Mittwoch, 9. Februar 2011

Sie kam, sah und sagte - nichts

Lange Geschichte, kurz erzählt: Heute ist Alice Schwarzer vor dem Landgericht Mannheim als Zeugin aufgetreten. Ein kurzer Auftritt - Sie hat gesagt, dass sie nichts sagt.

Juristisch ausgedrückt: Sie hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Gemeint ist das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs 1 Nr. 5 StPO, das Personen vorbehalten ist, "die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsmedien berufsmäßig mitwirken", vulgo: Journalisten.

Nun ja. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ich denke, das war genau das, was die Verteidigung erreichen wollte.




3 Kommentare:

  1. Boulevard-Medium9. Februar 2011 um 23:51

    ALICE SCHWARZER VERWEIGERT DIE AUSSAGE: WAS HAT SIE ZU VERBERGEN?

    AntwortenLöschen
  2. @NEBGEN
    lol -> Gamer Sprache! Sind sie ein Spieler herr Nebgen?

    AntwortenLöschen