Was sagt man dazu? Muss man da empört sein? Denn Schreien, dass gehört sich ja eigentlich nicht, schon gar nicht in so einem hohen Hause wie dem Gericht. Aber muss man nicht vielleicht manchmal schreien, um der Gerechtigkeit Gehör zu verschaffen, wenn der Chor der Blöden allzu laut singt?
Ich finde die Antwort ergibt sich aus dem Rollenverständnis der einzelnen Prozessbeteiligten recht eindeutig:
Ein Richter darf niemals schreien. Ein Richter verkörpert die Würde des Gerichts; er hat die Prozessleitung; er übt die Macht über die anderen Prozessbeteiligten aus. Da muss man nicht auch noch schreien, je mehr noch: Es verbietet sich. Das bedeutet im Fall Kachelmann also einen dicken Minuspunkt für das Gericht.
Als Staatsanwalt ist man ebenso der Objektivität und Neutralität verpflichtet wie das Gericht, wenn auch einige Staatsanwälte das anders sehen. Der Staatsanwaltschaft mangelt es gegenüber dem Gericht lediglich an Machtfülle. Aufgrund der verlangten Objektivität ist Geschrei hier ebenso fehl am Platze wie beim Gericht, wegen der mangelnden Machtfülle mag es menschlich hier und da verständlich sein. Der Staatsanwalt im Fall Kachelmann scheint derzeit allerdings keinerlei Grund zum Schreien zu haben, denn das Gericht macht ja praktisch alles, was er verlangt. Minuspunkt also auch hier.
Der einzige, der im Prozess manchmal schreien darf, ab und zu schreien sollte und in einigen Fällen sogar schreien muss, ist der Verteidiger. Denn der Verteidiger hat weder die Macht des Gerichts, noch zwingt ihn die Objektivität in ein Korsett wie die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger muss die Interessen seines Mandanten verteidigen, mit allen erlaubten Mitteln.
Davon wird Geschrei nicht schöner, aber schön gewinnt auch keinen Prozess. Manchmal geht es eben nicht anders. Dann nämlich, wenn Gericht oder Staatsanwaltschaft ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht hinreichend nachkommen oder gar zum Nachteil des Angeklagten das Gesetz verletzen. Dann hilft Schreien zwar auch nicht immer, aber es ist mitunter das Letzte, was dem Verteidiger in seiner Position noch bleibt.
In der Hoffnung, dass sein Schreien verstanden wird. Die BILD-Zeitung allerdings scheint von diesem Verständnis meilenweit entfernt zu sein.
Der einzige, bei dem ich Schreien verstehe, ist der Angeklagte. Der hat aber im Regelfall zu viel Angst vor dem Gericht.
AntwortenLöschenAls Anwalt wuerde ich versuchen, nie zu schreien. Aber wenn es gar nicht mehr anders geht, wuerde ich aufstehen und gehen.
If the facts are on your side, bang on the facts. If the law is on your side, bang on the law. If neither the facts nor the law is on your side, bang on the table ...
AntwortenLöschen@ Anonym 06:27: Der Spruch hat viel Wahres. Aber gerade weil dem so ist, und weil jeder Zuhörer deshalb auch vom lauten Geschrei auf das Defizit an sachlichen Argumenten zurückschließt, ist die Aussage (der Rat?) von Herrn Nebgen am Ende eben doch falsch.
AntwortenLöschenEin Schrei-Freibrief für Verteidiger also...
AntwortenLöschen@ Anonym: Um den Spruch beneide ich Sie. Der Spruch ist ehrlich gut. Nur leider falsch. Es wäre so schön, wenn es so wäre, wie sie offenbar meinen. Aber es ist anders.
AntwortenLöschen@Gast: Sie meinen also, dass ein Sachargument schlechter wird, wenn man es schreit? Das meine ich nicht. Man hört es dann nur besser. Das ist bei tauben Ohren manchmal die einzige Lösung.
Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass es regelmäßig weitaus effektiver ist, ruhig und sachlich zu bleiben - gerade, wenn das Gericht laut wird. Außerdem wäre ich sonst leider sehr häufig heiser...
AntwortenLöschenSchlage Herrn RA Johann Schwenn für das Bundesverdienstkreuz wegen seiner Verdienste um das Rechtswesen und die unabhängige, objektive Justiz vor.
AntwortenLöschenDa geht anscheinend doch ein Beben/Zittern durchs Land. Auch und gerade im virtuellen Raum. Seit dem Poltermittwoch sind SEITENWEISE unter "Free Kachelmann" Eintragungen von Anti-Kachelmann-Trollen, die offensichtlich nicht mal den Titel der nicht administrierten Gruppe verstanden haben, "verschwunden". Trolle, die nicht einmal davor zurückschreckten, die Kachelmann untergeschobenen Kinder mit ins schäbige Denunziation-Spiel zu bringen ... Man wird sehen. Schwenn wird wissen, was er tut, wenn er sich gleichzeitig mit den Imperien (BILD) UND BURDA anlegt. Die Kollegen/-innen müssten es ihm danken: Es muss einen Paradigma-Wechsel geben. Es geht um weit mehr als nur um Jörg Kachelmann.
AntwortenLöschenIn meinen Augen (Ohren?) wird ein Argument, daß schreiend dargebracht wird, abgewertet. Der Zuhörer denkt dann nicht über das Argument nach, sondern wird idR pikiert sein, daß man ihn anschreit.
AntwortenLöschen@anonym 10:23
AntwortenLöschenAha, Schwenn legt sich mit Imperien an. Die Frage ist nur: Steht er auf der dunklen Seite der Macht?
In Sitzungssälen mit Spechanlage könnte der Vorsitzenden solchen Lauthälsen wie Schwenn, die einen substanzlosen Heißluftballon aufblasen ("die Staatsanwälte sind schuldiger als Kachelmann, weil sie irgendetwas nach meiner ins Blaue hinein ventilierten Vermutung an den Focus weitergegeben haben") wenigstens das Mikro abdrehen.
@kanzleiundrecht 12:04
AntwortenLöschenDie Aussage im ersten Satz ist ebenso richtig wie trivial-banal. Und für jeden Menschen mit einem Mindestmaß persönlicher Reife wohl so sehr selbstverständlich, dass eine Belehrung darüber nur als diffamierende Beleidigung zu werten ist. Ob jedoch gewisse marktschreierisch agierende Langhaardackel über eine solche Reife bereits verfügen muss zu recht bezweifelt werden, so dass der Hinweis wiederum durchaus berechtigt ist!
Zum zweiten Satz: Gerade vor dem Hintergrund (m)eines Respekts vor dem Berufsstand meine ich, dass ein Anwalt, der sich in Übermaß um die persönlich subjektive Empfindlichkeit des Staatsanwalt oder Richters kümmert, noch einmal seine Berufswahl überdenken sollte.
Herrn RA Schwenn leistet m.E. hervorragende und geradezu geniale Arbeit im Sinne der klassischen Aufgabe des Anwalts als Fürsprecher seines Mandanten. Er hat zutreffend erkannt, dass dieser Fall weit mehr als Gesetzeskunde erfordert. Kritik von Kollegen ist m.E. - insbesondere unter Beachtung des massiven Offentlichkeitsaspekts - unkollegial.
Der Jounrnalsitenverband hat seine Schmuddelblättchen und ihre anmaßenden Ersatz- und Vorweg-Richter bereits in Schutz genommen.
Eine Stellungnahme bzw. Rückendeckung des Berufsstandes habe ich bislang nicht vernommen. (vgl. diesbezüglich auch weiter unten).
Grundsätzlich bezweifle ich, dass die Mehrzahl der Berufskollengen, welche die Prozessführung von Herrn RA J. Schwenn kritisieren, den Wagemut gehabt hätten das Mandat anzunehmen und sich in diese Arena zu begeben. Vor diesem Hintergrund empfinde ich die Teils geäußerte Kritik nicht nur als unkollegial sondern schlicht dummfrech. So dummfrech, wie manches Vorgehen und Gebaren der Anklageseite.
Schließlich ist als schlichte Tatsache an dieser Stelle auch festzuhalten, dass die Prozessführung von Herrn RA Schwenn von einer großen Mehrheit der Beobachter (Nichtanwälte) eine überauß große Zustimmung erfährt. Sätze wie "endlich mal ein Anwalt der sagt, was Sache ist", und Anerkennung als echter Kämpfer für seinen Mandanten sind weitverbreitet und haben bereits jetzt das Ansehen des Anwaltsstandes in der Bevölkerung erhöht - trotz und entgegegen der tendenziösen "Medienschelte" welcher Herrr RA J. Schwenn ausgesetzt ist.
Eine "Schelte" die leider auch hier bereits in der Überschrift unreflektiert übernommen wird. Ohne anwesend gewesen zu sein, im Netz wird übrigens verbreitet, die Staatsanwaltschaft wäre zuerst laut geworden (was ingesamt gesehen aber überhaupt nicht Belang ist).
@Anonym 15:31
AntwortenLöschenAha, die Frage soll ihrer Meinung nach also sein, ob er auf der "dunklen Seite der Macht steht". Interessant! Da scheint mir die Prozessführung von Herrn RA Schwenn doch wesentlich proffesioneller. Dieser wird sich kaum mit "dunklen Mächten", und auch nicht mit "hellen", befassen. Und sicher auch keine Räucherkerzenstäbchen befragen. Etwas, was viel eher bei langhaarigen Möchtegern-Rittern, die ihrer Unschuld vermutlich nur in der altmodischen Bedeutung des Wortes noch nicht verloren haben, auf Grund ihres Anklage- Prozessführungs- und Verhaftungsgebarens vermutet muss (hiermit ist keinerlei Stellung zu einer möglichen Schuld oder Unschuld des Angeklagten verbunden).
Noch eine Frage: Wer dreht eigentlich reifeverzögerten Langhaarigen, die bislang nur "substanzlose Heißluft" vorgetragen, aber effekthascherisch, marktschreierisch "Vergewaltiung" gebrüllt und sich so die breite garantierte Aufmerksamkeit und Zuwendung gesichert haben, das Mirkrofon ab?
Eine Aufmerksamkeit und Zuwendung, die ein bis dato völlig unbescholtener Mann vielleicht einer übermäßig Zuwendungsbedürftigen Dame nicht mehr erweisen wollte. Was ja, bislang jedenfalls, noch innerhalb seines Selbstbestimmungsrechts und der legalen Grenzen des persönlichen Verhaltens liegen dürfte.
Unabhängig davon: Wie schätzen Sie selbst die Gefahr, dass sich ein Verdächtiger mit einer solch massiven, existenziellen wirtschaftlichen Verbundenheit mit Deutschland einer möglichen Strafverfolgung entzieht, ein? Und die vorgetragene Begründung, er habe keinen förmlichen Wohnsitz in Deutschland?
@Anonym 10:23
Richtig erkannt und volle Zustimmung haben Sie, wenn Sie sagen: "Es geht um weit mehr als Jörg Kachelmann".
Verborgen geblieben sein kann das allerdings auch nur irgendwelchen in "Elfenbeintürmchen" lebenden Juristen. Was nochmals den Hinweis auf die Verdienste von Herrn RA Schwenn provoziert. Nicht wenige Bürger nämlich haben ein eher negatives Bild vom Anwalt und sind der Meinung, sie seien nur Anlass und Mittel zum Zweck bzw. Melkkuh einer Juristenzunft (Anwälte, Staatsanwälte, Richter) bei der "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt".
Insofern hat Herr RA Schwenn - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - nicht nur der Rechtspflege im Allgemeinen sondern auch dem Ansehen des Anwaltsberufs m.E. einen Dienst erwiesen.
Angesichts der Tatsache, dass sich Herr RA Schwenn - wie das von vielen Nichtanwälten, im Gegensatz zu Berufskollegen, anerkennend bemerkt wird - mit seiner vollen Reputation einbringt ist m.E. morasisierende Heißluftempörung in der Qualität bzw. Minderwertigkeit der Anklage über temporäre Lautstärken gänzlich deplaziert.
@Anonym 15:31
AntwortenLöschenAha, die Frage soll ihrer Meinung nach also sein, ob er auf der "dunklen Seite der Macht steht". Interessant! Da scheint mir die Prozessführung von Herrn RA Schwenn doch wesentlich proffesioneller. Dieser wird sich kaum mit "dunklen Mächten", und auch nicht mit "hellen", befassen. Und sicher auch keine Räucherkerzenstäbchen befragen. Etwas, was viel eher bei langhaarigen Möchtegern-Rittern, die ihrer Unschuld vermutlich nur in der altmodischen Bedeutung des Wortes noch nicht verloren haben, auf Grund ihres Anklage- Prozessführungs- und Verhaftungsgebarens vermutet muss (hiermit ist keinerlei Stellung zu einer möglichen Schuld oder Unschuld des Angeklagten verbunden).
Noch eine Frage: Wer dreht eigentlich reifeverzögerten Langhaarigen, die bislang nur "substanzlose Heißluft" vorgetragen, aber effekthascherisch, marktschreierisch "Vergewaltiung" gebrüllt und sich so die breite garantierte Aufmerksamkeit und Zuwendung gesichert haben, das Mirkrofon ab?
Eine Aufmerksamkeit und Zuwendung, die ein bis dato völlig unbescholtener Mann vielleicht einer übermäßig Zuwendungsbedürftigen Dame nicht mehr erweisen wollte. Was ja, bislang jedenfalls, noch innerhalb seines Selbstbestimmungsrechts und der legalen Grenzen des persönlichen Verhaltens liegen dürfte.
Unabhängig davon: Wie schätzen Sie selbst die Gefahr, dass sich ein Verdächtiger mit einer solch massiven, existenziellen wirtschaftlichen Verbundenheit mit Deutschland einer möglichen Strafverfolgung entzieht, ein? Und die vorgetragene Begründung, er habe keinen förmlichen Wohnsitz in Deutschland?
@Anonym 10:23
AntwortenLöschenRichtig erkannt und volle Zustimmung haben Sie, wenn Sie sagen: "Es geht um weit mehr als Jörg Kachelmann".
Verborgen geblieben sein kann das allerdings auch nur irgendwelchen in "Elfenbeintürmchen" lebenden Juristen. Was nochmals den Hinweis auf die Verdienste von Herrn RA Schwenn provoziert. Nicht wenige Bürger nämlich haben ein eher negatives Bild vom Anwalt und sind der Meinung, sie seien nur Anlass und Mittel zum Zweck bzw. Melkkuh einer Juristenzunft (Anwälte, Staatsanwälte, Richter) bei der "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt".
Insofern hat Herr RA Schwenn - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - nicht nur der Rechtspflege im Allgemeinen sondern auch dem Ansehen des Anwaltsberufs m.E. einen Dienst erwiesen.
Angesichts der Tatsache, dass sich Herr RA Schwenn - wie das von vielen Nichtanwälten, im Gegensatz zu Berufskollegen, anerkennend bemerkt wird - mit seiner vollen Reputation einbringt ist m.E. morasisierende Heißluftempörung in der Qualität bzw. Minderwertigkeit der Anklage über temporäre Lautstärken gänzlich deplaziert.
Hoppala, wer hat denn hier Umfragen dazu durchgeführt, ob "die große Mehrheit der Beobachter" den Kurs des Herrn Schwenn befürwortet? Sind die Umfrageergebnisse irgendwo veröffentlicht? Und wenn diese Mehrheit bei den Nichtjuristen gesucht und gefunden wurde: woher wissen die denn, dass der neue Kurs Herrn Kachelmann auch wirklich hilft?
AntwortenLöschenIch hoffe, dass Sie keine Rückenschmerzen von den vielen Verbeugungen vor Herrn Schwenn haben. Und immer schön hinterher aufwischen, damit niemand ausrutscht.
Zur Klarstellung: Mein Kommentar bezog sich auf das "Schreien" im Gerichtssaal allgemein. Zu Sinn oder Unsinn der Verteidigung durch RA Schwenn vermag ich mich allein anhand der bisherigen Berichterstattung nicht zu äußern und hielte solche Äußerungen auch für wenig zielführend.
AntwortenLöschennebgen redet wieder vom "chor der blöden", aber sobald ihn mal wieder jemand auf sein unsubtanziertes gelaber hinweist kommt wieder ein heulblog mit "übler nachrede" und "beleidigung"
AntwortenLöschengrandios
@ Anonym 06:12
AntwortenLöschenErwiderungsunwürdig.
Ps:War ihr letztes Beischlaferlebnis nicht zufriedenstellend? Erstatten Sie doch eine "satte Anzeige". Am besten in Schweden.
Nach Artikel 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Ein Richter, der brüllt, verstößt gegen diesen Grundsatz und sollte unverzüglich seines Postens enthoben werden.
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