Dienstag, 17. August 2010

Beleidigst Du mich, schlag ich Dich

Eine Mädchenclique mit Migrationshintergrund sitzt beim Fast-Food-Anbieter im Hauptbahnhof am Plastiktisch. Eine Clique männlicher Heranwachsender mit Migrationshintergrund tritt hinzu, es kommt zum Wortgefecht, schließlich haut einer der jungen Herren einer Dame links und recht eine runter. Später stellt er selbst gegen das Opfer Strafanzeige, weil er sich zuvor beleidigt gefühlt habe.

Das ist mäßig spannend, kommt täglich vor und ist von minderer Bedeutung. Was aber die Polizei und Staatsanwaltschaft aus solcherlei Begebenheiten machen, ist immer wieder eine Schau. Ein halbes Dutzend Beamter nimmt zunächst die Aussagen aller Beteiligten und etlicher Zeugen auf und legt zwei Vorgänge an: Einen gegen den Schläger und einen gegen das Opfer, denn der Täter hat ja ebenfalls Strafanzeige gestellt.

Jetzt wird der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft nicht etwa einheitlich ermittelt. Er hat ja zwei verschiedene Aktenzeichen und zwei verschiedene Sachbearbeiter, die von nun an alles doppelt ermitteln und im Extremfall niemals von einander Kenntnis erlangen. Irgendwann wird das Verfahren gegen den Schläger dann nach § 153 StPO eingestellt. Im Verfahren gegen das Opfer beantragt der andere Sachbearbeiter einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Offenbar, weil er das für die einfachste Form der Verfahrensbeendigung hält.

Und das erklären Sie jetzt mal dem Opfer, das jetzt mit einem Strafbefehl vor Ihnen steht.

Manchmal möchte man glauben, dass hierarchische Systeme immer dem Zustand vollständiger Hirnlosigkeit entgegenstreben. Und manchmal erreichen sie ihn.

7 Kommentare:

  1. Erklären Sie uns doch mal, wie Sie Ihre intimen Kenntnisse der Verfahrensgeschichte dem Strafbefehl entnommen haben, mit dem das "Opfer" (die Täterin der Beleidigung) vor Ihnen stand.

    Oder fanden Sie es nur mal wieder an der Zeit, selbst eine Beleidigung loszulassen?

    Wie würden Sie es eigentlich finden, wenn ein StA einen Fall, in dem allein Sie als Verteidiger tätig waren, zum Anlass für ein allgemeines Lamento über die "vollständige Hirnlosigkeit" der deutschen Strafverteidigergilde nähme?

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  2. Man sollte hier einfach mal den Migrationshintergrund mehr würdigen. In gewissen Kulturkreisen ist das, was ein deutschstämmiger als Beldigigung empfindet, gar keine Beleidigung, sondern nur freie Meinungsäußerung mit dem Sinn der Herabsetzung des Gegenübers. Andererseits sind Ohrfeigen für den Ungehorsam/Frechheit eines weiblichen Wesens eine völlig korrekte Massnahme der Selbstverteigung der männlichen Ehre. Die StA ist noch nicht in unserer neuen Gesellschaft angekommen ...

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  3. @ Gast: Hui, da zieht sich aber jemand den Schuh an :-)

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  4. genau genommen ziehts mir eher die Schuhe aus, wenn ich sehe, was viele mittlerweile als völlig normal akzeptieren

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  5. Die Aufgabenverteilung ist nicht ganz erklärlich. Zusammenhängende Fälle sollten auch im Zusammenhang bearbeitet werden; so vermeidet man widersprüchliche Wertungen (Ohrfeigen < Beleidigung).

    Hierarchien sind nicht grundsätzlich hirnlos. Schlecht aufgestellte oder durchgeführte Hierarchien können aber in der Tat bizarre Entscheidungen produzieren. In anarchischen Systemen wären die aber nicht unbedingt weniger...

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  6. @Gast: Wie der Anwalt der Geschädigten von der Vorgeschichte erfährt? Wahrscheinlich durch die Einstellungsnachricht der StA an die Geschädigte, sofern diese Strafantrag gestellt hatte.
    Bevor man jemandem unterstellt, Geschichten lediglich zu erfinden, um "selber Beleidigungen loszulassen", sollte man eventuell die Motive für den eigenen Post überprüfen...^^

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  7. Das ist mein Fall: deja vu.
    Nur eben, meine angebliche Beleidigung (betreffend die Mutter) des xxx-vorbestraften 95 kilo Frustschlägers wurde weder im Straf- noch im Zivilverfahren durch den Zeugen bestätigt. Aber es war genug, um die StA-schaft zu veranlassen, die (meine) Anzeige GEGEN den Schläger einzustellen. Andererseits aber hat mir das Standgericht Bamberg entgegengehalten, dass ich beim 4. Angriff des Intensivtäters zurückzutreten hätte:
    siehe: Wortlaut meines Schriftsatzes bezüglich der Einstellungen meiner Strafanzeigen gegen den Frustschläger. http://helmutkarsten.de/
    In BY ist das aber 'normal', dass der StA schon im Vorfeld entscheidet, WER sich wehren darf und wessen Leben nicht verteidigt werden darf...
    Man kann mich googeln.....

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