Donnerstag, 24. Februar 2011

Nichts reimt sich auf Karl-Theodor

In einigen entfernten Winkeln des Internets, in denen noch nicht - oder nicht mehr - über Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg gefachsampelt wird, da geht die Rede noch um wirklich wichtige Dinge, z. B. um Deutsche Dichtkunst.

Denn ein unkomischer Kauz mit Namen Barth hat sich einen Ausspruch schützen lassen, wonach sich gewisse Frauennamen auf nichts reimten. Diesen unzutreffenden Umstand hatten Jahrzehnte zuvor auch schon richtige Komiker erkannt und kundgetan. Und die wehren sich jetzt gegen das Plagiat. Nein, nicht gegen den Guttenberg, gegen diesen anderen Dings, äh, Barth. Sie haben einen Löschungsantrag gestellt, alles weitere hier.

Dort gibt man dem Löschungsantrag wenig Aussicht auf Erfolg. Wie die Kollegen weiß auch ich nicht, worauf sich der Löschungsantrag stützt; ich nehme aber an, nicht auf Vorbenutzung. Eher vielleicht auf so etwas wie Freihaltungsbedürfnis. Schließlich muss man ja noch Witze über Uschi machen dürfen, ohne Tantiemen an diesen unkomischen Kauz zahlen zu müssen!

Sollten die Kollegen aber recht haben, und dieser Spruch tatsächlich schutzfähig sein, eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten: Dann lasse ich mir z. B. den Satz "Ich beantrage eine Freiheitsstrafe" schützen und nehme die Staatsanwaltschaft mannigfaltig auf Unterlassung in Anspruch. Hurra!

5 Kommentare:

  1. ..nur, dass die StA den Satz nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt... ;-)

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  2. ooch, das ist doch aber DAS Geschäft der StA :-)

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  3. ...auch wieder wahr ... :-)
    Gruß
    Anonym 1 (s.o.)

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  4. Ich würde mir gern "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte" schützen lassen.

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  5. "im Namen des Volkes" gehört mir!

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