Dienstag, 17. August 2010

Zu viel Licht: Die Fensterakte

Es kommt vor, dass Strafverfahren sehr lange dauern. Der Kollege Vetter berichtet hier von einem solchen. Das kann für den Mandanten gut sein, aber auch schlecht. Es kommt wie immer darauf an. Und ein Nachteil kann sich mit der Zeit auch in einen Vorteil verwandeln.

Ich erinnere mich an ein für den Mandanten seinerzeit durchaus bedrohliches Verfahren wegen eines recht komplizierten Betrugsvorwurfs mit einem Schaden in sechsstelliger Höhe. Das hätte durchaus ins Auge - i. e. in den Knast gehen - können, hätte die Staatsanwaltschaft die Akte mit einem Schlussvermerk der Polizei nicht drei Jahre unbearbeitet auf der Fensterbank liegen gelassen. Auf die hundert Fallakten hatte wohl im Dezernat niemand Lust.

Als sich schließlich doch noch jemand - möglicherweise ein dazu verdonnerter Referendar - der Akte angenommen und den Schlussvermerk der Polizei einfach in eine Anklageschrift umgeschrieben hatte, da waren die Aktendeckel wegen des Lichteinfalls auf der Fensterbank schon nicht mehr rot, sondern allenfalls noch matt rosa. Mir wurde von einem Staatsanwalt mal erzählt, dass ungeliebte Verfahren aus diesem Grund "Fensterakten" hießen.

Für den Mandanten ist das allerdings nur schön, wenn er starke Nerven hat und drei Jahre Ungewissheit locker wegzustecken vermag. Das schaffen die wenigsten. Für die anderen allerdings bietet die Fensterakte großartige Verteidigungsansätze.

1 Kommentar:

  1. Den letzten Absatz verstehe ich nicht ganz. Wenn es im letzten Satz heißen würde, "Für DIESE WENIGEN allerdings..." wäre alles klar. "Für die anderen" sind lange Verfahren einfach nur bescheiden - großartige Verteidigungsansätze hin oder her.

    AntwortenLöschen