Donnerstag, 19. August 2010

Formulare irren sich nicht

Die Mandantin wird wieder mal verurteilt. Der gelangweilte Amtsrichter füllt lustlos das für die Verurteilung vorgesehen gelbe Formular auf Durchschlagpapier aus. Für eine Bewährung hat es dieses Mal nicht mehr gereicht. Das war abzusehen, wo die Mandantin doch schon drei Bewährungen am Laufen hat. Alles nichts Besonderes. Da legen wir natürlich Berufung ein. Kann ja nichts schaden.

Vor der Berufungsverhandlung noch ein routinemäßiger Blick auf das Sitzungsprotokoll, da springt es mir entgegen: Der Richter hat unterlassen, auf dem Formular den vorgedruckten Satz "Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt" durchzustreichen. Im schriftlichen Urteil hingegen fehlt der Satz.

Das ist misslich für den Berufungsrichter, denn der muss mir jetzt erklären, wogegen ich für die Mandantin eigentlich Berufung eingelegt habe. Sollte das Formular Recht haben, wäre meine Berufung gegenstandslos, da ich sie flugs auf die Frage der Bewährungsaussetzung beschränkt habe.

Das ließe sich klären. Man müsste nur den Amtsrichter als Zeugen hören - ein sehr kurzer Beweisantrag, der sich leicht schreiben lässt. Aber einen Kollegen als Zeugen hören? Das will der Berufungsrichter nicht.

Wir einigen uns darauf, dass der Amtsrichter das Formular richtig ausgefüllt hat. Textbausteine haben eben auch ihre Vorteile.

10 Kommentare:

  1. Ich glaube ich muss mir das Lesen in juristischen Blogs abgewöhnen. Als Nicht-Jurist stehen einem bei derartigen Geschichten die Haare zu Berge.

    Ihre Mandantin wurde "wieder mal verurteilt", "hat 3 Bewährungen am Laufen" und kommt aufgrund eines Formfehlers und der Bequemlichkeit (oder ist es eher so, dass man als Richter einen anderen nicht gern schlecht aussehen lassen will?) erneut mit einer Bewährungsstrafe davon. Unvorstellbar!

    So wie ich das interpretiere, sind selbst Sie der Auffassung, eine Strafe ohne Bewährung wäre angemssen und auch richtig gewesen. Als Anwalt stellt man trotzdem mal den Berufungsantrag und erreicht damit eine neuerliche Bewährungsstrafe.

    Und nun? Die Mandantin hat sich bereits drei Mal verurteilen lassen, hat jedes Mal einen Schuss vor den Bug bekommen und wir jetzt ein viertes Mal vewarnt. Wird sich etwas an ihrem Verhalten ändern? Ich glaube nicht.

    Wieso bekommt man überhaupt drei Mal eine Strafe zur Bewährung? In meiner Naivität stelle ich mir gerade Eltern vor, die ihrem Kind permanent auf ein Fehlverhalten hinweisen, mögliche Konsequenzen in Aussicht stellen und die Konsequenzen nie eintreten... Was wird das Kind wohl daraus lernen?

    Beste Grüße aus Stuttgart

    Alexander

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  2. Solche Berufungen führe ich nicht.

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  3. Aber ist denn nicht das genau die Aufgabe des Verteidigers, den "Finger" in genau jene "Wunden" zu legen die durch Unachtsamkeit u.ä. entstehen?

    Dies sehe ich zumindest als Teil der Tätigkeit an.

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  4. @ alex: Mich würde mal interessieren, wer in der Situation Verständnis hätte, wenn sein Verteidiger eine solche Möglichkeit nicht nutzen würde.
    Stellen Sie sich vor, dass Sie wegen, sagen wir mal, einer Geschwindigkeitsübertretung ein OWi-Verfahren an der Backe hätten (völlig zu Recht, dass wüssten Sie). Ihr Verteidiger würde einen Formfehler finden und Sie darauf aufmerksam machen, dass hiermit das Verfahren platzt, Sie sich ein Bussgeld, Punkte ggfs. Fahrverbot ersparen.
    Sie würden natürlich Ihren Verteidiger anweisen, nicht auf diesen Formfehler hinzuweisen, oder???

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  5. @Anonym 06:34
    Sie haben meine volle Zustimmung. Gerne heißt es dann aber: "Bei mir ist das was anders, ich bin ja kein richtiger Verbrecher."

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  6. @Anonym: Nicht falsch verstehen - ich kritisiere in keinster Wese Ht. Nebgen und sein Handeln. Der geschilderte Fall verträgt sich eben nur nicht mit meinem Rechtsempfinden.

    Was Ihre Frage angeht; ich habe meinen Führerschein auch schon mal einen Monat abgeben dürfen. Ich bin bewusst zu schnell gefahren, es war meine freie Entscheidung, ich kannte die möglichen Konsequenzen, ich wurde geblitzt... Ich bin nicht auf die Idee gekommen Widerspruch einzulegen oder zum Anwalt zu gehen. Klingt komisch, ist aber so.

    Ich fahre auch heute meistens zu schnell, habe aber gelernt nie mehr als 20 km/h zu schnell zu sein. Kostet ggf. ein paar Euro und damit hat es sich.

    Beste Grüße

    Alexander

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  7. @RAinBraun: Ich würde hier nicht zwischem "richtigem" und "falschem?" Verbrechen unterscheiden.

    Ich kritisiere auch die Berufung nicht (dafür kenne ich mich viel zu wenig in unserem Rechtssystem aus), sondern die Art und Weise wie diese Bewährung zustande kommt. Alle sind sich einige, dass das Urteil wohl richtig war, und trotzdem wird es "abgeändert". Ist doch schwer nachvollziehbar.

    Beste Grüße

    Alexander

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  8. Meine Berufsauffassung als Verteidiger ist nicht, den Mandanten um jeden Preis herauszuhauen, jeden Fehler des Gerichts zu nutzen, wenn das Ergebnis im übrigen angemessen ist und im Hinblick auf Vorleben und voraussichtliches Nachleben des Mandanten stimmig ist. Die dritte oder vierte Bewährung herauszuholen, hilft vielen Mandanten nicht wirklich.

    Was nützt es beispielsweise, für einen alkoholkranken Kleptomanen, der ungeachtet der zahllosen gegen ihn laufenden Strafverfahren täglich weiter klauen geht, Rechtsmittel einzulegen und dadurch zu riskieren, daß er während der mehrmonatigen Dauer des Berufungsverfahrens 60 weitere Ermittlungsverfahren an Land zieht? Selbst wenn die erstinstanzliche Strafe etwas überzogen ist und sich in der Berufungsinstanz ein besseres Ergebnis erzielen lassen könnte, steht er unter dem Strich besser da, wenn das Urteil sofort rechtskräftig und er baldmöglichst in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

    Man muß als Verteidiger auch taktisch und weitsichtig denken und das langfristige Wohl des Mandanten im Blick haben. Ein Erfolg im Rechtsmittel dient diesem Ziel nicht immer.

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  9. Hier gehört ganz dringend das Formular geändert - und zwar so, dass "Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt" extra angekreuzt werden muss.
    Wenn dann in der schriftlichen Urteuilsbegründung dieser Satz steht, aber nicht angekreuzt wurde ist klar, dass es vergessen wurde - auch in Zeitalter von Textbausteinen sollte die schriftliche Urteilsbegründung mehr "Aufwand" verursachen und daher "richtiger" sein. Im umgekehrten Fall hat der Verteidiger wenigstens Grund zur Berufung ;-)

    Noch besser wäre natürlich ein Formular, bei dem bei solch wichtigen Sachen *aktiv* entschieden werden muss, also z.B.
    "Die Strafe
    [ ] wird zur Bewährung ausgesetzt"
    [ ] wird nicht zur Bewährung ausgesetzt"
    Wenn hier gar kein oder zwei Kreuze drin sind liegt garantiert ein Fehler vor...

    Laut Bestatterblog sind so ähnlich Totenscheine ausgeführt, mit aktiver Entscheidungspflicht des Arztes zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesursache.

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  10. Ein standardmäßig die Bewährung verweigerndes Formular wäre wohl nicht im Einklang mit § 56 StGB. Für die zweitgenannte Version könnte ich mich erwärmen.

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