Montag, 13. Dezember 2010

Ganz wie bei Pippi Langstrumpf

Der Kollege Hoenig berichtet hier von einer ziemlich typischen Verhandlung im Jugendstrafrecht, die so ähnlich aber auch im Erwachsenenstrafrecht häufiger vorkommt. Es geht im Kern um bestimmte Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft, die mit deren gesetzlicher Aufgabe im Rechtsstaat nicht mehr zu vereinbaren sind.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft je nach dem changieren kann, was es gerade zu erreichen gilt. Geht es darum, einen Beschuldigten anzuklagen oder gar einen Haftbefehl zu erwirken, geht man in der Regel von der schlimmstmöglichen Interpretation des Sachverhaltes aus und droht selbst dort mit Freiheitsstrafe, wo dies fern liegend ist.

Beantragt dann ein Verteidiger etwa seine Beiordnung - wobei regelmäßig die Schwere der vorgeworfenen Tat ausschlaggebend ist - findet die Staatsanwaltschaft auf einmal alles nicht mehr so schlimm, der Angeklagte könne sich doch selbst verteidigen, die drohende Strafe sei doch viel zu gering, etc., etc. Sie wissen schon: Ich mach' mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt.

Diese Pippi-Langstrumpf-Taktik mag im Parteienprozess ja noch angehen, im Strafprozess - zumal von einem angeblich objektiven Staatsorgan - ist sie rechtswidrig und verstößt zudem gegen die Dienstpflicht jedes einzelnen Staatsanwaltes. Als würde die Staatsanwaltschaft das Ziel verfolgen, jeden Beschuldigten - der als unschuldig zu gelten hat, solange die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist - unter Ausschaltung möglichst aller seiner Rechte einer möglichst hohen Strafe zuzuführen.

Diese Dienstauffassung ist Gift für den demokratischen Rechtsstaat, scheint sich aber bei Ermittlungsbehörden wie von selbst zu entwickeln und fortzupflanzen. Man könnte meinen, diese Menschen hätten von Natur aus einen Zwang, andere zu bestrafen.


3 Kommentare:

  1. Natürlich ist in der Hautverhandlung die StA aber eben nicht Herrin des Verfahrens, sondern das Gericht. Das entbindet sie zwar nicht von ihrer rechtsstaatlichen Verpflichtung, ändert aber ein klein wenig die Nuancen.

    Ansonsten: Leider wird gerade den Referendaren immer wieder eingeimpft, dass ja keine Anklage erhoben worden wäre, wenn der zuständige Dezernent mit einem Freispruch einverstanden sei. Und treudoof wird dann selbst bei Niedergang des letzten Belastungszeugen weiterhin Verurteilung beantragt und jeglicher Verteidigerantrag negativ bewertet.

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  2. Dieser Artikel ist mir von der Seele geschrieben Herr Nebgen. Ich bin Betroffener, schon älter, als es zum Prozeß gegen mich kam. Ich kam mir vor wie bei Kafka der Prozeß. Es wurde erst ermittelt dann auf Betreiben des Oberstaatsanwaltes (Staatsanwalt und Richter wollten einstellen) angeklagt. Kein einziges Mal wurde ich vernommen, kein einziges Mal !!! Ich wollte vernommen werden, mein Strafrechtsanwalt sagte mir ob ich denn nicht wisse, dass die Polizei (Freund und Helfer komme von Gestapo, ob ich das nicht wisse) und die Staatsanwaltschaft nur gegen mich arbeitet, aber entlastendes nicht verwertet. Ich wollte das nicht glauben, kannte ich bisher nur Tatort etc. faire Dinge, wie die meisten Menschen im Lande denken. Die Dauer des Ganzen 3 Jahre Folter zwischen Freispruch und Gefängnis (zumindest ließ man mich in diesem Glauben!) und ich wußte ich bin unschuldig, aber die Behörden wollen mich nur an die Wand nageln. So kam immer giftige Post, ich konnte und durfte mich nicht wehren. Seitdem werter Herr Nebgen, kriege ich die Krise, wenn ich nur einen Polizisten sehe, geschweige denn einen Staatsanwalt. Für mich ist dieses Land eine Bananenrepublik geworden, jedenfalls habe ich jegliches Vertrauen das ich einmal hatte verloren und bin nur froh, wenn ich mit diesen Personen nichts zu tun habe. Ich bin am Ende dieser Sache in der Reha-Klinik gelandet und leide noch heute unter dieser Ohnmacht und Hilflosigkeit unter der ich stand. Es ging um alles, Freiheit, meinen Beruf, das was ich mir aufgebaut hatte. Mein Leben ist nicht mehr so unbeschwert wie es einmal war. Eigentlich will ich aus diesem Land weg. Und so tut mir Ihr Artikel gut, dass es doch auch solche Menschen wie sie noch gibt. Dafür ein Danke.

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  3. Noch etwas: ich finde die Staatsanwälte haben zu viel Macht und riskieren nichts... !!! das ist das Schlimme. Es gibt keine Kontrollinstanz oder kaum eine, die sie für Fehlverhalten zur Verantwortung zieht. Die können also Menschen zu Unrecht fertig machen und sich alles erlauben. Da ist der Fehler im System (Demokratie). Mir tut der neue Anwalt von Herrn Kachelmann gut... endlich einer der diesem Unrecht einmal die Zähne zeigt.

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