Mittwoch, 13. Juni 2012
Rund ums Atom
Atomkraft ist out. Dachte man. Etwa dreißig Jahre nach allen anderen hatten im Jahre 2011 des Herrn auch die Parteien der aktuellen Regierungskoalition bemerkt, dass es mit der Atomkraft irgendwie ein Problem geben könnte. Irgendwie war Atomkraft doch gefährlich, und wo oder wie man den dabei anfallenden Strahlenmüll lagern soll, wusste man auch fünfzig Jahre nach Inbetriebnahme des ersten AKW immer noch nicht.
Gut, eigentlicher Auslöser der Einsicht war dann vielleicht, dass am anderen Ende der Welt ein AKW explodiert ist. Obwohl das natürlich hier niemals hätte passieren können. Hier sind ja ganz andere Bedingungen blablabla. Aber die Regierung, die die Energiewende kurz zuvor noch einmal zurückgewendet hatte, wendete abermals.
Und jetzt wollen die Betreiber der Kraftwerke fünfzehn Milliarden Euro Schadenersatz für die "Energiewende", von der alle wussten, dass sie früher oder später würde kommen müssen. Wenn man die Begründung dafür hört, kann einem nur speiübel werden.
Angeblich sei der Kurswechsel "unverhältnismäßig" gewesen. Man hat nicht genug Rücksicht genommen auf die pekuniären Interessen der Atomindustrie, soll das heißen. Man hätte lieber aktiv darauf hinarbeiten sollen, dass hier auch irgendwann einmal ein AKW explodiert, Tausende Menschen tötet und ganze Landstriche verwüstet, denn sonst könnte die Industrie damit ja kein Geld mehr verdienen. Das alles soll sich angeblich aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ergeben.
Jetzt liegt der Streit beim Bundesverfassungsgericht, das erst einmal über die Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs entscheiden soll. Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu der Auffassung gelangen, dass die Politik derart elementare Entscheidungen nicht mehr soll treffen dürfen, ohne vorher das Einverständnis bei Wirtschaft und Industrie einzuholen, dann könnte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag eigentlich auch gleich auflösen, die Regierung abberufen und die Regierungsgewalt an die Atomindustrie weiterreichen.
Wenn sie die nicht sowieso schon hat.
P.S.: Sollte das Parlament eines fernen Tages Cannabis legalisieren, könnte ich die Bundesregierung dann eigentlich auch auf Schadenersatz verklagen? Schließlich plane ich mit den Einkünften aus Verteidigungen in BtM-Sachen!
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Naja, Koll. Nebgen, das ist zu polemisch. "Speiübel" muss Ihnen auch nicht werden. Ich wähle mal ein Beispiel, das etwas niedriger hängt: Ds Bundesland XY erläßt ein Nichtrauerschutzgesetz, wonach Rucherräume zulässig sind, wenn die-und-die technischen Anforderungen an den Rauchabzug erfüllt sind. Kneiper Z baut für EUR 30T eine neue, dem entsprechende Rauchentlüftung ein. Drei Monate nachdem er fertig ist, ändert das Land das NichtraucherschutzG und erläßt jetzt ein Totalverbot.
AntwortenLöschenGänzlich abwegig, an Schadenserstz zu denken, ist es weder beim einen noch beim anderen Fall, auch unter Berücksichtigung der politisch-weiten Beurteilungsprärogative des Gesetzgebers...
Kann Ihnen mit Ihrer Ansicht nur beipflichten.
AntwortenLöschenIn der LTO war letztens ein ähnlicher Artikel, in dem es um Vattenfall geht. Vattenfall will die Bundesrepublik wohl nicht vor die Verwaltungsgerichte bzw. vor das BVerfG zerren, sondern zu einem int. Schiedsgericht für den Schutz ausländischer Investitionen:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vattenfall-klagt-gegen-atomausstieg-vor-schiedsgericht-in-washington-investitionsschutz/
Tausende Tote? Sorry, aber soviel sind nicht mal an der Strahlung nach den Atombomben gestorben. Fukushima hat keine Todesopfer gefordert und sofern diese langfristig auftreten, werden sie, falls überhaupt nachweisbar, im Bereich der Opferzahlen eines Busunfalles liegen.
AntwortenLöschenHysterie ohne Ende. Und Nebgen marschiert vornedran.
Genau, alles halb so schlimm,und Sie wissen genau, dass der Scheißmüll auch in 100.000 Jahren noch sicher verwahrt sein wird. Geil, dass Sie Ihren Mist glauben, ohne Schmiergeld zu bekommen.
LöschenKann man die nicht einfach verstaatlichen?
AntwortenLöschenHaben andere Länder (USA, China, Indien) auch mit Branchen gemacht, wenn die rumgenervt haben.
(Für die Juristen: Art. 14 GG und so - tobt Euch aus)
Herr Kollege cepag,
AntwortenLöschenIhr Beispiel hinkt. Anderes Beispiel. Jemand baut ein Fabrik für Pflanzengift, die zunächst genehmigt wird. Nach einer Abwägung der Nachteile, die durch Pflanzengift entstehen, verbietet man das Zeug.
Schadneserastz für die Pflanzengifthersteller? Eher nö.
Ansonsten wäre es das perfekte Produkt. Ichstelle etwas her, hoffe, dass es verboten wird, dann Produktion einstellen, Schadensersatz für die nächsten 20 Jahre und zurücklehnen...
Es geht hier nicht um ein neues Gesetz, sondern um ein rechtsstaatlich zugesicherte Laufzeitverlängerung, die zurückgenommen wurde.
AntwortenLöschenAuf welcher Grundlage erfolgte diese Zurücknahme ?
Und genau darum geht es.
Übrigens - die erneuerbaren Energien schütten über 100 Milliarden an die Investoren aus. Das sind subventionierte Milliarden.
Auf der Gesetzbeungskompetenz des Bundes in Atomsachen... wenn sie schon so fragen
AntwortenLöschenSchadenersatz kriegt man grundsätzlich nur, wenn ein kausaler Schaden entstanden ist und man diesen Schaden auch nachweisen kann. Das die Energieversorger innerhalb der kurzen Zeit zwischen Verlängerung und Rücknahme der Verlängerung eine Investition in 2 stelliger Mrd. Höhe getätigt haben, mögen vllt durchschnittliche BILD Leser glauben, aber kein Mensch mit gesundem Verstand.
Das einzige, was die erreichen wollen, ist doch nur doll auf den Busch zu klopfen um zu schauen was passiert und vor allen Dingen - Angst in der Bevölerung zu verbreiten ...
Es geht nicht um Investitionen, sondern um Schäden - vor allem finanzieller Natur.
AntwortenLöschenDiese Schäden müssen nicht nur aus umsonst investierten Maßnahmen, sondern können auch aus entgangene Gewinne resultieren.
Aber die Details kommen erst auf den Tisch, wenn die Verfassungsklage erfolgreich war. Vorher ist alles nur als grobe Schätzung und damit rechtlich als nicht existent zu bewerten.
Haben die Energieriesen in den drei Monaten vor Fukushima neue AKWs gebaut? Nein. Also keine frustrierten Aufwendungen. Und wie sieht es mit dem Vertrauensschutz aus nach einem Jahrzehnt rot-grüner Atomausstieg und dann drei Monaten Kehrtwende? Nein. Also auch keine entgangenen Gewinne. Vielmehr wären ohne den Salto rückwärts von Schwarz-Gelb 2010/2011 schon mehrere Meiler abgeschaltet gewesen. Ich sehe folglich keine Grundlage für Schaden- oder Aufwendungsersatz.
AntwortenLöschenspasstn ahoi !
AntwortenLöschenspasten gfrisa
AntwortenLöschenheeey mister Nebgen! jetzt hör mir mal gut zu ! du unddeine klugscheißer kollegen haben im netz nichts verloren ! geh zu Bauer sucht frau von berbl schefär und werde glücklich mit der mama ! ciao
AntwortenLöschenbussi mein schatz
Haben die Energieriesen in den drei Monaten vor Fukushima neue AKWs gebaut? Nein. Also keine frustrierten Aufwendungen. Und wie sieht es mit dem Vertrauensschutz aus nach einem Jahrzehnt rot-grüner Atomausstieg und dann drei Monaten Kehrtwende? Nein. Also auch keine entgangenen Gewinne. Vielmehr wären ohne den Salto rückwärts von Schwarz-Gelb 2010/2011 schon mehrere Meiler abgeschaltet gewesen. Ich sehe folglich keine Grundlage für Schaden- oder Aufwendungsersatz.
AntwortenLöschenI am to cool for you
technisch verwendet man ein ....-atom , das durch den beschuss mit einem .... in ein .....-und ein .....-atom zerfällt . bitte vervollsctändigen . danke :-)
AntwortenLöschen.
AntwortenLöschensehr geehrter annonymer anhänger ich bittte sie ihr schul Quiz selbst aus
AntwortenLöschenhaha schiane celly
AntwortenLöschenliebe celly . du klene . lg: mami
AntwortenLöschen;-)
AntwortenLöschenSie haben Ihr Blog ja richtig im Griff, Herr Nebgen. tsss
AntwortenLöschenhahaha
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