Donnerstag, 10. Februar 2011

Ein Scherz der Verteidigung

Als das hat sich Alice Schwarzer - heute in BILD - bezeichnet und damit den Antrag der Verteidigung gemeint, sie als Zeugin zu laden. Dass nicht die Verteidigung sie geladen hatte (wir sind hier ja nicht in Amerika), sondern das Gericht, hat sie dabei elegant verschwiegen.

Vor Gericht wollte sie zur Sache dann schweigen, stattdessen aber eine "grundsätzliche Erklärung" abgeben. Das hat die Kammer zum Glück verhindert. Sonst hätten vielleicht auch alle anderen Zeugen noch Erklärungen in eigener Sache abgeben wollen. Das sieht die StPO nicht vor und das ist auch gut so.

O-Ton Alice Schwarzer (zitiert nach BILD): "Es ist bedauerlich, dass ein so wichtiger Prozess durch Nebenkriegsschauplätze andauernd verzögert wird." Es wundert einen bei Alice Schwarzer ja schon gar nichts mehr, es ärgert einen einfach nur noch - was nämlich für ein Rechtsempfinden bei dieser Person zu herrschen scheint. Die entlastende Beweismittel als "Nebenkriegsschauplätze" abtut und die Beschäftigung damit als "bedauerlich" empfindet. Und warum sollte gerade der Prozess gegen Jörg Kachelmann wichtiger sein als Tausend andere Prozesse, in denen Alice Schwarzer nicht zufällig als "Berichterstatterin" sitzt?

Aber Alice Schwarzer sitzt eben auch nicht zufällig in diesem Prozess, sondern weil sie ihn als ideales Vehikel entdeckt hat, ihre kruden Ansichten unter möglichst viele Menschen zu schleudern.

Hoffentlich hindert das Gericht sie noch möglichst häufig daran, dies weiterhin zu tun.

5 Kommentare:

  1. ""Dass nicht die Verteidigung sie geladen hatte (wir sind hier ja nicht in Amerika), sondern das Gericht, hat sie dabei elegant verschwiegen.""

    =>Auch in den USA (ich weiß, Sie schrieben Amerika, gilt aber für Kanada genauso) wird der Zeuge durch das Gericht geladen, vgl. z.B. hier http://campus.udayton.edu/~grandjur/images/grand%20jury%20subpoena.gif

    AntwortenLöschen
  2. Da muss ich dann doch mal ein wenig klugscheißen ;)

    In Deutschland gibt es sehr wohl die Möglichkeit der Ladung durch den Angeklagten. Dieses eigene Ladungsrecht ergibt sich aus § 38 iVm § 220 StPO. Der Angeklagte muss dann den Zeugen mittels Gerichtsvollzieher einbestellen.

    Ob im Fall Kachelmann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, wage ich aber ebenfalls zu bezweifeln. Vielmehr dürfte Frau Schwarzer auf Antrag des Angeklagten durch das Gericht geladen worden sein.

    AntwortenLöschen
  3. Tja, so viel zum Fachanwalt für Strafrecht und dem Kommentar "wir sind hier ja nicht in Amerika".
    Vielleicht zu Fortbildungszwecken mal ZJS 2010, 318 lesen (als pdf im Netz abrufbar).

    Dass Schwarzer als dilettierende Laiin wie so viele Gerichtsreporter ("der Beklagte legt gegen seine Verurteilung wegen Mordes Berufung zum BGH ein") keine Ahnung hat, ist ja nichts Ungewöhnliches.

    AntwortenLöschen
  4. ein absoluter Witz ist ja, dass sie ein ZVR in Anspruch nimmt, dass für Journalisten geacht ist! AS und Journalistin?:-D

    AntwortenLöschen
  5. Formal ist sie wohl tatsächlich Journalistin ...

    AntwortenLöschen