Offenbar mit Ausnahme des Vereins Deutsche AIDS-Hilfe: Der hatte schon im Vorfeld einen Freispruch für die Sängerin gefordert und das damit begründet, dass es doch Aufgabe des Geschlechtspartners gewesen wäre, auf sicheren Geschlechtsverkehr zu achten.
Das ist ein Verteidigungsansatz, der offenbar nicht einmal der Verteidigung eingefallen ist. Oder die Verteidigung hat diesen Ansatz bewusst nicht gewählt - was für sie spräche. Man male sich übrigens mal den Aufschrei aus, der bei dieser Argumentation durchs Land gegangen wäre, wäre der Angeklagte ein Mann und keine Frau gewesen.
Ob der Verein Deutsche AIDS-Hilfe dann auch Freispruch gefordert hätte, weil es ja Aufgabe des Geschlechtspartner sei, darauf acht zu geben, dass er - pardon: sie - nicht infiziert werden könne? Ist man dort etwa der Auffassung, die nicht infizierte Frau müsse immer einige Kondome bei sich tragen, um jedem nicht näher bekannten Geschlechtspartner gegebenenfalls schnell eines überstreifen zu können? EMMA hilf!
Oder wollte der Verein seine krude Rechtsauffassung etwa nur auf Frauen anwenden?
Das klänge dann wirklich nach EMMA.
Ganz ehrlich: Danke. Der Müll der von der Aids-Hilfe und einigen Journalistinnen verbreitet wird, ist echt nicht mehr zu ertragen.
AntwortenLöschenDem Verteidiger wird wohl bewusst gewesen sein, dass er mit so einer Argumentationslinie beim Richter auf Granit gebissen hätte und seiner Strategie, die Dame als geständige, einsichtige und alles bereuende Angeklagte darzustellen, einen Bärendienst erwiesen hätte.
wer sich nicht schützt ist selber schuld. wer denkt der eigene partner würde niemals nie ohne verhüterli fremdgehen, der ist zu doof zum leben und hat kein darf schein für den planet erde.
AntwortenLöschenes lebe das mittelalter. bewährung ist eine frechheit, egal ob mann oder frau. kondome gehören wie das mobiltelefon in die tasche.
seltsam alles.
"und hat kein darf schein"
AntwortenLöschenIch würde manchem Zeitgenossen raten, statt dessen lieber einen Duden mitzuführen.
Das Strafrecht schützt auch die Dummen und Leichtsinnigen, so daß der Verstoß gegen die "Kondompflicht" das Gericht sicherlich eher verärgert hätte. Auf was für Ideen manche Vereine kommen...
AntwortenLöschenFür mich ein absolut skandalöses Urteil. Die Sängerin erhält lediglich eine Bewährungsstrafe, obwohl sie ihren Ex-Partner wissentlich ins Messer laufen ließ und dieser nun praktisch dem Tod geweiht ist. Mir liegt bei einer solchen Faktenlage der Begriff "Geschlechterjustiz" auf der Zunge. Daß sich auch noch die Aids-Hilfe dazu berufen fühlte, sogar für einen Freispruch der Sängerin einzutreten, schlägt dem Faß den Boden aus. Deutschland einig EMMA-Land.
AntwortenLöschenDie Aidshilfe hat von Geschlechtspartnern gesprochen, das meint Frau und Mann gleichermaßen. Und die Pflicht sich vor Aids zu schützen betrifft beide. Beide müssen ja nicht spontanen Sex haben und wenn Sie den wollen hat Frau und Mann gleichermaßen ein Kondom bei sich zu führen. Sex ist keine einseitige Sache. Da ist nichts mit Geschlechterjustiz. Anonym hat Recht wenn er von mittelalterlichen Meinungen redet, die gerade ja auch in Afrika Schwierigkeiten bereiten, die Verbreitung von Aids zu stoppen,
AntwortenLöschenDer Mann nahm bewußt das Risiko in Kauf, sich
zu infizieren und den Virus bei anderen Geschlechtspartner weiterzutragen.
Natürlich hätte die Angeklagte auf Kondome bestehen müssen, wenn sie den Makel ihrer Infektion nicht preisgeben will.
Aber das bewußt eingegangene wenn Infektionsrisiko, das hier realsiert wurde, ist beim Strafmass deutlich zu berücksichtigen, egal ob Mann und Frau.
Daher kam hier als Ersttäter eh nur eine Bewährungsstrafe in Betracht.
Unterschwellig wurde das, aber warum darf Verteidiger das bitte nicht sagen, ohne das die Angeklagte härter bestraft wird.
Die Justiz hat sich anch FAkten zu orientieren und nicht nach antiqierten Moralaposteln der Bevölkerung.
Beim rumbum...schlafen ist nur einer für meine Sicherheit verantwortlich und der heisst 'ich'.
AntwortenLöschenGrundsätzlich!
Interessant ist aber, dass ein (männlicher, afrikastämmiger, DJ) aus Würzburg, für die gleiche (identische) Sache, fünf Jahre bekommen hat. In anderer Geschichte gab's dann noch mal 3 Jahre Zuschlag weil eine, nichtinfizierte, Sexpartnerin minderjährig war.
Ob da neu-deutsche Blutschandegesetze reingespielt haben, weis ich nicht. Wissen Sie, Würzburg liegt in Franken.
Bei der Ansteckung mit Krankkeiten stellt sich immerhin die Frage der (noch) sozialadäquaten Gefährdung. Soweit ersichtlich, wird nur die Ansteckung mit HIV strafrechtlich verfolgt, obgleich das Ansteckungsrisiko recht gering ist. Bei anderen gefährlichen Krankheiten darf man ruhig vorsätzlich oder fahrlässig andere anstecken. Mit einer Grippe in ein Krankenhaus oder ein Altersheim zu gehen, dürfte wohl eher den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und des (versuchten) Totschlags erfüllen, als ungeschützter Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten.
AntwortenLöschenAlso ich muss auch sagen..
AntwortenLöschenDa war wohl ein Tim Taylor am Werke. Wer glaubt, mit seinem Binford 6900 Gerät, mit mehr Power, einfach so loslegen zu können, ohne Schutzmaßnahmen zu beachten..
Andererseits ist ein "Liebesakt" auch immer eine Sache des Vertrauens.
Also ich möchte da nicht der Richter gewesen sein. Ein salomonisches Urteil gibt es wohl nicht, in solchen Fragen.
P.S. "sozialadäquate Gefährdung" - WOW, welch eine Wortschöpfung. Sagt alles, und erklärt nix.
In diesem Fall muss man wohl sagen: Nagel auf den Kopf getroffen.
Wie wäre es denn, wenn man das vor Jahren verpasste, einfach alle verseuchten unter lebenswerten Umständen auf eine Insel schicken, nachholen würde, aber hey menschenrechtler, "ihr lebet hoch"! Was ist das denn für eine Argumentation, das jeder der spontan Sex hat auch ein Kondom bei sich haben muss, was ist mit Männern die es nicht vertragen, bzw. schon so ausdauernd sind das sowieso jede Frau schlapp macht auch ohne zusätzliche Gefühlsminderung?, das ist eine Krankheit, eine tödliche!, und die sollte unter Quarantäne gestellt werden bis Heilungsaussichten gefunden wurden. Was ist denn mit allen Vireninfektionen oder sonstigem..haben da auch alle anderen umstehenden Menschen sich nach dem einen potenziellen Gefahrenherd zu richten und sicherheitshablber, wenn sie es auch nicht wissen, mit Atemschutzmasken rumzurennen?..so ein Müll..die bis Aids auftrat bekannten Krankheiten, Geschlechtskrankheiten konnten wir durch rechtzeitige Erkennung und Penecelin bekämpfen, das ist aber eine Krankheit die, sollten wir kein Gegenmittel finden, langsam aber sicher alle Menschen dahinraffen wird. Nicht heute, nicht morgen, nicht in einem so Kleinhirn beschränkten Kopf wie mancher Aussage nach, aber die Zahlen steigen, zumal Aids nicht nur durch den Geschlechtsverkehr übertragen werden kann..
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