Montag, 6. Dezember 2010

Nein, meine Suppe schmeckt mir nicht!

Stellen Sie sich mal folgende Situation vor:

Ein Gast geht in ein Restaurant. Er bestellt dort das Fünf-Gänge-Menü und eine gute Flasche Rotwein; er wird zuvorkommend bewirtet und lässt es sich wohl ergehen. Nachdem er Dessert und Digestif verzehrt hat, bekommt er die Rechnung. Die aber weigert sich der Gast zu bezahlen und gibt dafür folgende Gründe an:

1. Die Suppe hat mir nicht geschmeckt.
2. Ich wusste gar nicht, dass das was kostet. Ich dachte, das Essen gäbe es umsonst.
3. Aber ich hatte doch Hunger!
4. Das ist doch viel zu teuer; das Essen hatten Sie doch sowieso da!

Das finden Sie bekloppt? Sie haben Recht. Es ist bekloppt.

Aber jeden dieser - nennen wir sie mal wider besseren Wissens - "Gründe" habe ich in meiner Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten sinngemäß mehr als dreimal von Mandanten gehört. Und anderen Kollegen geht es ähnlich. Lesen Sie mal hier oder hier.

Und immer noch kommen zu diesen Beiträgen Kommentare von Leuten, die offenbar ernsthaft meinen, wenn man diese schwachsinnigen "Argumente" auf Rechtsdienstleistungen anwände, würde sie plötzlich wahr.

Was bleibt, ist Kopfschütteln.


13 Kommentare:

  1. Wenn ich eines gelernt habe in 7 Jahren Anwaltstaetigkeit, ist es das: Ohne Vorschusszahlung und regelmaessige Zwischenzahlungen gibt es ueberhaput nichts. Wenn das Geld ausgeht, hoere ich auf zu arbeiten. Radikal.

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  2. Es wundert mich als Nichtjuristen, dass selbst Rechtsanwälte solche Probleme haben an ihr rechtmäßig und sauer verdientes Geld zu kommen.
    Man sollte doch eigentlich annehmen, dass gerade Juristen nur selten beschissen werden, weil diese doch die rechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen können.
    Die abfälligen Kommentatoren darüber kann man ebenso wie die Betrüger nicht ernst nehmen. Diese Leute haben mit ziemlicher Sicherheit keine dauerhaft reele Arbeit für ihr regelmäßiges Auskommen erbracht, sonst würden sie anderst darüber denken.

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  3. Ich will ja gar niemandem das Recht absprechen, für gute Arbeit auch gutes Geld zu bekommen,

    Aber: Rechtsanwälte sind halt nicht nur einfache "Dienstleister", die eine bestimmte Leistung gegen Geld erbringen, sondern sie haben eine wichtige Funktion im Gemeinwesen, genauso wie Ärzte, Polizisten und Kindergärtnerinnen.

    Daraus ergibt sich ein Dilemma: einerseits will der Rechtsanwalt (völlig zu Recht) sein Auskommen haben, andererseits werden dadurch (trotz PKH und Pflichtverteidiger) gewisse Bevölkerungsgruppen von der (oft notwendigen und sinnvollen) Rechtsberatung ausgeschlossen.

    Wie kann man dieses Dilemma lösen? Ich weiß es nicht.

    Ich würde mir aber wünschen, dass die betroffenen Rechtsanwälte dieses Dilemma nicht einfach dadurch verdrängen, dass sie ihre soziale Verantwortung ignorieren.

    Eine Rechtsanwaltspraxis ist eben mitnichten mit einem Restaurant vergleichbar, oder wenn, dann allenfalls mit einem Restaurant in einer Stadt, wo die Menschen auf den Straßen um Essen betteln müssen, um nicht zu verhungern...

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  4. @Rasti

    Es gibt viele Mittellose, die ich kostenlos oder gegen geringe Gebühren vertrete. Eine gelegentliche Tätigkeit "pro bono" machen die meisten Anwälte von Zeit zu Zeit (in Großbuden sieht das vielleicht anders aus). Man muß nur aufpassen, daß hiervon nur die "wirklichen armen Schweine" profitieren und sich das nicht bei den Querulanten, Nassauern und Betrügern herumspricht. Hierfür gewinnt man erst nach vielen Jahren voller Enttäuschungen (finanzieller und menschlicher Art) ein Händchen.

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  5. Vorschussverlangender RA6. Dezember 2010 um 05:20

    Ich habe bislang immer den Vergleich mit dem Bäcker gewählt. Der will nämlich sogar für Brot vom Vortag noch Geld.

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  6. also am Freitag, da musste ich tanken und musste bezahlen (dabei musste ich ganz dringend nach Hause, meine Tochter war saumüde) - wo ist da die soziale Verantwortung? *Polemik aus*
    Die Hin-und-wieder-Geschichte ist in Ordnung und ich sehe auch eine gewisse soziale Verantwortung. Nur ein paar Fragen: warum soll ich dann haften, wenn etwas schief geht? warum kommt gerade die soziale Verantwortung so oft 1/4 Stunde zu spät? warum gibt es bei den Nicht-Zahlern so viele, die noch ein Problem, und noch ein Problem und noch ein Problem nicht angehen, aber nun endlich jemand gefunden haben, der das nun (kostenlos) übernehmen soll (ohne weiteren Kommentar per Fax)?

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  7. @Hans und @Rasti
    Fast jeder Anwalt in meinem Bekanntenkreis arbeitet gelegentlich "pro bono" oder zu erheblich reduzierten Gebühren. Ich berate ehrenamtlich im Jugendrechthaus und jahrelang habe ich meinen Donnerstag bei der Öffentlichen Rechtsauskunft verbracht und dort beraten.
    In der Regel bemühen sich die "wirklich armen Schweine" tatsächlich, den Rechtsanwalt zu bezahlen. Wer sich aber von einem Schnorrer über den Tisch ziehen läßt, der hat demnächst zehn weiterer von der Sorte im Wartebereich sitzen.

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  8. Nur mal so als Nichtjurist:
    Der Vergleich hinkt!
    - In ein Restaurant kann ich gehen oder es auch bleiben lassen - Bei einer juristischen Auseinandersetzung habe ich diese Auswahl in aller
    Regel nicht!
    - In einem Stehimbiß zahlt niemand den Preis für ein 7 Gänge Menü, auch wenn die Bratwurst vielleicht genau so satt macht. Hier bleibt dem Kunden die Auswahl, was er haben und was er zahlen möchte. Muß ich bei den Juristen auch nur eine Bratwurst zahlen, wenn ich nur eine Bratwurst bestelle? Oder gibt es dort nur 7 Gänge Menüs??

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  9. ohne (Vor-)Schuß kein Jus! ;o)

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  10. Wer nicht ins Restaurant geht, wird wohl entweder selber kochen oder verhungern. Wenn er selber kocht kann es ihm - soweit er unbegabt ist - passieren, dass das Essen versalzen oder angebrannt ist. Genau so kann der Beteiligte eines Rechtsstreits idR den Streit alleine ausführen - nur riskiert er halt, die Supe zu versalzen.

    Und selbtsverständlich gibt es auch bei RAen die Currywurst und das 7-Gänge-Menu nebeneinander. Nur kostet die Currywurst bei RAen immer noch mehr als an der Bude (die Vorratshaltung ist so schwer). Gehen Sie mal zu einem Herrn Schwenn oder RAen ähnlicher Bekanntheit - der Preis von diesen RAen ist das 7-Gänge-Menu.

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  11. 7-Gänge-Menü heißt bei uns "Zeithonorarvereinbarung". Die gesetzliche Vergütung reicht in vielen Fällen gerade so für eine Bratwurst - für den Anwalt. Der hat nämlich soziale Verantwortung, die er in aller Regel sehr Ernst nimmt: für seine Angestellten, seinen Vermieter...

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  12. Wenn ich die Beiträge lese, drängt sich der Eindruck auf, Anwälte halten Mandanten grundsätzlich für Zech-/Honorarpreller.
    Komische Beziehung.

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  13. Das ist wohl ein Problem, dass ganz verstärkt Strafverteidiger haben. Ist ja auch nicht verwunderlich! Die meisten Mandanten sind ja keine white collars criminals sondern meist nicht ganz ohne Flecken auf der Weste.
    Es ist schon ein Unterschied, ob man vorbestrafte Betrüger vertritt oder eine Unternehmensfusion begleitet.

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