Dienstag, 1. März 2011

Muss ich den etwa freisprechen?!

Amtsgericht, Strafsachen. Dem Angeklagten wird eine Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Vorwurf ist schon als solcher eher fragwürdig, in der Beweisaufnahme zersetzt er sich nach Vernehmung einiger Zeugen vollends.

Diese Situation sollte einem Richter eigentlich Genugtuung verschaffen, könnte er doch hier seine volle Souveränität zeigen und beweisen, dass die Justiz unvoreingenommen ermittelt, eigene Fehler zu korrigieren bereit ist, und dadurch dem verfassungsmäßig garantierten Rechtsstaat zu voller Geltung verhilft.

So ist es aber mal wieder nicht. Nachdem vom Vorwurf wirklich nichts mehr übrig geblieben ist, schaut die Richterin hilflos in Richtung der Staatsanwaltschaft, ob die nicht doch noch ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern imstande wäre, das zur Verurteilung gereichen könnte. Aber von der Staatsanwaltschaft kommt nur ein Schulterzucken. Als Beobachter aus der Zuschauerreihe kann ich förmlich sehen, wie die Richterin gegen die drohende Erkenntnis ankämpft, den Angeklagten gleich freisprechen zu müssen. Entsprechend ruppig und unflätig fragt sie dann in richtungslos in den Raum, ob die Beweisaufnahme geschlossen werden könne, solle, ja müsse.

Gibt es denn wirklich gar nichts, das man vielleicht doch noch gegen den Angeklagten verwenden könnte? Noch ein verzweifelter Blick zur Staatsanwaltschaft, aber die Sitzungsvertreterin hat ihre Akte schon zugeklappt. Also tatsächlich. Beide Seiten beantragen Freispruch, die Richterin verkündet genervt ihr entsprechendes Urteil.

Das ist ärmlich, erbärmlich und verkennt den Sinn und Zweck einer Gerichtsverhandlung. Und trotzdem ist es bezeichnend für die Einstellung, mit der viele Amtsrichter ihren Beruf verfolgen. Schade. Und zum Ärgern.

12 Kommentare:

  1. der Blich zur StA ist oft bei Jung-Richterinnen zu sehen, die gerade erst ihr zweites staatsexamen in der tasche haben und sofort ins kalte wasser geworfen werden

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  2. @Anonym:
    Stimmt, erfahrene Richter verurteilen ohne Rücksicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme: http://recht-merkwuerdig.blogspot.com/2010/11/inbegriff-der-hauptverhandlung-nur.html

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  3. na wenn der angeklagt worden ist, wird doch wohl irgend etwas dran sein am Vorwurf!

    /satiremodus aus/

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  4. Die Eröffnung des Hauptverfahrens indiziert regelmäßig die Rechtswidrigkeit.

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  5. Nein, die Eröffnung des Hauptverfahrens ist doch quasi der Beweis für die Schuld des Angeklagten!

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  6. Das ist alles doch noch im grünen Bereich. Bei "uns" im Arbeitsrecht sind es die Richter, die auf die Prozessparteien gar losgehen und sie mit Erschießung bedrohen:

    http://snurl.com/2610cy

    Aber ich hatte schon immer den Eindruck, dass sie Strafjustiz komisch ist. Ermittelt nicht auch der Staatsanwalt zu Gunsten eines Beschuldigten? Oder ist die Frage naiv?...

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  7. Wahrscheinlich verhält es sich so, dass die Richterin genauso gut die Gedanken des Angeklagten lesen kann wie der Nebgen die der Richterin ....

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  8. Also bei uns bekommen Richter pro Freispruch Punktabzug.

    :-)

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  9. Scheint ja durch alle Stufen zu gehen (Polizei, StA, Richter), dass bei Vorwürfen immer nur die eine (schuldige) Seite beachtet wird.

    Ich habe von einem Polizisten gehört, der erst nach sehr vielen Jahren die Erkenntnis hatte, dass ein Beschuldigter auch unschuldig sein kann. Das konnte er sich sonst nie vorstellen ("wird schon was dran sein").

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  10. Als Referendar und Sitzungsvertreter der StA ist mir passiert, dass ich nach einer uneindeutigen Beweisaufnahme Freispruch in dubio pro reo beantragte und der dennoch verurteilende Amtsrichter mir nachher ankündigte, meinen Ausbilder über meine merkwürdige Rechtsauffassung zu informieren. Naja, der Ausbilder war schon vorab durch mich informiert und hat sich die Einmischung des Richters "verbeten". Hihi

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  11. @Dr. N.
    Von dem Punktesystem habe ich auch gehört. Wer die schlechteste Punktzahl hat, bekommt nur freitags einen Sitzungssaal...

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  12. Mich wundert, daß die Richterin so schnell freigesprochen hat. Normalerweise kommt doch erst das "Angebot", nach § 153a StPO gegen Geldauflage einzustellen, verbunden mit dem Hinweis, daß da in der Akte noch irgendein inzwischen auf Mauritius lebender pensionierter Polizeibeamter herumschwebt, den man noch dringend einfliegen lassen muß...

    Manchmal verteidigt man ja auch Polizeibeamte. Die bekommen plötzlich einen ganz anderen Blick auf unser Strafjustizsystem, wenn sie mal auf der anderen Seite der Anklagebank sitzen. Und der Verteidiger erhält über den Angeklagten erhellende Einblicke in den Polizeiapparat. Einem Richter bleibt das vermutlich Zeit seines Lebens verwehrt, so daß er unbehelligt vom Licht weiterrichten muß und die Polizei bis ans Ende seiner Diensttage für die Gralshüter des Rechts hält

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