"Kachelmann muss sich seit 6. September wegen Vergewaltigung seiner langjährigen Freundin in Schwetzingen verantworten. Der 52-Jährige bestreitet die Tat, schweigt aber vor Gericht.
Mich stört nur ein Wort im zweiten Satz, das aber gewaltig: "aber". Damit werden in der Regel Gegensätze dargestellt, wie z.B.: Er ist zwar blöd, aber das hat er trotzdem kapiert.
Der Stern will also offenbar mit seinem Satzbau suggerieren, dass zwischen Bestreiten einerseits und "Schweigen vor Gericht" andererseits ein Gegensatz bestünde. Worin aber soll der liegen? Der Stern verrät es uns nicht. Denn es gibt ihn nicht, diesen Gegensatz. Der Stern hat ihn sich ausgedacht.
Aber warum? Um Kachelmann zu diskreditieren? Um seine Leser zu befriedigen? Oder hat der Redakteur nur nicht verstanden, worüber er schreibt?
Nur zur Orientierung: Der Stern gehört nicht zum Verlagshaus Burda, um das es im Prozess ja auch geht.
Da die seriöse Berichterstattung über diesen Prozess sehr dünn gesäät ist, verfolge ich das Verfahren nur sehr am Rande.
AntwortenLöschenIch bitte um Aufklärung: Wieso geht es in dem Prozess auch um Burda?
Nicht alle Journalisten ticken so! Nicht einmal die Mehrzahl. Das Web tut das Seinige, um Blödsinn schnell aufzudecken und Untragbares anzuprangern. Das macht Hoffnung. Und glücklicherweise kann man sich die Medien, die BILDend Einfluss auf die eigene Meinung haben sollen, noch aussuchen...
AntwortenLöschenUnd was ist an dem Satz falsch?
AntwortenLöschenKachelmann hat vor dem Ermittlungsrichter ausgesagt, hat dort die Tat bestritten und schweigt in der Hauptverhandlung. Man mag ja zum Stern stehen, wie man will, aber der Satz ist absolut auf den Punkt gebracht und richtig. Es soll auch vorkommen, dass deutsche Zeitschriften z.B. im Ausland gelesen werden, wo die Leser vielleicht auch nicht regelmäßig alles verfolgen, was sich so im "Vermischten" tut. Weshalb also ein kurzer zusammenfassender Satz nur für Blöde sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Hallo Anonym,
AntwortenLöschenirgendwie sind Sie gleich doppelt begriffsstutzig, kann das sein?
Erstens hat Kachelmann bereits vor Verhandlungsbeginn umfassend ausgesagt. Ob er jetzt nun den Ausgang der Beweisaufnahme abwarten und sich nochmals äußern möchte, können wir nicht vorhersagen. Und zweitens: selbst wenn er es vorzieht zu schweigen, ist das sein gutes Recht und steht nicht im Widerspruch zur Anklage.
Ich hoffe, nunmehr endgültig zu Ihrer Erleuchtung beigetragen zu haben.