Montag, 20. Dezember 2010

Terminsdelirium

Ein Hamburger Amtsgericht terminiert eine Zivilsache und stellt mir die Ladung zu. Da ich am selben Tag bereits eine ganztägige Strafverhandlung vor dem Landgericht Hamburg habe, beantrage ich Verlegung. Eigentlich ist das eine einfache Sache, aber man kann sie unnötig verkomplizieren. Beispielsweise so:

Das Amtsgericht erlässt folgende Verfügung:

"Gemäß richterlicher Anordnung wird angefragt, ob schriftlich entschieden werden soll. Es wird auferlegt, evtl. weitere Terminskollisionen an Mittwochen im 1. Quartal 2011 mitzuteilen."

Die Anfrage lässt sich einfach beantworten: Mit Nein. Die weitere "Auflage" hingegen findet im Gesetz keine Stütze und entstammt wohl eher einer richterlichen Traumwelt, in der Richter gar nicht mehr zu arbeiten brauchen und endgültig ihre gesamte administrative Tätigkeit auf andere - z. B. Rechtsanwälte - abgewälzt haben.

Was bitte möchte das Gericht jetzt von mir hören? Alle Mittwoche, an denen ich bisher keinen Termin habe? Und dann irgendwann terminieren? Und in der Zwischenzeit darf ich mir sämtliche Mittwoche im ersten Quartal freihalten?

Liebe Leute, das kann wohl nicht Euer Ernst sein.


10 Kommentare:

  1. Ich finde das eher nett und vorausschauend vom Gericht.

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  2. Was Sie da alles reininterpretieren... Typische RA-Krankheit.

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  3. Finde ich auch seltsam, Herr Kollege. Da will man sich unnötiges umhergewirre Ersparen und es ist wieder nicht recht.

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  4. Zeit, ist das Schlüsselwort. Nicht Schriftsatz hin, Schriftsatz her, Postlaufzeiten, etc.

    In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und den Termin festzuzurren, bevor sich ein anderes Gericht hineindrängeln kann.

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  5. Ich frag mich grad auch sehr ratlos, ob man als RA nicht in der Lage ist den Richter anzurufen um ein Termin auszumachen.

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  6. Den Richter anrufen ist gut, "bloggen" ist natürlich viel besser.

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  7. Etwas freundlicher "Es wird gebeten" statt des preußischen "Es wird auferlegt" hätte dem Gericht sicher auch nicht geschadet.
    Von daher kann ich die leichte Ansäuerung Herrn Nebgens hier verstehen...

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  8. Wir Anwälte sind nicht die Büttel der Jurisprudenz. Es ist vornehmste Aufgabe der Gerichte die Termine zu organisieren und mit den Beteiligten abzustimmen.

    Und wer jemals versucht hat, bei Gericht jemanden zu erreichen...

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  9. @ Kollege Nebgen:

    Zu Ihrer zweiten Frage im letzten Absatz: Das Gericht will nicht alle Mittwoche im 1. Quartal 2011 wissen, an denen Sie keine Termine haben. Sie sollen lediglich mitteilen, wann es nicht geht.

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  10. Ich habs mal versucht...

    Sollte als Zeuge w/Ladendiebstahls aussagen.

    Einmal angerufen, die Person darüber aufgeklärt, dass ich w/paar Sozialstunden und da auch andere Zeugen vorhanden sind nicht kommen werde und wieder aufgelegt.

    Wo ist das Problem?

    Oder ist Wasser predigen und Wein einschenken sooo in?

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