Juristisch ausgedrückt: Sie hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Gemeint ist das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs 1 Nr. 5 StPO, das Personen vorbehalten ist, "die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsmedien berufsmäßig mitwirken", vulgo: Journalisten.
Nun ja. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ich denke, das war genau das, was die Verteidigung erreichen wollte.
ALICE SCHWARZER VERWEIGERT DIE AUSSAGE: WAS HAT SIE ZU VERBERGEN?
AntwortenLöschen@ Boulevard-Medium: Lol! Der war echt gut!
AntwortenLöschen@NEBGEN
AntwortenLöschenlol -> Gamer Sprache! Sind sie ein Spieler herr Nebgen?