Hat er?
Jedenfalls war der Polizeibeamte schon im Abrücken begriffen, da soll der Mandant ihm etwas derartiges hinterher gerufen haben. Das schreit selbstverständlich nach rechtlicher Ahndung.
Deshalb sitzen drei Volljuristen knapp zwei Stunden in einem Gerichtssaal und verhandeln diesen unerhörten Vorwurf. Und der Beamte sitzt da auch. Nachdem er etwa zehn Minuten als Zeuge gehört worden war, hat er sich in den Zuschauerraum gesetzt und sogar nach Ende der Verhandlung auch noch emsig das Gespräch mit Staatsanwalt und Gericht gesucht.
Was machen Polizeibeamte eigentlich so beruflich?
Dienstag, 19. Juni 2012
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Ich vermute mal, dass der Polizeibeamte dort in Uniform saß. Also quasi auf Kosten des Steuerzahlers!?!
AntwortenLöschenUnd der Sinn dieses Beitrages wäre bitte welcher ?!?
AntwortenLöschen- Beleidigung sollte endlich straflos werden?
- Wenn Beleidigung schon strafbar ist, sollten die Hauptverhandlungen zumindest nicht von Volljuristen geführt oder besucht werden?
- Das Opfer einer Straftat hat gefälligst besseres zu tun zu haben als sich für den Ausgang des Verfahrens zu interessieren?
- Besonders als Polizeibeamter?
- Womöglich noch in seiner Freizeit?
Herr Nebgen, darf man wenigstens davon ausgehen, dass das gezahlte Verteidigerhonorar zu einem erheblichen Strafrabatt seitens des Angeklagten geführt hat?
Haben Sie ihn womöglich sogar darauf hingewiesen, dass Ihre Dienste ihn im Zweifel mehr kosten werden als die ausgeurteilte Geldstrafe?
Sind Sie sicher, dass die StA ob so eines minimalen Vorwurfes nicht eher einen Amtsanwalt schickt? (Und damit keinen Volljuristen?)
Oder kam am Ende eine Freiheitsstrafe heraus, weil der Angeklagte erheblich vorbelastet ist?
Lassen Sie es mich so sagen: Ein einziger Volljurist hätte sicherlich ausgereicht.
... in der StA, der das Ding entweder nach § 170 II StPO oder § 153 StPO einstellt.
AntwortenLöschenbtw: es gibt auch unter dem Amtsanwälten hinreichend Volljuristen - nur halt ohne Prädikat.
@Anonym 5:55:
LöschenErlauben Sie mir, auf den ersten Teil Ihres Posts einzugehen: ???
Um den zweiten Satz (?) zu kommentieren: Es gibt sogar unter den Angeklagten Juristen. Dann wären es 4 (!) Volljuristen. Es gibt sogar Volljuristen bei der Polizei! Dann wären es sogar 5(!!).
...
geil.
LöschenNa sowas.
AntwortenLöschenIch dachte, er sagte: "Wech isser"?
Möchten Sie so genannt werden?
AntwortenLöschenTrotzdem, ich glaube, dass auch diese Sache ausgeht wie das berühmte Hornberger Schießen und es steht Aussage gegen Aussage.
Natürlich haben Sie recht, wenn Sie die Verhältnismäßigkeit infrage stellen.
Und die Staatsmacht glaubt dem Uniformträger eher als dem Normalbürger (leider).
In Bayern hat die Polizei schon Leute abgeknallt, ohne dass das Konsequenzen hatte.
Gleichzeitig ist eine Politesse Ost-Schlampe oder Stasi-Sau zu nennen billiger, als eine Dame als West-Volltrottel zu bezeichnen, die nun die Justiz im Osten regeln soll....
(Beide Vorfälle ereigneten sich im Berlin der neunziger Jahre und hatten gerichtliche Nachspiele...)
Kuriositäten im Schimpfwort-Bereich kennt der ADAC haufenweise. So gesehen war der Mandant nicht sonderlich originell.
Natürlich hat er nicht. Bekanntlich sind alle Angeklagten in Deutschland unschuldig. Was mich letztlich jedoch zu dem einzige Fazit führt, "Er war ein fähiger Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand."
AntwortenLöschenEin hoch geschätzter Kollege hat sich einstmals in der einfachen Formel, Pardon,
AntwortenLöschenVolljurist = Vollidiot
verstiegen. Dem war nichts mehr hinzuzufügen!
Wenn ich überlege, wie oft so ein Polizist nachts aufm Kiez solche oder ähnliche Ausdrücke von Besoffenen hört..und sich jedesmal beleidigt fühlt..Weia.
AntwortenLöschenHier stellt sich für mich die Frage, was die Beleidigung im Strafrecht zu suchen hat. Vor diesem Artikel hätte ich sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
AntwortenLöschen@Anonym 08:56
AntwortenLöschenUnd weil es massenhaft geschieht muss man das als Polizeibeamter hinnehmen? Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist. Oder bis der Pöbel herrscht.
Ja, ich verstehe den Sinn des Posts auch nicht.
AntwortenLöschenWenn der Polizeibeamte in seiner Freizeit kommt, kann er sich doch hintenreinsetzen. Wo ist das Problem?
In seiner Dienstzeit wird ihm der Dienstherr sicherlich nicht gestatten, im Saal rumzulungern. Stechkarte und so.
Aber von Stechkarten hat der gemeine Gitterschleicher an sich ja noch nichts gehört.