Freitag, 1. Juni 2012

Was ist ein Anwalt wert?


Es wird aktuell mal wieder angeregt diskutiert, was die Arbeit eines Rechtsanwalts wert sei. Beispiele finden sich hier oder hier.

In den zitierten Beiträgen stechen zwei gegenläufige Positionen heraus, von denen die Warte des Rechtsanwaltes einiger maßen ausführlich hier behandelt wird. Dagegen steht das Interesse des Mandanten, das hier Berücksichtigung findet. Man sollte allerdings dazu sagen, dass das Interesse eigentlich jedes Empfängers irgendeiner Leistung darin liegt, möglichst wenig für diese Leistung zu bezahlen. Von daher kann man das Problem durchaus auf die Frage zusammendampfen, welches Honorar für die rechtsanwaltliche Tätigkeit angemessen ist.

Und wie anders sollte man diese Frage beantworten als typisch juristisch: Das kommt darauf an. Aber auf einige Essentialia wird man sich wohl verständigen können.
  1. Wer einen Rechtsanwalt aufsucht, muss davon ausgehen, dass ihn dessen Leistung etwas kostet. Bekanntlich ist der Rechtsanwalt ein Dienstleistungsunternehmen und kein Sozialträger.
  2. Wem die Leistung eines Rechtsanwaltes hingegen nichts wert ist - z. B. weil er das selbst zu können meint, was ja durchaus denkbar ist - wird die Leistung des Rechtsanwaltes auch nicht in Anspruch nehmen.
  3. Ergo muss jedem, der einen Rechtsanwalt aufsucht, klar sein, dass ihn das etwas kosten wird.
  4. Im Mandatsgespräch obliegt es also beiden Parteien, die Gegenleistung ( = Geld) der in Anspruch genommenen Leistung zu konkretisieren und eine Einigung herbeizuführen. 
  5. Der Preis wird wie überall von der Nachfrage bestimmt, d. h., letztlich muss jeder selbst wissen, was ihm die gewünschte Leistung wert ist. 
Das führt manche Kollegen dazu, ihre Mandanten direkt zu fragen, wie viel ihnen die anwaltliche Leistung wert sei, was aus meiner Erfahrung allerdings eher zur Verwirrung der Mandanten beiträgt. Also sollte der Rechtsanwalt einige Eckpunkte mitteilen, anhand derer sich die gewünschte Vergütung in etwa ermessen lässt. Die meisten Missverständnisse treten in diesem Stadium auf und beruhen auf Umständen, die der Rechtsanwalt nicht sämtlich beeinflussen kann.

So sollte eigentlich jedem klar sein, dass am Anfang eines Auftrags der Umfang der Tätigkeit noch nicht feststeht. Wenn aber der Umfang der Leistung nicht feststeht, wird es genauso schwer fallen, den Umfang der Gegenleistung zu bemessen. Das Interesse des Mandanten an den schlussendlichen Kosten ist daher zwar nachvollziehbar, aber am Anfang des Mandates nicht zu beantworten. Man sollte meinen, dass diese Argumentation unmittelbar einleuchten sollte, was allerdings längst nicht bei allen Mandanten der Fall ist. 

Man kann dieses Problem eigentlich nur mit einer Stundenvereinbarung lösen und den Mandanten regelmäßig über die geleistete Arbeitszeit informieren. Es bleibt beiden Seiten natürlich unbenommen, andere Möglichkeiten wie die Abrechnung nach RVG oder ein Pauschalhonorar zu wählen, wobei klar sein muss, dass dies für beide Seiten eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt. Man sollte daher darüber reden.

Ebenfalls klar - weil Bestandteil der gesetzlichen Regelung - ist, dass der Rechtsanwalt seine gesamte Vergütung vorab verlangen kann. Er muss nicht, er kann. Tut er es nicht, wird er nach den Regeln der Betriebswirtschaft das daraus resultierende Risiko an den Mandanten weiterreichen, d. h., die Vergütung wird höher, der Rechtsanwalt teurer. Auch das sollte eigentlich mit einem Mindestmaß wirtschaftlichem Grundverstand keiner Diskussion bedürfen. Jeder Warenverkauf funktioniert nicht anders.

Man sollte also meinen, dass in puncto Honorar kaum Probleme auftauchen können, wenn man diese Punkte beherzigt und bespricht. Leider ist das Gegenteil der Fall.

4 Kommentare:

  1. Ein Grundsatz pro Wattwatvogel?

    AntwortenLöschen
  2. Wer sich als Anwalt über eine zu geringe Entlohnung beschwert - und bei uns Anwälten scheint das sehr verbreitet - ist selbst schuld. Ein Handwerker oder Arzt läßt auch nicht mit sich über seine Stundensätze oder sein Honorar verhandeln. Ein Arbeitnehmer schon mal gar nicht. Wenn ein Mandant kommt, sage ich ihm gleich, was es mindestens kosten wird und was er dafür erwarten kann. Wer mehr Einsatz will, muß auch mehr zahlen. Wem das nicht paßt, kann gleich wieder gehen und es bei einem anderen Trottel versuchen.

    AntwortenLöschen
  3. Stimmmt die Probleme treten auch nicht auf wenn man die Vergütung sehr genau mit dem Mandanten bespricht. Aber das scheint leider nicht immer der Fall zu sein, denn ansonsten käme es ja nicht zu Aussagen von Mandanten- der Anwalt ist zu teuer. Wenn der Mandant weiß, was ungefähr auf ihn zukommt, kann er sich darauf einstellen und überlegen, ob er das will oder nicht.

    AntwortenLöschen
  4. Bert Grönheim2. Juni 2012 um 06:38

    Ich vermisse folgende Faktoren, die aus Sicht eines Mandanten eine Rolle spielen, die aber von den Anwälten nicht oder allenfalls teilweise zu beeinflussen sind. Dem da wären die explodierenden Bearbeitungszeiten bei den Gerichten. Nächster Punkt - ich überblicke hier einen Zeitraum von rund 30 Jahren - ist die sich verfestigende Tendenz der Gerichte, auch blödeste, völlig verwirrte Schriftsätze von Anwälten hinzunehmen, in denen der Vortrag neben der Sache liegt, wo Beweisantritte fehlen, Berechnungen nicht oder fehlerhaft sind, seitenweise über Omas Ernas Pflaumenkuchen fabuliert wird usw. Es ist nachvollziehbar, daß nicht nur bei aussichtslosen Verfahren darauf spekuliert wird, Verwirrung zu stiften um die Angelegenheit vielleicht doch noch zu gewinnen. Das Maß an Müll, das sich inzwischen in Schriftsätzen findet, hat für mich schon eine neue, negative Qualität erreicht. Nächster Punkt sind Anwälte, die einem wunderbare Erfolgsaussichten beschreiben und dann mit 2 Sätzen erklären, weshalb das Verfahren trotzdem vor die Wand gefahren wurde, das zunehmend wegen Punkten, die sich aus der ZPO oder der schlichten Logik ergeben. Ich habe inzwischen einen Pool von Anwälten, die Klartext reden. Es war schwer, diese zu finden, und ich honoriere auch eine Beratung, die in keinem Mandat endet. Ich würde dies auch ohne daß es in der Gebührenordnung steht tun, denn auch eine fachliche Beratung ist eine Leistung, für die ich gerne zahle, wenn ich mich nicht gerade nur totgelabert fühle und den Eindruck habe, mir wurde gerade eine geraume Zeit nur Theater geboten. Stundenhonorare sind problematisch, wenn ich für eine EMA-Anfrage eine volle Stunde bezahlen soll. Eine zunehmende Unsitte sind Anwälte, die 2-3 Wochen brauchen, um einen Schriftsatz weiterzuleiten, und das am besten auch noch per Schneckenpost. Mandanten sind nicht alle doof und dreist. Es gibt Faktoren, die Anwälte nicht beeinflussen können. Trotzdem sollte die Diskussion auf einer breiteren Basis geführt werden? Was ist eigentlich mit Erfolgshonoraren?

    AntwortenLöschen