Dienstag, 30. November 2010

Während des Rennens das Pferd wechseln?

Wie beispielsweise hier der Presse zu entnehmen ist, wurde nach dem Mandant des Kollegen Birkenstock auch das Mandat des zweiten Verteidigers von Jörg Kachelmann beendet. Auch in den strafrechtlichen Blogs hat man sich auf das Thema gestürzt, z. B. hier, hier und hier. Die Welt spricht davon, Kachelmann wechsele seine Verteidiger aus, weil er eine neue Strategie plane. Deshalb hätte er auch den Verteidiger Klaus Schroth "gefeuert". Der Kollege Melchior meint, Birkenstock hätte "das Handtuch geworfen".

Zutreffend ist daran offenbar, dass zwei der bisherigen drei Verteidiger nicht mehr für Jörg Kachelmann tätig sind. Der Rest dürfte der Phantasie und dem Wunschdenken der (Krawall-) Presse entsprungen sein. Denn keiner der Verteidiger hat sich bisher dazu geäußert, auf wessen Initiative die Beendigung des Mandats erfolgte. Wegen des Mandatsgeheimnisses dürften sie sich hierzu auch gar nicht äußern.

Kachelmann selbst täte auch gut daran, hierzu nichts zu sagen. Denn wenn seine Verteidiger das Mandat von sich aus niedergelegt hätten, wäre das tatsächlich ein herber Schlag für ihn. Weil man sich sein Teil dazu denken würde. Wenn er selbst gekündigt haben sollte und damit tatsächlich den von der WELT behauptete Taktikwechsel anstrebte, täte er wohl gut daran, die neue Taktik längst möglich für sich zu behalten. Das wirklich Interessante werden wir also nie erfahren, sondern uns mit den zumeist wüsten Spekulationen der Presse zufrieden geben müssen.

Aus welchen vernünftigen Gründen aber sollte ein Angeklagter in der mündlichen Verhandlung seine Verteidiger auswechseln? Ein neuer Verteidiger muss sich einarbeiten, und ein Taktikwechsel ist meist noch schlechter, als eine als falsch erkannte Taktik weiterzuverfolgen.

Warum also, warum? Nur Alice Schwarzer wird es wissen. Und sie wird es uns erzählten. Ganz sicher.

Montag, 29. November 2010

Noten für den Rechtsanwalt

Die meisten Menschen mögen angeblich keine Schulnoten. Bei dieser allgegenwärtigen Abneigung gegen Benotung ist es verwunderlich, wie viele Internetportale es gibt, in denen man Rechtsanwälte benoten kann und wie rege davon Gebrauch gemacht wird. Das scheinen die Menschen toll zu finden.

Dabei spricht eine Menge für Schulnoten, und eine noch größere Menge gegen die Benotung von Rechtsanwälten. Denn schulische Leistungen sind sehr gut messbar, da der Lernstoff vorgegeben ist und die Erreichung des Lernziels somit objektiv messbar ist. Die Bewertungsskala der Schulnoten von "sehr gut" bis "ungenügend" ist dabei so transparent, dass sie in fast allen Lebensbereichen übernommen gerne wird. Eine "drei" hat ungleich mehr Aussagekraft als irgendein windelweicher Bericht, der doch nur verschleiern soll, dass der Sprössling das Klassenziel verfehlt hat.

Anwaltliche Leistungen hingegen kann man nicht objektiv bewerten. Das muss schon deshalb scheitern, weil jede verobjektivierbare Zielvereinbarung fehlt. Wenn zwei sich streiten, kann höchstens einer gewinnen. Ist der Rechtsanwalt des anderen deshalb schlecht? Natürlich nicht. Vielleicht hatte der Gegner einfach nur das Recht auf seiner Seite. Anders herum kann selbst der schlechteste Rechtsanwalt den Sieg seines Mandanten manchmal nicht vereiteln.

In einem Strafprozess kann es für den Strafverteidiger ein Riesenerfolg sein, wenn er seinen Mandanten vor der Sicherungsverwahrung rettet - auch wenn der Mandant mit den fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe überhaupt nicht einverstanden ist.

Um einen Rechtsanwalt korrekt beurteilen zu können, bedürfte es daher erst einmal einer realistischen Zielvereinbarung. Das hieße, dass solch eine gemeinsame Zielvorgabe nicht nur getroffen werden müsste, sie müsste auch noch realistisch sein. Eine realistische Einschätzung der Zielvorgabe aber setzte wiederum vertiefte Rechtskenntnisse voraus - die bei den meisten Menschen so wenig vorhanden sein dürfte, wie bei mir Kenntnisse über anorganische Chemie.

Warum also wollen so viele Menschen unbedingt ihren Rechtsanwalt benoten? Wollen die sich rächen? Warum dann gerade an ihrem Rechtsanwalt, der im Zweifel noch der einzige sein wird, der ihnen wirklich helfen will?

Mittwoch, 24. November 2010

Wie weiland Otze

Wenn es darum geht, sich nicht an die eigenen, selbst gesetzten Regeln und Normen zu halten, weil ihnen ein konkretes Ergebnis nicht gefällt, dann sind Sportfunktionäre immer ganz vorne mit dabei. Und Fußballverbände gehen vorweg.

Vor wohl etwa zwanzig Jahren gab es in Deutschland die Regel, dass ein Profi nach einer roten Karte im DFB-Pokal für die Bundesliga gesperrt würde, nicht aber für den DFB-Pokal. Nach insgesamt zwei gelben Karten im Pokalwettbewerb war man hingegen für das nächste Pokalspiel gesperrt. Diese Regel war zwar systemwidrig und in sich unschlüssig, aber sie war da.

So begab es sich, dass der seinerzeit für den 1. FC Köln (korrigiert, Anm. d. Verf.) spielende Frank Ordenewitz in der ersten Halbzeit des Pokalhalbfinales seine zweite gelbe Karte im laufenden Wettbewerb erhielt. Das hätte für ihn bedeutet, dass er für das Finale gesperrt gewesen wäre - "Otze" war untröstlich. Aber Otze kannte das Regelwerk und fragte sich, ob er diese unschöne Konsequenz nicht einfach umgehen könne, wenn er sich im laufenden Spiel noch einen Platzverweis einhandeln würde. Denn dann wäre er nur für die Bundesligaspiele gesperrt worden, und dort war für Köln schon alles gelaufen, Otze also entbehrlich. Otze war sich nicht sicher, also fragte er in der Halbzeitpause seinen Trainer, was der von dem Plan halte. Und der Trainer - Erich Rutemöller - sprach die legendär gewordenen Worte: "Otze, mach' et".

Also machte Otze es und flog wegen unnötigen Ballwegschlagens vom Platz. Dann aber machte Otze einen Fehler: Auf die Frage eines regelkundigen Reporters gab Otze seine Absicht zu. Das wiederum konnte der DFB nicht auf sich sitzen lassen und sperrte Otze - ohne ersichtliche Regelgrundlage - trotzdem. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen.

Lange her, nichts daraus gelernt: In der Champions League gibt es noch immer eine ähnlich bekloppte Regelung. Deshalb ließen sich die Profis Ramos und Alonso von Real Madrid im Spiel gegen Ajax Amsterdam vorsätzlich vom Platz stellen, um eine Regelabnormität auszunutzen und einer - weiteren - Sperre zu entgehen. Ihr Trainer- Jose Mourinho - soll dieses Vorgehen sogar angewiesen haben, denn der gilt allgemein als schlau.

Und was macht der Europäische Fußballverband? Der ist natürlich beleidigt, dass man seine skurrilen Regeln so gut kennt und hat gegen die Spieler und den Trainer Disziplinarverfahren eingeleitet. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen. Wem seine Regeln nützen, bestimmt immer noch der Verband!

Woran mich das erinnert? Fragen Sie nicht.

Nicht tot, aber taub

Es gibt sehr viele hübsche Erzählungen über die verzweifelten Versuche von Mandanten oder Kollegen, bestimmte Behörden telefonisch zu erreichen. Die schönste aber stammt von einem Kollegen, der folgendes berichtet:

Er habe in einer gerichtlichen Angelegenheit eine Mitteilung der Geschäftsstelle erhalten. Auf dieser Mitteilung habe sich - wie üblich - neben der Behördennummer eine Durchwahl befunden. Diese Durchwahl sei durchgestrichen und handschriftlich durch eine andere Durchwahl ersetzt worden.

Also habe er auf der angegebenen Durchwahl versucht, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Mehrmals am Tag, zu allen erdenklichen Tageszeiten, etwa zwei Wochen lang - ohne Erfolg. Aus Verzweiflung habe er dann irgendwann nicht die angegebene Durchwahl, sondern die ursprüngliche, durchgestrichene Durchwahl angerufen und dort einen - wenn auch unzuständigen - Mitarbeiter erreicht.

Erleichtert, wenn auch etwas in Rage, habe er sich bei dem Gesprächspartner nach der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt und etwas sarkastisch nachgefragt, ob diese vielleicht tot sei. "Nein", habe der Gesprächsteilnehmer daraufhin geantwortet, tot sei die Dame nicht, aber sie sei auf beiden Ohren taub.

Und die Moral von der Geschichte: Es ist beruhigend, dass die Gerichte offenbar schwerbehindertenrechtlich Ihre Quoten erfüllen - aber eingehende Anrufe auf den Apparat einer tauben Mitarbeiterin umzuleiten, ist etwa so, als würde man den Telefonapparat in die Abstellkammer stellen und die Tür verriegeln.

Dienstag, 23. November 2010

Kein Geld im wilden Osten

Der Beitrag des Kollegen Hoenig hier gibt Gelegenheit, auch mal wieder eine Geschichte aus der Gerichtsbarkeit im wilden Osten zum Besten zu geben. Im Osten, das ist bekanntlich dort, wo Anfang der Neunziger all diejenigen Juristen aus dem Westen hingegangen sind, die im Westen mangels Qualifikation nichts werden konnten. Und dort sitzen diese Juristen jetzt, und blockieren bis zu ihrer Verrentung in schätzungsweise zehn bis fünfzehn Jahren alle Positionen.

Viele dieser Bundesländer bezeichnen sich als arm und bekommen daher nicht nur Solidaritätszuschlag, sondern auch Länderfinanzausgleich. Viele versuchen auch selber zu sparen, so wie es der Kollege Hoenig eben hier berichtet.

Eines Tages trug mir ein befreundeter Kollege aus Rostock die Übernahme einer Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rostock an. Er war seinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Ich beantragte also für die Revisionsinstanz meine Beiordnung, der Kollege übermittelte die Zustimmung zu seiner Entpflichtung, die Zustimmung des Mandanten sowie einige Nachweise aus Literatur und Rechtsprechung, und das Gericht rührte sich nicht. Die Revisionsbegründungsfrist verstrich, und so reichte ich unbeigeordnet eine Revisionsbegründung ein, denn dazu bin ich berufsrechtlich verpflichtet.

Nach mehrmaliger Mahnung lehnte das Gericht den Beiordnungsantrag ohne Begründung ab. Das Landgericht hielt diesen Beschluss in der Beschwerdeinstanz und auch das OLG bestätigte ihn. Alle ohne Begründung, alle krass rechtswidrig.

Na gut, dachten wir uns, dann macht eben der - immer noch nicht entpflichtete - Kollege die angefallenen Gebühren geltend und leitet sie an mich weiter. Seinen Antrag lehnte nun das Amtsgericht Rostock mit der Begründung ab, er hätte ja in der Revisionsinstanz nicht geleistet. Dieses Mal immerhin eine Begründung, wenn auch eine grottenfalsche. Wieder Beschwerde eingelegt, wieder von allen Instanzen ohne weitere Begründung - geschweige denn einer gesetzlichen Grundlage - abgelehnt.

Und so kam es, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einmal 600 Euro sparte, die mir eigentlich zugestanden hätten. Wenn die das immer so machen, ist das Bundesland bald steinreich!

Mittwoch, 17. November 2010

Stell Dir vor es ist Recht und keiner hört hin

Der Mandant soll gemeinschaftlich mit einem Mitbeschuldigten einen Autounfall vorgetäuscht haben, um den Versicherer zu schädigen. Das kommt häufig vor und ist allgemein als Autobumserei bekannt. Der Mandant als Geschädigter des Unfalls hatte den Unfallgegner und dessen Versicherer auf Schadenersatz verklagt und ein Sachverständigengutachten beigefügt.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige meinte, dass könnte alles so nicht gewesen sein, worauf der Mandant auf anwaltlichen Rat seine Klage zurückgenommen und auf den geltend gemachten Anspruch sogar verzichtet hat.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges. Dagegen fällt mir allerlei ein, z. B. dass die Klagerücknahme wohl ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ist, § 24 Abs. 1 StGB. Diese Vorschrift wird von der Staatsanwaltschaft eigentlich nie angewendet; viele Staatsanwälte, die man darauf anspricht, kennen diese Vorschrift nicht einmal (mehr). Offenbar haben sie diese Norm im Verfolgungsrausch erfolgreich verdrängt, denn im Studium ist es eine der zentralen Normen, auf die man acht geben sollte.

Also bekommt die Staatsanwaltschaft von mir eine fünfseitige Stellungnahme im Vorverfahren, mit der ich die rechtlichen Voraussetzungen des Rücktritts ausführlich darlege, den Sachverhalt darunter subsumiere und das Ganze mit Rechtsprechung unterlege.

Drei Wochen später wird dem Mandanten die Anklageschrift zugestellt, von der Problematik darin kein Wort. Das verwundert nur mäßig, denn der Staatsanwalt bestätigt auf Nachfrage, dass er die Stellungnahme der Verteidigung nicht gelesen habe. Davon war ich ausgegangen, aber die Offenheit verwundert dann doch. Gerade als neutrale Ermittlungsbehörde sollte man sich von den Rechtsansichten anderer um gar keinen Preis beirren lassen, deshalb ignoriert man sie am besten ganz. Das war jetzt übrigens Sarkasmus.

Was nutzt einem ein Anspruch auf rechtliches Gehör eigentlich, wenn dann doch keiner hinhört? Wenn es im Gesetz steht, aber in der Wirklichkeit keinen interessiert?

Einziger Vorteil: Jetzt liegt die Sache bei Gericht, und wenn da irgendwann mal jemand auf die Idee kommen sollte, das Gesetz anzuwenden, dann gibt es immerhin Geld. Irgendwann.







Dienstag, 16. November 2010

Es fehlte einfach ein Stück Film

Es gibt keine Kennzeichnungspflicht für Beamte. Weil der zugrunde liegende Sachverhalt so empörend ist, hier nochmal der link zur bereits zitierten Erklärung des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt.

Bei der Diskussion denkt sich der Normalbürger vielleicht zunächst, wozu auch sollte es so eine Kennzeichnungspflicht geben? Beamte sind ja Staatsdiener, die sind auf die Verfassung vereidigt, warum sollte man die unter Generalverdacht stellen? Im Gegenteil: Die armen Säue müssen für uns wackere Bürger regelmäßig den Kopf hinhalten, wenn wieder mal ein paar Chaoten die Revolution proben.

Und dann passiert einem vielleicht so etwas wie dem Jura-Studenten einer privaten Hochschule vor einigen Jahren. Der hatte friedlich für bessere Studienbedingungen demonstriert und bei einem Polizeieinsatz schwere Verletzungen davon getragen. Er hatte nicht provoziert, er hatte keine Gewalt angewendet, er kam aus einem vornehmen Teil der Stadt und war entsprechend gekleidet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn aus dem Demonstrationszug weg in einen Vorgarten gedrängt und dort nach Strich und Faden vermöbelt.

Aber der Demonstrationszug wurde von der Polizei gefilmt. Es gab also Videoaufzeichnungen von allem, und die Polizei musste diese Aufzeichnungen herausgeben. Auf dem Film sah man den Studenten, man sah, dass er einfach nur die Straße entlang lief, man sah, dass er in keiner Weise gewalttätig war oder provozierte, und man sah, wie einige Polizeibeamte auf ihn zukamen. Dann folgte ein Schnitt. Oben rechts in der Ecke sprang die in Echtzeit mitlaufende Uhr um zehn Sekunden nach vorne. Danach sah man, dass der Student verletzt am Boden lag. Die zehn Sekunden dazwischen fehlten. Einfach weg. Von wem gelöscht? Keine Ahnung. Ist auch egal. Jedenfalls konnte man den Polizeibeamten nichts nachweisen, denn Beweise gab es ja keine.

Wenn man so etwas das erste Mal erlebt, mag man nicht glauben, dass so etwas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nur möglich ist, sondern auch noch ungeahndet bleiben kann. Aber seither haben mir immer wieder Kollegen erzählt, dass sie ganz ähnliche Fälle bearbeitet hätten.

Nur komischerweise scheinen bestimmte Politiker von diesen Geschehnissen nie Kenntnis zu erlangen. Oder wie ist es möglich, dass diese Politiker sogar ernsthaft dafür plädieren, auch noch jegliche Identifizierung von Polizeibeamten unmöglich zu machen?

Montag, 15. November 2010

Es gibt keine straffälligen Polizisten. Punkt.

Vor einigen Jahren bekam ich Kenntnis von einem Vorgang in einem nördlichen Bundesland. Ein Mandant war auf seinem Motorrad von einem Kraftfahrzeug erfasst worden, dessen Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Mandant hatte dabei schwerste Verletzungen erlitten, die eine dauerhafte Behinderung zur Folge hatten.

So weit, so traurig. Aber das Unfallfahrzeug war kein gewöhnliches Fahrzeug. Es war ein Polizeifahrzeug. Und deshalb weigerten sich die von Unfallzeugen herbeigerufenen Kollegen schlichtweg, den Unfall aufzunehmen. Es gab kein Unfallprotokoll, es wurde keine Akte angelegt. Der Notarzt wurde von Zeugen gerufen.

Die Polizei rückte mitsamt den Unfallfahrern und deren Fahrzeug wieder ab. Es wurde nie geklärt, um welches Polizeifahrzeug es sich gehandelt hatte und wer Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hatte. Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekam der Mandant nicht, weil der Unfallgegner nicht ermittelt werden konnte. Die Führung der Polizei weigerte sich hartnäckig, irgendwelche Daten herauszugeben.

Ich erinnere mich an einen Vorfall in Hamburg vor etwa fünfzehn Jahren, bei dem ein Journalist am Rande einer Kundgebung mit dem mittlerweile verstorbenen Jörg Haider von einer ganzen Polizeimannschaft invalid getreten oder geschlagen wurde. Die Täter konnten nie dingfest gemacht werden, weil die Polizei sich weigerte, die Namen der eingesetzten Beamten preis zu geben. Wenn ich mich richtig erinnere.

Und jetzt behauptet der Sprecher des Sachsen-Anhaltinischen Innenministeriums, es gäbe keine Notwendigkeit zur Kennzeichnung von Beamten, weil noch nie ein Strafverfahren daran gescheitert wäre, dass man einen Beamten nicht hätte identifizieren können. So liest man zumindest hier.

Dazu fällt einem nichts mehr ein. Zumindest nichts, das nicht gleichzeitig einen Straftatbestand erfüllen würde.

Freitag, 12. November 2010

Lesen, schreiben ungenügend

Ob Heilpraktiker helfen können, ist streitig.

Unstreitig ist seit heute, was sie jedenfalls nicht können: Grammatik. Wie sonst ist das hier zu verstehen:


Apotheker betrügte Krankenkassen mit HIV Arzneien

Apotheker betrügte mit HIV Medikamenten


Ein Apotheker in Berlin betrügte die Krankenkassen mit Hilfe von HIV Patienten in der Abrechnung von Medikamenten.

Paraphe reicht nicht

Der Kollege Brandau berichtet hier über eine große und recht simple Unterschrift. Ab und an sieht man ja solche Unterschriften, bei denen fehlende Schöpfungshöhe auch gerne durch übermäßige Größe kompensiert wird. Aber Vorsicht!

Ein befreundeter Kollege hatte da vor dem Amtsgericht Hamburg schon einmal ein Problem, und das ging so:

1. Berufungsschriften müssen unterschrieben sein.
2. Der Kollege hat eine Unterschrift, die bei einer Länge von etwa acht Zentimetern dem griechischen Kleinbuchstaben alpha ähnelt - mit einem Punkt über der Schleife.
3. Hier kommt jetzt der titelgebende Unterschied ins Spiel: Das Amtsgericht hielt die mit derart unterzeichneter Berufungsschrift eingelegte Berufung für unzulässig, weil die Berufungsschrift nicht unterschrieben sei.
4. Es handele sich bei dem Zeichen nicht um eine Unterschrift, sondern nur um eine Paraphe.

Die Berufung wurde als unzulässig zurückgewiesen, die Beschwerde dagegen blieb erfolglos.

Auf diese Unterscheidung muss man erst einmal kommen! Aber Richter lassen sich eben eine Menge einfallen, wenn es gilt, sich um drohende Arbeit herumzudrücken. Fragen Sie diesen Kollegen hier.

Zigeuner in der U-Bahn

Wie die Hamburger Lokalpresse berichtet, soll es gestern in der Hamburger U-Bahn zu einer Lautsprecherdurchsage gekommen sein, mit der ein Fahrer die Fahrgäste mit den Worten gewarnt habe: "Passen Sie bitte auf Ihre Wertsachen auf; es befinden sich Zigeuner im Zug."

Der Informant habe dies selbst gehört und daraufhin versucht, sich bei der Hochbahn zu beschweren. Dort sei aber niemand ans Telefon gegangen. Von den übrigen Fahrgästen hätte sich keiner etwas anmerken lassen. Oder möglicherweise haben die auch wirklich nichts gemerkt. Viele von denen haben ja auch Kopfhörer auf. Oder hören an sich nicht mehr so gut.

Einer jedenfalls hat es gehört. Die Hochbahn nimmt den Vorfall, wie man liest, "sehr ernst", was immer damit gemeint ist. Man versuche derzeit, den verantwortlichen Fahrer zu identifizieren.

Soll man über diesen Vorfall jetzt lachen oder doch lieber empört sein?

Donnerstag, 11. November 2010

Straftaten nur noch mit Auto!

Wenn ich mich frage, in welchen Gerichtsverfahren vor dem Strafrichter ich die besten Ergebnisse für meine Mandanten erreichen konnte, dann sticht ein gemeinsamer Umstand heraus: Fast bei allen Delikten war ein Kraftfahrzeug im Spiel. Kommt ein Mensch zu Tode, bedeutet das für den Verursacher in der Regel langjährige Freiheitsstrafe. Außer, er hat die Tat mittels eines Kraftfahrzeugs begangen, dann allein kann er offenbar auf richterliche Milde hoffen.

Die Bevorzugung von Autofahrern vor Gericht ist sensationell: In Herford beispielsweise hat ein Amtsrichter jetzt scharenweise Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen aufgehoben. Der Kollege Vetter berichtet hier.

Den Urteilen mögen bedenkenswerte Erwägungen zugrunde zu liegen - z. B. die Überlegungen zu § 100h StPO. Das Hauptargument dagegen ist schlichter Quatsch: Der Richter meint wohl, ein Beweisverwertungsverbot darin begründet zu sehen, dass der Staat mit Tempoüberwachungen Geld einnehme. Der Zusammenhang bleibt unklar: Möchte der Herforder Amtsrichter bei vergleichbarer Beweislage etwa auch wegen Diebstahls, Betrugs oder Untreue freisprechen, weil der Staat bei Verhängung einer Geldstrafe verdiente? Wohl kaum.

Warum also stellen Richter derartig filigrane Erwägungen kaum jemals an, wenn es gilt, Beweisverwertungsverbote bei sonstigen Straftaten zu prüfen? Und warum bekommt man die mildesten Urteile regelmäßig dann, wenn der mutmaßliche Täter ein Auto geführt hat?

Man sollte deliktswilligen Mandanten vorsorglich raten, bei ihren Taten stets ein Kraftfahrzeug mit sich zu führen. Das Verständnis der Justiz wäre ihnen gewiss.


Mittwoch, 10. November 2010

Lustiges aus der Arbeitswelt

Nur ganz selten nehme ich mal ein Mandat im Arbeitsrecht an. Letztens habe ich es mal wieder getan, und es war gleich ein voller Erfolg.

Nachdem der Arbeitgeber die Mandantin nach Krankmeldung einfach bei ihrem Krankenversicherer abgemeldet hatte, ergab sich für diese Beratungsbedarf. Bei der Überprüfung der durchaus nicht einfachen Rechtslage las ich am Rande auch den Arbeitsvertrag und was soll ich sagen: Der ist eine Wucht!

Darin heißt es etwa zum Thema "Einsatzgebiet", nach der Nennung zweier Objekte, an denen die Mandantin regelmäßig als Reinigungskraft eingesetzt werden sollte:

"Sollten die o. g. Firmen den Auftrag kündigen oder mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, erlischt dieser Anstellungsvertrag."

Das Rechtsinstitut des automatischen Erlöschens eines Vertrages bei Intervention eines Dritten war mir bisher noch nicht bekannt und ich beneide den Gegner um seinen Einfallsreichtum. Angeblich soll ihm bei der Abfassung dieses Vertrages sogar ein Rechtsanwalt geholfen haben. Aber manchmal möchte man auch einen Gegner einfach nur anflehen, sich doch mal ordentlich beraten zu lassen.

Als Rechtsanwalt der Gegenseite darf man das ja nicht.

Dienstag, 9. November 2010

Finanzminister auf Droge?

Michael Offer gehört zu den Personen, von deren Existenz die meisten Menschen erst erfahren, wenn er nicht mehr ist, was er mal war. Bis heute war er Pressesprecher des Finanzministers, jetzt hat er seinen Rücktritt erklärt und um Zuweisung eines anderen Postens gebeten. Warum, das sieht man hier.

Herr Offer war von seinem Chef - dem Bundesfinanzminister - coram publico auf einer Pressekonferenz zusammengeschissen worden - und zwar in einer Art und Weise, wie sie wohl seit der Abschaffung der Sklaverei höchstens noch gegenüber bockigen Kindern üblich ist. Was aber hat den Minister da geritten?

Wolfgang Kubicki von der FDP hat es damit erklärt, dass Wolfgang Schäuble wohl unter Drogen gestanden hätte.

Der Angeklagte ist kein guter Mensch und die anderen fürchten sich

Vor mir liegt zur Überprüfung einer möglichen Revision das Urteil eines deutschen Landgerichts, große Strafkammer. Es geht also nicht um Eierdiebstahl, sondern um ausgewachsene Kriminalität.

Gleich der einleitende Satz ist großartig: "Der Angeklagte ist zunächst in einer vollständigen Familie aufgewachsen." Wie man es schafft, so viel falsches Vorverständnis und Voreingenommenheit in einen so kurzen Satz zu packen, das muss mir mancher Richter erst beibringen. Wann ist eine Familie "vollständig"? Das hat das Gericht für sich behalten. Was bedeutet "zunächst"? Das zumindest erläutert uns das Gericht im zweiten Satz: "Seine Eltern trennten sich, als er ein Jahr alt war."

Aha - aber ist man mit einem Jahr schon aufgewachsen? Wohl kaum. Ausgewachsen jedenfalls nicht. Was bitte soll dann so ein Satz, wenn nicht Stimmung gegen den Angeklagten machen? Und das sind erst die Feststellungen zur Person, ein Teil des Urteils, der unbeschadet des Tatvorwurfs oder des Beweisergebnisses ohne weiteres nüchtern und sachlich gehalten werden kann.

Da wagt man kaum weiter zu lesen ob der Befürchtung, was in der eigentlichen Begründung noch auf einen warten könnte. Und tatsächlich: In der Strafzumessung heißt es: "Zu Lasten des Angeklagten hat sich ausgewirkt, dass das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit durch die Tat erheblich beeinträchtigt wurde."

Für die Nichtstrafjuristen: Möchten Sie, dass in das gegen Sie verhängte Strafmaß negativ miteinfließt, dass sich andere Menschen jetzt vielleicht mehr fürchten als vorher? Steht das in irgendeinem Zusammenhang zu Ihrer Tat? Nein, das tut es nicht, und das möchten Sie deshalb auch nicht in irgendeinen Zusammenhang gepresst sehen.

Karlsruhe, übernehmen sie.

Donnerstag, 4. November 2010

Wie man einen Troll anlockt

Manch einer fragt sich, woher die vielen Kommentare zu Blogbeiträgen kommen. Die stammen in großer Anzahl von den so genannten Trollen: unruhigen Existenzen, die ohne schöpferische Eigenleistung durch das Web 2.0 geistern und überall ihre Ausscheidungen hinterlassen.

Und wie die eigentliche Weltsprache nicht Englisch, sondern schlechtes Englisch ist, so ist die eigentliche Aktion im Web 2.0 nicht Kommunikation, sondern missglückte Kommunikation. Großmeister im Anlocken von Trollen im juristischen Blogwesen sind die Kollegen Vetter und Siebers, wobei das Trollaufkommen beim Kollegen Vetter durch erheblichen Beifang in Form seriöser Diskursbeiträge verunreinigt wird.

Wie aber lockt man einen Troll an? Dazu muss man sich einfach an drei Grundregeln halten:

1.
Suchen Sie sich zunächst ein von den populären Medien besetztes Thema aus, dass die Menschen interessiert. Mord, Vergewaltigung oder Abmahnwesen gehen immer. Hüten Sie sich vor öden Themen. Kein Troll interessiert sich dafür, ob das Schutzrecht für die Wortmarke "Dröge-Riegel" vorgestern ausgelaufen ist. Nehmen Sie zur Not die aktuelle Tagespresse zu Hilfe. Kachelmann ist immer eine sichere Bank. Nachfolger werden kommen.

2.
Schreiben Sie in möglichst apodiktischer Form eine eigene Meinung. Die Meute der Trolle wird augenblicklich über Sie herfallen, egal wie originell und gut begründet Ihre Meinung ist. Scheuen Sie sich insbesondere nicht vor Selbstironie, denn die wird von Trollen ausnahmslos für bare Münze genommen und in arrogante Allmachtsphantasien umgedeutet: Der Antwort darauf kann kein richtiger Troll widerstehen.

3.
Wichtig ist eine reißerische Überschrift als Eye-Catcher. Schließlich muss der Troll irgendwie auf Sie aufmerksam werden. Vermeiden Sie zu wissenschaftliche Ausführungen. Schreiben Sie eben nicht: "Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mietminderung bei Klosettverstopfungen". Schreiben Sie: "Auch in Rheda-Wiedenbrück schwimmt die Scheiße oben." Schon kommen die Trolle und wissen es besser. Bei der Gelegenheit: Nichts gegen Rheda-Wiedenbrück.

4.
Um sicher zu stellen, dass die Trolle Ihren Beitrag nicht nur lesen, sondern auch kommentieren, fügen Sie in Ihre Ausführungen gerne auch in nicht zum eigentlichen Thema gehörenden Randbereichen kleine Fehler ein. Das weckt den Oberlehrer im Troll und lässt ihn den virtuellen Rotstift zücken. Ganz wie der Angeklagte, der empört gegen die Anklageschrift wettert, sie wäre total fehlerhaft, er müsse freigesprochen werden: Schließlich habe er seine Ehefrau gar nicht mit der Bratpfanne, sondern mit dem Kochtopf erschlagen.

Wenn Sie diese vier einfachen Regeln zukünftig beherzigen, wird sich auch unter Ihren Beiträgen bald eine hübsche Ansammlung stattlicher Trolle einfinden.

Übrigens: Bei diesem Beitrag ist die Trollfunktion ausnahmsweise deaktiviert. Man weiß ja nie.

Mittwoch, 3. November 2010

Freiwillig verweigert!

Das ist wirklich ein Unding! Im - tragischen - Fall des verschwundenen Mirco aus Grefrath hat ein Bürger die freiwillige Speichelprobe verweigert! BILD berichtet in üblicher Manier hier. Dort heißt es in der gewohnt volksverblödenden Weise wörtlich:

"Ist er nur ein Querulant oder hat er etwas zu verbergen? Im Falle des verschwundenen Mirco (11) aus Grefrath hat ein Passat-Fahrer die Abgabe der freiwilligen Speichelprobe verweigert!"

Nein, liebe BILD-Zeitung, das ist weder ein Querulant noch müsste er zwingend etwas zu verbergen haben, aber schön, dass ihr ihn vorsorglich trotzdem schon mal denunziert: Hier hat einfach jemand an einer freiwilligen Speichelprobe nicht teilgenommen. Deswegen heißt sie ja freiwillig. Man kann, aber man muss nicht. Gründe angeben muss man auch nicht, sonst wäre das ja schon wieder ein Zwang.

Also: Alles ganz easy.

Dahinter steckt allerdings eine prozessual ernsthafte Frage: Wozu das Ganze, wenn es doch freiwillig ist? Und was passiert mit den freiwilligen Verweigerern, deren Speichelprobe man nicht bekommt? Der Verweigerer wird nicht automatisch durch die Verweigerung zum Beschuldigten - das wenigstens hat die Polizei begriffen und auch die BILD-Zeitung zitiert es immerhin.

Zur Speichelprobe zwingen wird man den Verweigerer erst dann können, wenn konkrete Verdachtsmomente gegen ihn vorliegen. Die scheint es nicht zu geben, sonst hätte man es ja schon gemacht. Also wird die Polizei jetzt Verdachtsmoment suchen. Und wehe dem, gegen den die Polizei Verdachtsmomente sucht!

Wie durch Geisterhand hat sich da meist noch immer irgendetwas gefunden.

Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft

Nein, das "h" ist kein Schreibfehler, das schrieb man damals so. Damals, das ist im Vorrevolutionsjahr 1847, als Julius Herrmann von Kirchmann seine berühmt gewordene Rede dieses Namens gehalten hat. Dankenswerterweise findet sich im Internet hier sogar die Originalschrift: Für alle die, die gerne Sütterlin lesen.

Für alle anderen: Aus dieser Rede stammt unter anderem der berühmte Ausspruch vom Strich des Gesetzgebers, "der ganze Bibliotheken zu Makulatur" werden ließe. Kirchmanns Diagnose des Zustands der Rechtswissenschaft ist brillant und liest sich teilweise so, als wäre sie erst gestern von einem kritischen Geist geschrieben worden.

Die vom damaligen Staatsanwalt Kirchmann vorgeschlagene Therapie gegen den diagnostizierten Missstand allerdings ist weit weniger brillant, wenn auch mindestens ebenso aktuell. Er schlug nämlich vor, die Jurisprudenz solle sich weniger auf die Juristen verlassen, sondern stattdessen auf etwas, das er "das Recht, wie es im Volke wohnt", nannte. Weniger denken, mehr fühlen; weniger Geist, mehr Bauch; weniger Richter, mehr Laien. Bei seinem berühmten Nachfolger Friedrich Carl von Savigny hieß das später "Volksgeist", noch später bei Adolf "gesundes Volksempfinden". Heute heißt es möglicherweise RTL oder BILD-Zeitung.

Immer aber war es eins: Populistische Stimmungsmache zu Lasten der Schwachen. Trotzdem lohnt sich das Lesen. Unbedingt!

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt

Zivilgericht, Verkehrsunfallsache, junge Richterin.

Das parkende Fahrzeug des Mandanten hat einen rechten Schaden erlitten, weil es von dem bei der Gegenseite versicherten Fahrzeug gerammt wurde. Der Unfallhergang ist strittig, aber es gibt eindeutige Abriebspuren, die sich dem gegnerischen Fahrzeug eindeutig zuordnen lassen.

Die Richterin führt in den Streitstand ein, würdigt die Beweislage und guckt mich traurig an. Da begreife ich den Ernst der Lage und frage nach, ob ihre Worte etwa bedeuten sollen, dass mein Mandant die Klage verlieren könnte. Die Richterin nickt.

Das lässt mich aufgrund der aus meiner Sicht eindeutigen Beweislage einen Moment sprachlos, dann bringe ich einige Worte zur Darlegungs- und Beweislast heraus, die ich glücklicherweise mit einem höchstrichterlichen Urteil belegen kann. Sowas hilft bei jungen Richtern ja häufig.

Die Richterin hört sich meine Worte an. Auf meine Frage, ob meine Rechtsausführungen sie möglicherweise hätten umstimmen können, sagt die Richterin:

"So genau weiß ich das noch nicht. Da muss ich erst einmal jemanden fragen, der sich damit auskennt."

Derjenige, der sich damit auskennen soll, ist ihr Dezernatskollege, der viel mit Verkehrsrecht mache, der sei aber noch einige Wochen im Urlaub. Deswegen beraumt sie einen langfristigen Entscheidungstermin an, zu dem ein uns vollumfänglich Recht gebendes Urteil ergeht.

Da hatte die Richterin offenbar doch noch jemanden gefunden, der sich damit auskannte.