Möglicherweise hat der Bundesverteidigungsminister da etwas verwechselt. Vielleicht hat er sich als Angeklagten empfunden, dem seine Missetaten nachgewiesen werden müssten. Da hat er sich dann aber geirrt.
Denn "intensive Quellenarbeit" muss derjenige leisten, der eine Promotion schreibt - nicht diejenigen, die sie auf Fehler kontrollieren. Was ist übrigens mit dem Doktorvater, der die Promotion mit seinem Kandidaten angeblich regelmäßig intensiv besprochen haben will? Laufen da auch schon Rücktrittsforderungen?
Dass man die Arbeit, die man einreicht, auch selbst geschrieben hat, muss man bei Abgabe der Arbeit übrigens an Eides Statt versichern. Außer in Bayern, da genügt angeblich ein Ehrenwort.
Und wenn hier jemand behauptet, der Herr Verteidigungsminister hätte seine Arbeit nicht selbst geschrieben, dann - da gebe ich Ihnen mein Ehrenwort - ist das erstunken und erlogen.
Tut mir leid. Haben Sie im letzten Absatz falsch verstanden?
AntwortenLöschenIch würde nämlich mein Ehrenwort geben, dass er es nicht nur NICHT selber geschrieben sondern gekauft hat.
Edit:
AntwortenLöschenHabe ich Sie......
Das Nebgen mag mich nicht. *lachundtanz*
AntwortenLöschenWir sind uns wohl zu fein für ne Antwort.
Aber was rede ich. Sie haben bestimmt noch viele Blogs zu schreiben. Da bleibt keine Zeit für sinnvolle Antworten.
Ein Bewunderer ;)