mourinho - soll dieses Vorgehen sogar angewiesen haben, denn der gilt allgemein als schlau.

Und was macht der Europäische Fußballverband? Der ist natürlich beleidigt, dass man seine skurrilen Regeln so gut kennt und hat gegen die Spieler und den Trainer Disziplinarverfahren eingeleitet. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen. Wem seine Regeln nützen, bestimmt immer noch der Verband!

Woran mich das erinnert? Fragen Sie nicht.

7 Kommentare:

  1. Das war natürlich beim 1. FC Köln und nicht bei den Fischköppen. Die hätten sowas nämlich nie gemacht.

    AntwortenLöschen
  2. @ SvenK: Sie haben natürlich Recht, es war beim 1. FC Köln! Das korrigiere ich gleich. Den Fischköppen wäre sowas nicht einfallen... ;-)

    AntwortenLöschen
  3. Samma Digga, wen meinsu denn hia mit Fischköppe???

    AntwortenLöschen
  4. "In der Champions League gibt es noch immer eine ähnlich bekloppte Regelung."
    Nein.

    "Und was macht der Europäische Fußballverband? Der ist natürlich beleidigt, dass man seine skurrilen Regeln so gut kennt und hat gegen die Spieler und den Trainer Disziplinarverfahren eingeleitet."
    Fair Play ist Ihnen natürlich ein Fremdwort.

    AntwortenLöschen
  5. Ich finde die ganze Champions League bekloppt. Statt spannender k/o-Spiele gibt es Gruppenphasen, um Mindesteinnahmen zu generieren. Und dann beklagen sich die Spitzenclubs darüber, dass ihre (National-)Spieler zu oft auf den Rasen müssten.

    Die Wertsteigerung ihrer Spieler durch viele Länderspieleinsätze nehmen sie gerne mit, aber bitte keine Länderspiele während der bis zum Anschlag verplanten Saison.

    Wer Regeln aufstellt, ist für deren Missbrauchsgefahr verantwortlich, nicht derjenige, der sich die Regeln zunutze macht!

    AntwortenLöschen
  6. Aber das Regelwerk sieht ja auch vor, dass ein unsportliches Verhalten mit einer besonderen Sperre belegt werden kann. Und in diesem Fall geht das Verhalten des Vereins über die normale Unsportlichkeit (Foul auf dem Platz) hinaus, in dem man sich geplant regelwidrig verhält. Insofern denke ich, dass so eine Sperre durchaus angebracht scheint. Spielregeln eines Sportes sind ja - wenn auch ähnlich - doch etwas anderes als Strafrechtsnormen, weil immer der Fairplay-Gedanke im Vordergrund steht.

    AntwortenLöschen
  7. D 1,3,29 (Paulus lbibro singulari ad legem Cinciam):

    Contra legem facit, qui id facit quod lex prohibet, in fraudem vero, qui salvis verbis legis sententiam eius circumvenit.

    (Paulus in der Einzelschrift zur Lex Cincia):
    Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet; das Gesetz umgeht dagegen, wer zwar seinen Wortlaut beachtet, aber seinem Sinn zuwiderhandelt.

    AntwortenLöschen