Montag, 16. März 2015

Columbo im Gericht


Ich gestehe: Manchmal kündige ich vor Gericht die Anzahl meiner Fragen an. Auch wenn der Kollege Siebers sich darüber mokiert; da muss ich durch. Meist zähle ich meine Fragen aber vorher durch und halte mich dann an meine Ankündigung.

Vielleicht ist das ja auch Kalkül, eine einzige Frage so anzukündigen: Der Zeuge wiegt sich danach in Sicherheit und zack, zack, zack, stellt man noch drei Fragen. Schon ist der Zeuge irritiert und sagt die Wahrheit. Außerdem ist diese Noch-eine-Frage-rei natürlich auch cool, denn sie hat so etwas Columbo-haftes. Leider kann man sich im Gerichtssaal nicht auf der Türschwelle umdrehen und noch einmal zurückkommen, um die finale Frage zu stellen. Das würde so manchen Zeugen bestimmt echt fertig machen.

Aber es stimmt schon: Viele Strafverteidiger fragen viel zu viel. Dabei gilt die alte Verteidigerweisheit: Stelle nur solche Fragen, deren Antwort du entweder schon kennst oder die vollständig unerheblich ist. Wenn man sich daran hält, kann man nicht viel falsch machen.



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