Die Kollegin Rueber hat
hier die drei häufigsten Antworten gesammelt auf die Frage, ob man vor der Polizei eine Aussage gemacht habe. "Mit Fug und Recht" differenziert daraufhin
hier zwischen Nichtaussage und der originellen Form einer Aussage "
unter Vorbehalt".
Richtig gefährlich wird es allerdings, wenn der Mandant bereits vor der Rueber'schen Frage von sich aus sagt, dass das Ermittlungsverfahren sich eigentlich schon erledigt hätte, schließlich habe er "der Polizei alles erklärt".
Dann ist meistens alles verloren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen