Donnerstag, 16. Dezember 2010

Harry war immer unschuldig

Wenn man sich mal richtig aufregen will, dann muss man sich mit dem Fall des Harry Wörz beschäftigen. Gisela Friedrichsen tut das hier. Der Fall hat alles, was ein guter Krimi braucht: Ein Angeklagter, der unschuldig zu lebenslänglicher Haft verurteilt wird und dem nach jahrelangem Kampf gegen die Justiz gelingt, seine Unschuld durchzusetzen.

Seine private und wirtschaftliche Existenz dürfte weitgehend zerstört sein, aber er ist frei. Diesen Fall könnten und werden Fürsprecher des Rechtssystems perverserweise als Beweis dafür werten, dass die Justiz funktioniert. Tut sie aber nicht, das Gegenteil ist der Fall. Und das erschließt sich einem nicht erst, wenn man die Geschichte liest.

Denn der Freispruch am Ende ist Zufall, das Ergebnis einer Verkettung glücklicher Umstände, zu denen auch hartnäckige Verteidigungsarbeit zählt. Verteidigungsarbeit, wie sie derzeit im Fall Kachelmann so genüsslich allerorten kritisiert wird.

Kein Zufall hingegen war die Verurteilung: Das Opfer: Polizistin. Der Hauptverdächtige: Polizist. Es ermittelten: Polizisten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Dass der einzige Beteiligte, der nicht Polizist ist, am Ende unschuldig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Und über allem thront der BGH, der in seinem dritten Urteil verlauten lässt, wie anders doch alles gewesen hätte sein können, hätte man nur gewusst, welche Ermittlungspannen doch passiert seien. Aber man hat es nicht gewusst, zumindest nicht wissen müssen, weil es für die Verteidigung praktisch unmöglich ist, rechtswidriges Ermittlungsverhalten in den Akten so festschreiben zu lassen, dass es einer Überprüfung zugänglich wird. Und so kann der BGH selbst die absurdesten inhaltlichen Fehler ignorieren, so lange nur die Form stimmt.

Das deutsche Revisionsrecht ist der eigentlich Skandal, Harry Wörz nur eines der Opfer. Viele andere Opfer sitzen noch immer unschuldig in Haft.

10 Kommentare:

  1. Der "Bender/Nack", "Tatsachenfeststellung vor Gericht", ist eigentlich Pflichtlektüre für jeden Richter und Verteidiger und wenn man die beiden Bücher so liest, könnte man meinen, die Autoren seien besonders kritische Geister. Davon hat man in der zweiten Revisionsentscheidung von Herrn Nack allerdings nicht viel gemerkt. Damals hat der BGH offenbar den Grundsatz zu ernst genommen, daß das Revisionsgericht nicht in die Akte schauen darf, jedenfalls dann nicht, wenn dadurch etwas Entlastendes für den Angeklagten zutage treten könnte. Sucht man hingegen Belastendes oder etwas, was die Revisionsrügen des Angeklagten erschüttern könnte, blättert man "freibeweislich" sehr gerne in den Akten.

    Ich widerspreche Herrn Nebgen. Das deutsche Revisionsrecht ist kein Skandal, nur dessen Handhabung durch die Revisionsgerichte, z.B. die im rechtsfreien Raum schwebende Erfindung namens "Widerspruchslösung".

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  2. @ Denny Crane: Ich bin Praktiker. Mit "Revisionsrecht" meine ich daher immer auch die Handhabung des Rechts, denn nur auf die kommt es an. Für den bloßen Wortlaut des Gesetzes kann sich kein Mandant etwas kaufen.

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  3. Sie verwechseln Rechtskraft mit Wahrheit. Dass Wörz unschuldig ist und immer war, steht genauso wenig fest wie nach der ersten Verurteilung seine Schuld feststand.

    Und Sie verlassen sich zu sehr auf die einseitigen Sachverhaltsdarstellungen bei Gisela Friedrichsen. Auch wenn die offenbar haarsträubenden handwerklichen Fehler bei den Ermittlungen dazu geführt haben mögen, dass Wörz schon 1998 nach dem Zweifelgrundsatz hätte freigesprochen werden müssen: Er ist vor allem deshalb verurteilt worden, weils sich seine DNA auf den Tathandschuhen befand. Vielleicht war das scheußliches Pech, ja. Aber das ist immer noch ein wesentlich handfesterer Anhaltspunkt als alles, was man gegen den Alternativtäter an objektiver Evidenz in der Hand hat, und jedenfalls kein Justizskandal.

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  4. Wer braucht schon Recherche, wenn man schön schwadronieren kann?

    11 Jahre sind nicht lebenslänglich. Ich hoffe Sie schreiben Ihre Revisiionsschriftsätze sorgfältiger als Ihre Blogbeiträge.

    Sonst wäre dort viellicht der Fehler zu suchen ...

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  5. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir zu erinnern, dass die Bundesrepublik aus guten Grund den Zusatz der Menschenrechtskonvention, der das Recht auf eine Berufungsverhandlung behandelt, nicht unterzeichnet hat.
    Juristen, besonders die Entscheider sind m.E. unfähig, Unrecht zu erkennen, weil sie sich oft, zu oft an teleologischen Auslegungen geschriebener Gesetze befriedigen.
    Und wenn wieder mal der Vorsitzende Richter der erstverurteilenden Strafkammer in irgendeiner Talkshow sitzt und davon faselt, dass er ja damals anhand der Beweise nicht anders urteilen konnte und sich nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen hat, dann weiß man wieder, wie das Böse im Menschen funktioniert.

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  6. Nun ja bin kein Anwalt & kenne die Gesetze kaum. Aber eins steht für mich fest, Geld spielt immer eine sehr große Rolle, vielleicht auch eine größere als Gerechtigkeit. Es gibt Menschen (in Deutschland) die dürften nach menschlicher Gerechtigkeit gar-nicht frei herumlaufen und tuen es mit einem Grinsen im Gesicht...
    Auf der anderen Seite stürzen sich Gerichte auf leichte Fälle wie die Geier und statuieren ein Exempel an diesen welchen Betroffenen.
    Beste Beispiele für nicht zu fassende Ungerechtigkeit ist für mich die Politik und ein tragischer Unfall (Loveparade´10) u.s.w.
    Hollywood läßt grüßen.
    Lesenswertes Blog

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  7. Bei Wörz von einem Skandal zu sprechen, ist völlig daneben, er könnte weiterhin der Täter sein. Die Wahrheit steht hier überhaupt nicht fest.Ärgerlich sind hier nur die Ermittlungspannen und die Stimmungsmache von Frau Friedrichsen. Warum der andere mehr verdächtig sein soll verstehe ich genausowenig, wie die Antwort, die mir mal ein Richter auf die Frage, warum es in Strafsachen keine zweite Tatsacheninstanz gibt, gegeben hat:"(..) Was soll den dann der BGH machen...(..)".

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  8. @anonym:
    Meinen Sie es hilft, wenn wir "im Zweifel FÜR den Angeklagten" gaaaanz laaaangsaaaaaam schreiben?
    Wenn es zwei Verdächtige gibt, die sich gegenseitig ausschließen, dann kann nur ein Bildleser einen von beiden mit Ihrer Begründung verurteilen.

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  9. @anonym 17:26: Es gibt eine zweite Tatsacheninstanz, nämlich bei den Verfahren die beim Amtsgericht angeklagt werden. Und ich glaube die meisten OLGs (als Revisionsgericht) sind froh, dass sie Landgerichte unter sich haben, die als Berufungsinstanz den gröbsten Unfug der Amtsgerichte korrigieren. Nur bei den schweren Sachen erscheint dieser Aufwand offenbar nicht notwendig...

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  10. Jaaahrelanger Kampf ist hier das Schlüsselwort. Was macht das mit den Menschen?
    Man sehe auch die Fälle auf meiner HP-Linkliste.

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