Mittwoch, 11. August 2010

Doppelt hält besser

Hier wird mal wieder von der Unsitte einiger Rechtspfleger berichtet, von Strafverteidigern zum Nachweis gefertigter Kopien zu verlangen, selbige dem Gericht vorzulegen. Unglaublich, dass es immer noch Gerichte gibt, die solchen Blödsinn veranstalten, zumal mittlerweile ja nicht einmal mehr Papierkopien erforderlich sind, um den Erstattungsanspruch auszulösen.

In angestellter Tätigkeit habe ich einmal eine solche Anforderung des Rechtspflegers befolgt. Ich habe dann per Diktat die Sekretärin gebeten, die etwa 400 Kopien bei Gericht einzureichen.

Die Sekretärin hat daraufhin die 400 Kopien nochmals kopiert, um die Kopien der Kopien zum Nachweis einzureichen. Sowas kommt von sowas!

7 Kommentare:

  1. Stichprobenhafte Kontrollen sind zur Betrugsprävention unabdingbar - auch bei Rechtsanwälten. Was man dagegen haben, ist mir schleierhaft.

    AntwortenLöschen
  2. Diese Lösung hat mir gut gefallen: http://www.kanzlei-hoenig.info/fax-statt-anwaltlicher-versicherung :-)

    AntwortenLöschen
  3. Einfache Faustregel: Lineal daneben halten, 1 cm entspricht in etwa 10 Kopien. So spart man sich das Zählen als Rpfl!

    Außerdem drängt spätestens der Bezi darauf, dass die Kopien eingereicht werden sollen und streicht dann munter zusammen. Wenn man das als Rpfl kennt, dann fordert man das von sich aus halt auch an. Prüfungspflicht ist Prüfungspflicht, ett hilft ja leider nichts. Ich bin froh, dass ich keine Strafsachen bearbeite... ;-)

    Gruß,

    einer der bösen, bösen Rechtspfleger (der Ihr Blog aber sehr sehr gerne liest :-) )

    AntwortenLöschen
  4. "Sehr geehrter Herr Rechtspfleger,

    1. die von mir gefertigten Kopien können zu den üblichen Öffnungszeiten meiner Kanzlei von Ihnen bei uns eingesehen werden,

    2. bei der Rekonstruktion der Ihnen verloren gegangenen Akte kann ich Ihnen leider nicht behilflich sein,

    3. nein, ich habe keine gesonderte Geldempfangsvollmacht. Fragen Sie doch meinen Mandanten, wohin er Sie ihm das Geld überweisen sollen. Seine aktuelle Anschrift darf ich Ihnen aus Gründen der Schweigepflicht leider nicht mitteilen.

    Nichts für Ungut und einen schönen Tag noch,

    Ihr Queru von Lantenstein"

    AntwortenLöschen
  5. die armen Bäume die dafür gefällt worden sind um Kopien ohne Ende zu machen...

    AntwortenLöschen
  6. "Sehr geehrter Herr Queru von Lantenstein,

    sofern Sie die erforderliche Dienstreisegenehmigung der Verwaltungsabteilung im Hause erlangen können, bin ich gerne zu einem Hausbesuch bereit.
    Ich möchte dann sehen, ob Sie wirklich nur Akteninhalt kopiert haben oder auch die Schriftsätze, die Ihnen ohnehin schon übersandt wurden, den Aktendeckel, Rückbriefumschläge und Kritzeleien Ihrer Kinder. Sonst meckert der Bezirksrevisor wieder. Gerne können Sie sich von der fortbestehenden Vollständigkeit der hiesigen Akte persönlich überzeugen!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Amtsgericht"

    Oder kurz: Anwälte und Rechtspfleger werden weder im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung noch bei der Beratungshilfe jemals auf einen grünen Zweig kommen ;-)

    AntwortenLöschen
  7. "Lieber Rechtspfleger,

    gerne werde ich mich für Sie um eine Dienstreisegenehmigung für einen Besuch in unserer Kanzlei bemühen. Wie darf ich diese Bemühungen nach RVG abrechnen?

    Im übrigen bin ich ein wenig enttäuscht darüber, daß ein hochbezahlter Beamter für seine wichtigen Aufgaben so wenig Eigeninitiative zeigt und nicht einfach mal auf private Kosten zu einem Kaffee (kostenlos! ohne Vorteilsgewährungsabsicht!) in unserer Kanzlei vorbeischaut. Da war der gute alte Dorfpolizist weniger kleinlich, wenn es im Namen der Gerechtigkeit galt, noch am Sonntagmorgen im Schlafanzug Fahrradfahrer ohne 'Katzenaugen' vom Rad zu pflücken. Ganz ohne Dienstreisegenehmigung für den Weg vom eigenen Garten bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig!

    Welche Verträge haben Sie als unabhängiger Rechtspfleger denn schon mit dem Bezirksrevisor? Lassen Sie ihn doch schimpfen. Wir beiden wissen, daß die von mir abgerechneten Kopien nur zu 0,0004% in meinen neuen Porsche fließen, aber zu mehr als 99% auf die ein oder andere Art ihren Weg zurück in das Staatssäckel finden.

    Herzlichst Ihr Queru von Lantenstein"

    AntwortenLöschen