Mittwoch, 1. Dezember 2010

Da brennt der Bär

Die Stiftung Warentest hat Kinderspielzeug auf seine Brennbarkeit getestet. Das Ergebnis war angeblich ein abgefackelter Plüschaffe. Das sollte Kinder und Eltern zu denken geben, welches Plüschtier zu Weihnachten unter dem Baum liegt. Oder?

Nun: Die meisten Plüschtiere werden nicht von Kindern gekauft, sondern von deren Eltern; manche sogar von Erwachsenen zum Eigengebrauch. Die sollten ja eigentlich auf sich selbst aufpassen können. Und Feuer sollte man von den lieben Kleinen so oder so fernhalten, gleich ob nun ein Plüschaffe daneben liegt oder nicht. Das wissen wir spätestens seit dem Struwwelpeter und seinen Freunden.

Warum also die Aufregung? Wenn man die Rechtsprechung zum Schadensrecht betrachtet, dann muss man sowieso den Eindruck bekommen, dass dort im Grunde nur zwei Fragen ausschlaggebend sind: Die erste Frage richtet sich an potentielle Schädiger und ließe sich in etwa formulieren als: "Womit muss man eigentlich alles rechnen?" Die zweite Frage hat der junge Adrian Mole seinerzeit als "How stupid can people get"? formuliert. In Rechtskreisen hieße das in etwa: Wie blöd darf man eigentlich sein, um vom Gesetz noch geschützt zu werden?"

Die US-amerikanische Rechtsprechung ist bei der Beantwortung der zweiten Frage schon ziemlich weit voran geprescht. Auf der nach unten offenen Skala der Blödheit gibt es dort kaum ein selbstschädigendes Verhalten mehr, dessen Folgen man nicht irgend einem Dritten in die Schuhe schieben könnte. Verbrennt man sich den Mund, weil der Kaffee zu heiß ist: Schmerzensgeld! Deshalb gibt es auf den Pappbechern bei Starbucks schon seit längerem den Hinweis "Beverage may be hot", als wenn wir das nicht gewusst hätten. Legendär auch der Fall der Dame, die ihr Haustier verlor, weil sie die geliebte Hauskatze aus dem Regen kommend in der Mikrowelle trocknen wollte. Schadenersatz und Schmerzensgeld! Deshalb gibt es auf vielen Mikrowellen längst entsprechende Hinweise.

Hier wird offenbar langsam der Abschied von jeglicher Eigenverantwortlichkeit vorbereitet, um die Vollkaskogesellschaft zu implementieren, in der für alles irgendwer haftet, nur man selbst nicht . Wir wollen hoffen, dass Amerika uns hier nicht auch wieder nur 20 - 50 Jahre voraus ist, sondern wir wenigstens die von uns vorab als Irrwege erkannten Vorgehensweisen gar nicht erst übernehmen.

Hier sind vor allem die Gerichte gefragt, den Wirkungskreis des allgemeinen Lebensrisikos nicht allzu arg einzuschränken.


12 Kommentare:

  1. Schlauberger teilt viele Fakten mit.

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  2. Und dieses Blog betreibt seit längeren den Abschied von der Realität.

    Wer sich fünf Minuten Zeit zur Recherche nimmt wird feststellen, dass es den Fall mit der Mikrowelle nie gegeben hat. Es handelt sich um eine Urban Legend.

    Und der Fall mit dem Kaffee hat sich ganz anders zugetragen und hätte auch in Deutschland zu immateriellen Schadensersatz geführt.

    Aber Hauptsache mal wieder was gebloggt. Wenn es auch noch so Unsinn ist.

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  3. Das größte Problem mit Kinderspielzeug sind immer noch die versteckte Umweltgefahren durch giftige Stoffe wie Weichmacher etc.

    Das Problem bei den Gerichten dann anzusiedeln, ist leider keine Lösung. Der Gesetzgeber müsste sofort handeln und solche Waren verbieten. Dann ist die Frage der Haftung auch nicht mehr nötig.

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  4. Grandios. Abgesehen vom ersten Absatz, Stiftung Warentest hat nämlich wirklich diesen Test gemacht, stimmt hier mal wieder gar nichts.

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  5. Ich verspreche, die Staatsschulden der Bundesrepublik zu tilgen, wenn mir jemand die Urteile der oben beschriebenen "typisch Ami" Fälle liefert. Dass dieser Schwachsinn an Stammtischen verbreitet wird: geschenkt, aber in juristischen Blogs?
    Das ist ungefähr so fundiert wie Leute, die das common law nicht verstanden haben und immer wieder die Reißer von den verrückten Ami-Gesetzen erzählen.
    Wer blogt und dabei aufgrund seines Berufs einen gewissen Vertrauensvorschuss für sich in Anspruch nimmt, sollte dieser Verantwortung auch zumindest im Ansatz gerecht werden und ein wenig recherchieren. Ich bin etwas enttäuscht.

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  6. Liebe Kommentatoren,

    wenn Sie meinen Beitrag noch einmal lesen, werden Sie feststellen, dass ich nirgends behauptet habe, dass es die beiden Beispielsfälle wirklich gegeben hat. Warum also die Empörung?

    Wo wir aber gerade dabei sind: Wer fünf Minuten im Internet recherchiert, wird feststellen, dass es den Fall mit dem Kaffee tatsächlich gegeben hat. Die Dame hieß Stella Liebeck und hat laut Wikipedia (Achtung! Es könnte falsch sein!) US$ 640.000,00 Schadenersatz und Punitive Damages für ihre Verbrennung bekommen. Nach ihr ist sogar ein Preis benannt.

    Was die Katze angeht, verweise ich auf dieses Buch, dessen Titel diesem - hypothetischen - Fall gewidmet wurde:

    http://www.amazon.de/Die-Katze-Mikrowelle-menschlichen-Dummheit/dp/3499620707

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  7. "wenn Sie meinen Beitrag noch einmal lesen, werden Sie feststellen, dass ich nirgends behauptet habe, dass es die beiden Beispielsfälle wirklich gegeben hat."

    Halten sie Ihre Leser eigentlich für total bescheuert?
    "Herr XY ist ein Trottel. ICH HABE NIEMALS GESAGT DASS HERR XY WIRKLICH EIN TROTTEL IST!"

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  8. An alle anonymen Meckerer: Warum lest ihr den blog, wenn er den so schrecklich ist. Ach so, Hauptsache mal wieder was zu meckern.

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  9. @Anonym 12:30:
    Wenn etwas schlicht und einfach falsch ist, dann muss man das doch sagen dürfen. Vielleicht bringt es den Hausherren ja dazu, seine Storys fundierter zu schreiben. Aber warum lesen Sie denn die Kommentare, wenn die Ihnen auf die Nerven gehen? Ach so, Hauptsache wieder was zu meckern...

    @Nebgen: Kein guter Versuch, doch noch irgendwo Recht zu haben. In Ihrem Beruf mag Rabulistik vielleicht von Vorteil sein, hier im Blog eher nicht.

    Ein normaler Leser des Absatzes über die Katze ("Legendär auch der Fall der Dame, die ihr Haustier verlor, weil sie die geliebte Hauskatze aus dem Regen kommend in der Mikrowelle trocknen wollte. Schadenersatz und Schmerzensgeld! Deshalb gibt es auf vielen Mikrowellen längst entsprechende Hinweise.") muss ihn so verstehen, dass es diesen Vorfall tatsächlich gegeben hat. Es gibt keinerlei Hinweis auf irgendwelche Einschränkungen des Wahrheitsgehalts oder Bedenken diesbezüglich Ihrerseits. Auch keinen Konjunktiv, kein "angeblich", eben nichts. Dagegen impliziert der letzte Satz, dass Sie von einer wahren Geschichte ausgehen. Denn nur "deshalb" gibt es ja jetzt auch die Warnhinweise auf der Mikrowelle.

    Deshalb wohl die "Empörung" (empört bin ich ja eigentlich nicht, aber überrascht, wie Tatsachen einfach so behauptet und dann auch noch als Beleg verwendet werden).

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  10. Der Fall von Stella Liebeck hat sich nur leider leicht anders zugetragen. Sie hat sich nicht einfach an normal heißem Kaffee den Mund verbrannt.

    Sie hat aufgrund des extrem heißen Kaffees, den sie aus Ungeschicklichkeit verschüttet hat, durch ihre Kleidung schwere, schmerzhafte Verbrennungen an den Oberschenkeln und am Unterleib erlitten die langwierig behandelt werden mussten.

    Grund hierfür war dass McDonalds damals den Kaffe bewusst deutlich heißer als alle Konkurrenten produzierte (nach meiner Erinnerung etwa 95° C), wohl damit der noch heißer ist als der von der Konkurrenz, wenn man ihn zuhause auspackt.

    McDonalds wusste damals, dass dieser Kaffe gefährlich ist und schon öfter zu schweren Verbrennungen geführt hat. Man änderte die Praxis aber nicht sondern einigte sich in der Regel außergerichtlich. Man war wohl der Ansicht, dass der Gewinn, den man sich von dem extrem heißen Kaffee versprach, die Kosten übersteigt, die durch regelmäßige außergerichtliche Vergleiche entstehen.

    Eine gute Zusammenfassung gibt es hier:

    http://www.caoc.com/CA/index.cfm?event=showPage&pg=facts

    Allerdings nur für Leute, die des Englischen mächtig sind.

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  11. Der kleine Ausflug nach Amerika war wirklich nicht geglückt. Aber den restlichen Absätzen von Herrn Nebgen kann ich nur zustimmen: Für mich muss nicht alles, was ich einem Kind gebe auch noch schwer entflammbar sein. Im Gegenteil, denn die meisten Schutzmittel dagegen sind eher bedenklich.
    Und auf konstruktive Vorschläge für ein schwer entzündliches Malbuch bin ich dann doch sehr gespannt.

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  12. ...habe vor ein paar Tagen zum Adventskranz dazu eine Gebrauchsanweisung bekommen. Ich weiß jetzt,

    - dass ich den Kranz auf eine feuerfeste Unterlage stellen soll,

    - dass ich Wasser oder etwas zum Löschen nebendran stellen muss,

    - dass ich die Kerzen nicht auspusten, sondern löschen soll, da ansonsten Funkenflug entstehen könnte, der wiederum dazu führen könnte, dass der Kranz - auch nach Stunden noch! - in Flammen stehen könnte.

    - Und dass sich dieser Zustand im Laufe des Adventskranzlebens nicht bessert, sondern eher verschlechtert.

    Och jo. Ich habe ihn trotzdem gekauft.

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