Fachanwalt für was, fragt sich da nur. Denn als ob es nicht für den potentiellen Mandanten schon schwer genug wäre, einen Rechtsanwalt zu finden, gibt es nun auch noch eine ganze Reihe von Fachanwaltschaften und es werden ständig mehr. Derzeit gibt es zwanzig verschiedene Fachanwaltschaften von A wie Agrarrecht bis V wie Verwaltungsrecht. Eine Fachanwaltschaft mit W, X, Y oder Z gibt es noch nicht.
Was es ebenfalls nicht gibt, ist ein wie auch immer geartetes Anforderungsprofil oder eine Struktur bei der Einführung von Fachanwaltschaften. In der Masse bilden die Fachanwaltschaften für den Rechtssuchenden deshalb einem dichten Dschungel, der mehr Fragen eröffnet als beantwortet. Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, was ein Fachanwalt für Versicherungsrecht nicht macht? Macht ein Fachanwalt für Sozialrecht Sozialversicherungsrecht oder braucht man dafür doch eher einen Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Im Ergebnis brauchen Sie mitunter einen Rechtsanwalt allein für die Beantwortung der Frage, was für einen Fachanwalt Sie für Ihr Problem brauchen. Vielleicht gibt es demnächst ja einen Fachanwalt für Anwaltsvermittlung. Der hätte jedenfalls was zu tun.
Schuld daran ist die Anwaltschaft selbst. Denn zunächst folgte die Einführung von Fachanwaltschaften durchaus einem Prinzip: Für diejenigen Rechtsgebiete, die eine eigene Prozessordnung haben, sollte es eigene Fachanwaltschaften geben, für die ein Rechtsanwalt besondere prozessuale Kenntnisse benötigt. Die ersten Fachanwaltschaften waren dementsprechend Steuerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
Der Fachanwalt für Erbrecht bricht dann schon mit dem Prinzip - aber immerhin: Für Erbrecht gibt es noch ein eigenes Buch im BGB. Danach brachen die Deiche aber vollends - à propos: Einen Fachanwalt für Deichrecht gibt es noch nicht. Jahrelang haben sich die Versicherer noch gegen die Einführung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht gewehrt, wenn auch aus dem falschen Grund: Nicht etwa weil er schlicht unsinnig ist, sondern weil sie die Pfründe der Fachanwälte für Versicherungsrecht schwinden sahen. Dann mussten auch sie nachgeben und die bis dato unsinnigste aller Fachanwaltschaften wurde doch noch eingeführt.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nämlich keine Spezialisierung, sondern deren genaues Gegenteil. Alles, was mit Straßenverkehr zu tun hat, ist eben genau so wenig ein Rechtsgebiet wie Pferderecht, Tierrecht, Blondinenrecht oder Millionärsrecht. Früher gab es mal Armenrecht, aber das war etwas anderes.
Die Spitze des Unsinns hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer - die ist für die Einführung der Fachanwaltschaften zuständig - dann mit dem Fachanwalt für Informationstechnologie erreicht. Immerhin hat irgendjemand noch rechtzeitig vor der Verabschiedung bemerkt, dass Informationstechnologie kein Rechtsgebiet ist, so dass die Versammlung dem Vorschlag geistesgegenwärtig noch schnell ein -recht anhängen konnte.
Was bleibt, ist die sprachliche Grausamkeit des Unwortes Technologie - das es in gutem Deutsch nach wie vor nicht gibt - gepaart mit der völligen Unklarheit, was denn wohl das die "Informationstechnologie" betreffende Recht sein soll. Irgendwas mit Computern wahrscheinlich.
Der Kunde steht vor diesem Wust und ihm graust. Es gibt übrigens lauter werdende Stimmen in der Anwaltschaft, die ersten Fachanwaltschaften wieder abzuschaffen.
Oh je, ich stelle mich schon mal darauf ein, vom Kollegen nebenan in Sippenhaft genommen zu werden.
AntwortenLöschenDie Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und IT-Recht sind sinnvoll, weil sie Lebensbereichen zugeordnet sind mit den entsprechenden Spezialfragen, sei es rechtlicher, sei es tatsächlicher Art (zB Kenntnisse von Fahrphysik, IT-Technologie).
AntwortenLöschenSystemimmanente Konsequenz oder, juristische Schönheit ist irrelevant. Wichtig ist Verständlichkeit für den Mandanten. Der muss schliesslich zum richtigen Anwalt. Warum sollte ein Mandant wissen oder ihn interessieren, wo spezielles Prozessrecht gilt?
Dogmatisch konsequent nach prozessualen Besonderheiten waren die ersten Fachanwaltschaften übrigens auch nicht, sonst hätte man auch den Fachanwalt für Verfassungsrecht einführen müssen.
Den meisten Menschen dürfte es ziemlich wurscht sein, ob ein RA sich Fachanwalt nennen darf, oder nicht. Sie suchen einfach nur nach einem Anwalt, der sich auf ihrem Rechtsgebiet auskennt.
AntwortenLöschenMan muss das sehen, wie bei der Ärzteschaft: Niemand würde einen neurochirugischen Eingriff von einem Dermatologen durchführen lassen.
Und Sie würden sich nach einem Verkehrsunfall wohl nur ungerne von einem Spezialisten für öffentliches Baurecht vertreten lassen.
Ergo: Otto Normalsucher ist es egal, ob sich sein Anwalt Fachanwalt, Spezialanwalt, Schwerpunktanwalt für... oder sonstwie nennt.
Er will nur wissen, ob sich der Anwalt auf seinem Rechtsgebiet auskennt.
Und wirklich blöde sind nur die Allerwenigsten. Man darf dem "einfachen Bürger" durchaus zutrauen, dass er da zu unterscheiden vermag.
Ich sehe es schon kommen: Irgendwann wird es mit den Rechtsschutzversicherungen wie bei den Krankenkassen. Erst muss man zum "Allgemeinjuristen" oder "Hausanwalt" und sich von diesem dann zum Fachanwalt überweisen lassen. Sonst werden einem die Be- oder besser Verhandlungskosten nicht erstattet. ;-)
AntwortenLöschenFachanwalt für Verkehrsrecht - die bis dato unsinnigste aller Fachanwaltschaften? Da bin ich aber froh, dass danach noch einige andere eingeführt wurden.
AntwortenLöschenUnd ob der Herr Fachanwalt für Strafrecht hier wirklich weiß, wovon er schreibt, erscheint wohl nicht nu(h)r mir zweifelhaft.
@ RA JM
AntwortenLöschenvorsicht! Sonst werden sie mit der gesamten Härte eines Fachanwalts für Strafrecht getroffen! http://nebgen.blogspot.com/2010/08/was-nicht-totet-hartet-ab.html
Hat die Krankenschwester heute morgen die Beruhigungstabletten vergessen oder wie kommt man auf so einen ****** ?
AntwortenLöschenOder ist das einfach nur der Neid, dass die Justiz durch die vielen Fachanwälte noch "rougher" geworden ist?
@ Herrn Rechtsanwalt Melchior (RA JM): Das mit dem link verbundene Kompliment kann ich an den Herrn Kollegen nur ungebraucht zurückgeben. Lesen, Hirn anschalten, dann vielleicht schreiben, Herr Kollege!
AntwortenLöschenP.S.: Aber nett, dass Sie sich und Ihre Geisteshaltung wenigstens offenbaren.
Jetzt wollte ich gerade einen fröhlichen Kommentar hier hinterlassen ... aber wenn Ihr Euch wieder zankt, Kinder, dann lasse ich es lieber. Nicht, daß ich Euch hier noch die Stimmung hebe.
AntwortenLöschen@ Carsten R. Hoenig: Jetzt will ich Ihren Kommentar aber auch sehen! Erst heiß machen und dann kneifen, das gibt's nicht! ;-)
AntwortenLöschenHier scheinen einige Fachanwälte pikiert zu sein, dass ihr Fachanwaltstitel in Zweifel gezogen wird. Fachanwaltstitel erster und zweiter Klasse gibt es aber meiner Ansicht nach auch nicht. Die Kompetenz auf dem Fachgebiet sollte einzig und allein ausschlaggebend sein.
AntwortenLöschen@ NEBGEN - rough justice: Schade, dass Sie gleich so angefasst reagieren. Als nächstes sollten wir vielleicht noch einmal über Bieterstrategien bei ebay diskutieren, wo Sie sich ja auch schon als Spezialist geoutet haben. ;-)
AntwortenLöschenIm Übrigen bin ich Ihrer Empfehlung selbstverständlich nachgekommen.
@fernetpunker: Jawoll. Und das Problem ist, dass der Fachanwaltstitel die Kompetenz leider nicht ausreichend signalisiert. Das hat nun schon der Anwaltssenat des BGH in seinem Spezialisten-Urteil ausdrücklich gesagt.
AntwortenLöschenP.S.: Falls es jemanden von den aufgebrachten Kollegen beruhigen sollte: Ich habe auch einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich abgeschlossen. Es war grausam.
Mich wundert es, warum Herr Nebgen nicht auch der Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz ihre Daseinsberechtigung abspricht. http://nebgen.blogspot.com/2010/08/je-mehr-du-laberst-desto-besser-kann.html / http://nebgen.blogspot.com/2010/08/wenn-man-rechtsprechung-nicht-mehr.html
AntwortenLöschen@ RA JM: Verstanden haben Sie aber offenbar immer noch nicht, was ich da geschrieben habe. Lesen Sie den Beitrag zu den Ebay-"Strategien" ruhig noch einmal, vielleicht fällt Ihnen etwas auf.
AntwortenLöschenAha, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist also das Gegenteil einer Spezialisierung. Ergo eine Verallgemeinerung. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist also allgemeiner als der RA ohne Fachanwaltstitel. Dass ich da selbst noch nicht drauf gekommen bin.
AntwortenLöschenWarum es das Wort "Technologie" im Deutschen nicht geben soll, ist auch nicht ganz klar. Technik und Technologie sind nicht identisch - genauso wie Recht und Rechtslehre nicht identisch sind.
Was den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz angeht - der ist nun wirklich überflüssig, wozu gibt es Patentanwälte? ;-)
der Kollege Nebgen zeichnet sich durch schneidiges Austeilen und wehleidiges Einstecken aus - Schade
AntwortenLöschen@Carsten R. Hoenig
AntwortenLöschenKomm, Du machst mal einen Caffee und ich einen Yogitee - und dann vertragen sich hier alle wieder. ;-)
Kinder, Kinder, was ist hier denn los. Kommt, wir fassen uns an die Hände und haben uns alle wieder lieb. :-)
AntwortenLöschenWarum der Kollege allerdings so auf die Fachanwälte für Verkehrsrecht haut, erschließt sich mir auch nicht :-), oder verstehe ich ihn nur nicht. Ich meine, der FA-Verkehrsrechttitel ist in meinen Augen derjenige, bei dem man am meisten aus vesrchiedenen Bereichen wissen muss, also der schwierigste :-) :-)
@ RAin Braun: Nix! Echte Kerle wollen Bier!
AntwortenLöschen@ RA Burhoff: "Warum der Kollege allerdings so auf die Fachanwälte für Verkehrsrecht haut, erschließt sich mir auch nicht" - Na prima, dann sind wir ja schon (mindestens) zwei, die den Meister nicht verstehen. ;-)
AntwortenLöschen@NEBGEN:
AntwortenLöschenOhje, geht es denn schon wieder los? Also die These "Patentanwälte können FAe für gewerblichen Rechtsschutz ersetzen" kann man so ja mal gar nicht stehen lassen.
1) Patentanwälte kennen sich z.B. mit UWG nicht aus.
2) Patentanwälte sind vor ordentlichen Gerichten nicht postulationsfähig (z.B. Patentverletzungsverfahren vor dem LG geht nicht ohne RA)
3) Patentanwälte kennen die urheber- und kartellrechtlichen Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz nicht
4) Lizenzverträge
3) uswusf. :-)
(ohne den geschätzten Patentanwälten ihre Kompetenz und Daseinsberechtigung absprechen zu wollen, aber nur weil sich die Kompetenzen teilweise überschneiden, sind beide Gruppen nicht gegeneinander austausch- oder ersetzbar)
@ Anonym: Die These mit den Patentanwälten kam nicht von mir, sondern von einem anonymen Kommentatoren - und der hatte sie wohl als Witz gemeint. So genau weiß man das bei einigen Beitragen allerdings manchmal nicht.
AntwortenLöschensorry, das hätte statt "@NEBGEN" ein "@Anonym 07:22" werden sollen!
AntwortenLöschennun aber nicht verschnupft sein. Sie haben den Stein ins Wasser geworfen :-)
AntwortenLöschenWarum sollte es das Wort "Technologie" nicht geben?
AntwortenLöschenMeinen Sie die häufige Verwechslung mit dem Wort "Technik"?
Tatsächlich gibt es beide Worte, sie haben eben eine unterschiedliche Bedeutung: Technologie ist die Lehre (bzw. Wissenschaft) von einer Technik.
Für einen Ingenieur ist das ein bedeutender Unterschied. Und im von Ihnen genannten Beispiel wäre "Technik" das richtige Wort gewesen.
Der Fachanwalt für rough justice scheint derzeit eine kleine Formkrise durchzumachen. Esrt die peinliche Nummer mit dem Parteiverrat, gefolgt vom großem Lammern. jetzt der Rundumschlag gegen die Fachanwälte. Man darf auf die Fortsetzung gespannt sein
AntwortenLöschenAn Selbstvertrauen mangelt’s dem etwas angefressenen „Beinahe-Fachanwalt für Verkehrsrecht" jedenfalls nicht:
AntwortenLöschen"Sie profitieren von meiner exzellenten (!) Ausbildung zum Rechtsanwalt (Regelstudienzeit, Prädikatsexamen), meiner jahrelangen Berufserfahrung und meinem an zahllosen Fällen geschulten, unabhängigen Urteil. Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen.
Prädikatsexamen in der Regelstudienzeit! Ehrfürchtig-zu-Boden-sink! - aber auch wohl wissend, dass eine „Ausbildung zum Rechtsanwalt" an der Universität so gut wie gar nicht und im Referendariat auch nur sehr partiell stattfindet.
Ich möchte mich der Kritik von Herrn Hoenig und von Frau Braun anschließen.
AntwortenLöschenIch bin der Ansicht, Sie benehmen sich mit Ihren Äußerungen hier wie ein sehr ungehobeltes Kantholz.
*Das hatte ich nicht gemeint.
@ FaVR
AntwortenLöschenAuf dem anderen Bild auf der HP sieht er richtig süss aus (garnicht so rough), ist wahrscheinlich für die erbrechtlichen Mandate
Ich finde es einfach nur billig sich hinter Pseudonymen zu verstecken und auf dem Kollegen einzudreschen.
AntwortenLöschenDas ist so einfach.
Neulich schrieb bei mir ein Kommentator "Don’t feed the troll :-)"
@RAin Braun
Deinen Vorschlag finde ich gut. Zuerst gibt es Tee und Kaffee (für Carsten auch Caffeè), dann vertragen sich wieder alle, wahlweise können sie sich vorher auch richtig auf "die Fresse" hauen und dann wird Bier ausgegeben!
Ja, ihr seid so gemein! Schreibt doch wenigstens eure Klarnamen, damit ihr angzeigt, verklagt, abgemahnt oder sonstwie schwerstmöglich gezüchtigt werden könnt, ihr doofen Trolle, ihr! Muahahahah. ;-)
AntwortenLöschen@FAfVR
AntwortenLöschenIch bin ein wenig enttäuscht von Ihrer Recherche. Mit ein wenig mehr Mühe hätten Sie herausfinden können, dass der Kollege mehrere Jahre als angestellter Anwalt in zwei größeren Kanzlein gearbeitet hat. Wenn schon rumsuchen, dann bitte doch richtig.
"Fachanwalt" halte ich für genauso sinnfrei wie "Fachrichter". Erinnert vom Worlaut an den "Fachidioten" und paßt nicht recht zum Ideal des Volljuristen. Das meiste, was man von Fachanwälten liest (Ausnahmen bestätigen die Regel) läßt einem an Aussagewert des Fachanwaltstitels zweifeln. In ihrem Fachgebiet sind sie meistens nicht besser oder schlechter als der Nicht-Fachanwalt, der sich einfach fallbezogen in das Thema eingelesen hat; jenseits ihres Fachgebietes beginnt mit den Jahren das große Vergessen.
AntwortenLöschenWarum es sinnvoll sein soll, Fachanwaltschaften nur für die Bereiche einzuführen, die eine eigene Prozeßordnung haben, erschließt sich mir mal so gar nicht. Warum sollten materielle Besonderheiten nicht ausreichen?
AntwortenLöschenMöchten Sie ernsthaft behaupten, daß die einzelnen Fachanwaltsgebiete nicht hinreichend Gelegenheit geben, sich Wissen anzueignen, über das mit hoher Wahrscheinlichkeit der "Allgemeinanwalt" eher nicht verfügt?
So behaupte ich einfach mal, daß die Wahrscheinlichkeit bei den geprügelten FAen für VerkehrsR deutlich höher ist, daß diese sich mit dem Quotenvorrecht oder der MPU-Anforderung bei Cannabis-Konsum auskennen, als dies bei einem Allgemeinanwalt der Fall ist.
Im Übrigen hat niemand behauptet, daß sich Fachanwaltschaften nicht überschneiden dürfen. Überschneidungen gab es auch bei den "alten" Fachanwaltschaften (zB im Sozial- und Arbeitsrecht).
@ RAinBraun:
AntwortenLöschenWieso Recherche?? Nur ein Zitat der Selbstanpreisung Ihres Blog-Ping-Pong-Partners.
Zudem glaube ich kaum, dass der Meister sich während seines Wirkens in diesen Kanz-leien als Azubi bezeichnet hätte.
Wichtiger als ein Fachanwaltslehrgang scheint mir (trotz juris) eine umfangreiche Bibliothek sowie die Bereitschaft zu sein, sich in einem Fall vollumfänglich einzuarbeiten. Mußten wir alle als Studenten und Referendare machen. Müssen Richter auch bei jedem Fall machen. Mein Eindruck ist: der Fachanwaltstitel verführt zu oberflächlichen Arbeiten, weil man meint "nomen est omen".
AntwortenLöschenNatürlich gibt es sehr gute Fachanwälte. Das liegt aber nicht am Fachanwaltstitel, sondern an der Persönlichkeit. Gute Anwälte sind auf (fast) jedem Rechtsgebiet gut, schlechte trotz Fachanwaltstitel auch auf ihrem (vermeintlichen) Spezialgebiet schlecht.
Wenn man Schrott schreibt, ist es doch eher peinlich, auch noch mit "Fachanwalt für" zu unterzeichnen.
Schrott zu schreiben, sollte immer peinlich sein ;)
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