... fragt sich BILD. Und berichtet von einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, das gewagt hat, die Voraussetzungen der nachträglichen Sicherheitsverwahrung in einem Fall als nicht gegeben anzusehen.
Dass ein Gericht das Gesetz anwendet, scheint BILD und mit ihr allen aufrechten Deutschen ein Greuel sein. Zumindest dann, wenn am Ende niemand in den Knast kommt. Das sagt einiges über die Mentalität dieser Menschen aus.
Unerträglich aber ist, dass die BILD dazu ein Photo des Richters und voller Namensnennung abdruckt. Hier wünschte ich mir einmal eine wehrhafte Justiz, die den Richter in Schutz nimmt und gegen den Verlag eine Unterlassungsverfügung nebst Schadensersatz durchsetzt, dass es weh tut. Und dafür wäre eine ordentliche Summe nötig bei diesem Verlag, der Milliarden damit umsetzt, an die niedersten Instinkte der Menschen zu appellieren und damit seit Jahrzehnten ungestraft davon kommt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Genau den Gedanken hatte ich auch, als ich den Artikel gestern gelesen habe. Merkbefreitheit scheint bei der Bild nichts neues zu sein, aber damit haben sie tatsächlich neue Dimensionen erreicht.
AntwortenLöschenLesen Sie mal hier,
AntwortenLöschenhttp://strafverfahren.blogspot.com/2010/08/ein-blick-ins-gesetz.html
was Ihre Kollegin aus Koblenz von Journalisten hält, die versehentlich mal "Sicherheitsverwahrung" schreiben. Was sie von Strafjuristen hält, denen das passiert, wage ich mir gar nicht auszumalen ...
@Gast:["Lesen Sie mal hier...²]
AntwortenLöschenViel dramatischer wird es, wenn ein Begriff zutreffend verwendet und geschrieben wird, materiell-rechtlich jedoch größtmöglichste Katastrophen herbeigeführt werden.
Was ich von Kommentierungen halte, die diesen Zusammenhang verkennen, das mag ich mir gar nicht ausmalen.
peinlich!
AntwortenLöschenIhr in meinen Augen erster guter Eintrag.
AntwortenLöschenIhr in meinen Augen Ihr erster guter Eintrag.
AntwortenLöschen@Anonym
AntwortenLöschenDafür halten Sie dann aber mit nahezu bewundernswerter Geduld seit Monaten durch! Respekt, Respekt!
Gast:
AntwortenLöschenWenn es selbst das BVerfG Sicherheitsverwahrung schreibt, dann kann man die Verwechslung wohl getrost ignorieren, oder?
Das Anwälte B.. lesen, hätte ich nicht gedacht,da es nicht zu meiner bevorzugten Literatur gehört.
AntwortenLöschenDas aber offensichtlich mit dieser Journalie niedrigste Instinkte angesprochen werden ist auch mir bekannt.Es scheint einen großen Teil Deutsche zu geben,die gern im Mittelalter leben würden.Das können sie aber haben. Sie brauchen nur in den einen oder anderen islamischen staat auszuwandern.Dort können sie dann auch untreue Ehefrauen steinigen.
Wie wäre es mit Schutzhaft? Wenn es schon keine europarechtskonforme Rechtsgrundlage gibt, könnte man die Leute vielleicht auch vorläufig in einem Lager konzentrieren. Wie könnte man ein solches Lager politisch korrekt nennen?
AntwortenLöschenKomisch, daß Deutschland immer einen Sonderweg benötigt. Neulich schrieb mir eine Staatsanwaltschaft, eine Abschiebung des Mandanten nach Polen komme nicht in Betracht, da es in Polen keine Sicherungsverwahrung gebe. Die polnische Bevölkerung habe jedoch ebenfalls Anspruch auf Schutz. Schön, daß die deutsche Justiz sich (noch immer) um die polnische Rechtspflege kümmert. Vielleicht hat Polen darauf aber schon seit 70 Jahren keinen Bock mehr?
Um Mißverständnisse zu vermeiden. Ich bin auch der Ansicht, daß sehr gefährliche Menschen ggf. eingesperrt gehören (schon einmal in die Freiheitsentziehungsgesetze der Länder geschaut?). Aber bitte auf eine rechtmäßige Weise und nicht mit irgendwelchen verfassungs- und konventionswidrigen Konstrukten.
Gesetze und deren Einhaltung sind BILD doch in vielerlei Hinsicht ein Greuel. Warum sollte das gerade hier anders sein? Abgesehen davon hat die BILD doch diesen "Monstern" und "Bestien" ohnehin schon jedes Menschenrecht aberkannt. Dann kann man sie auch einfach wegsperren, ganz egal ob unsere Gesetze das hergeben.
AntwortenLöschen