Freitag, 29. November 2013
Quatsch mit Soße Gabriel
Ja, das war wohl etwas unglücklich von Sigmar Gabriel, mit den Fragen von Marietta Slomka hätte man souveräner umgehen sollen. Aber der Mann hatte eben die Nacht durch verhandelt und war etwas gereizt. Ob man aber Marietta Slomka dazu gratulieren muss, dass sie Siggi Pop so in die Mangel genommen hat, möchte ich stark bezweifeln.
Denn Marietta Slomka hat etwas getan, das Journalisten gerne tun, wenn sie investigativ erscheinen wollen und ihnen sonst nichts einfällt: Sie hat auf der Beantwortung ihrer Frage beharrt, die ihr Gesprächspartner partout nicht beantworten wollte. Der Rest war Gezicke.
Wie viel wert aber ist eine Frage, von der man vorher weiß, dass das Gegenüber sie nicht beantworten wird? In diesem Fall war die Frage längst beantwortet: Die SPD will ihre Basis über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Ob das nun trickreich ist, wie Maximilian Steinbeis vom Verfassungsblog meint, oder einfach nur gelebte Demokratie, wie Sigmar Gabriel es darstellen möchte, soll hier dahingestellt bleiben.
Als einzige Frage bleibt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Da mag es Staatsrechtler geben, die Bedenken haben - aber jetzt sind wir doch mal gaaanz ehrlich: Was ist denn das für eine verlogene Grütze, die da angerührt wird? Laut Herrn Degenhardt - dem Staatsrechtler, um den es vorrangig geht - dürfe die Billigung durch die Basis "keine rechtlichen Bindungen für die Zukunft" bedeuten. Das freie Mandat sei in Gefahr. Bitte?
Mit dieser Logik wäre wohl auch ein Koalitionsvertrag selbst kaum mit der Verfassung vereinbar. Und da haben wir über den altbekannten "Koalitionszwang", der von den Akteuren gerne auch mal als "Koalitionsdisziplin" euphemisiert wird, noch gar nicht gesprochen.
Also, so ein bisschen hat der Gabriel doch Recht gehabt, als er das mit dem Quatsch gesagt hat.
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Besonders wenn man mal annimmt, dass dies verfassungswidrig wäre, dann wäre es erst Recht verfassungswidrig, was die CDU/CSU bzw. die SPD früher gemacht haben: Die Annahme durch den Vorstand bzw. durch einen Parteitag, da dann ja noch weniger Leute über die Zukunft Deutschlands entscheiden. Somit wäre es überhaupt nicht möglich, dass Parteien bzw. Fraktionen Koalitionen schließen könnten. Wie sollen dann aber die Abgeordneten den Verfassungsauftrag erfüllen, eine stabile Regierung zu bilden? Wegen der Weimarer Republik braucht ja de facto der Bundeskanzler eine Mehrheit. Dies ist ja ohne Koalitionen nun nicht wirklich möglich. Zudem wird ja meiner Meinung nach vergessen, was in Artikel 21 GG steht.
AntwortenLöschenIch hab das Interview nur kurz in einer der x Wiederholungen am Rande betrachtet. Nachhaken ist das eine, x mal unterbrechen das andere. War mir zu sehr trash-tv. Ansonsten: ca. 1990 gab es ein Buch: Wassermann, die Zuschauerdemokratie. Thema: Fortschreibung des Grundgesetzes nach damals etwas über 40 Jahren Bundesrepublik. Ich habe nicht wahrgenommen, daß sich seitdem irgendetwas bewegt hat. Wäre schön, wenn bald der Regierungsalltag beginnen könnte. Ansonsten rechne ich weder positiv noch negativ mit irgendwelchen Besonderheiten.
AntwortenLöschenAuch ich kann diese Zweifel am Vorgehen der SPD nicht verstehen.
AntwortenLöschenNach der Abstimmung "der Basis" steht es jedem Abgeordneten weiterhin frei, bei der Wahl zur Bundeskanzlerin für oder gegen Frau Dr. Merkel zu stimmen. Dasselbe gälte, wenn nur der Bundesvorstand der SPD über den Koalitionsvertrag abgestimmt hätte.
Oder mal ganz anders gefragt: was wäre, wenn die CDU und die CSU entschieden hätten, in die Opposition zu gehen und sich auf keinerlei Koalition einzulassen? Wäre dies auch verfassungswidrig?
Schon richtig, nur das durfte Gabriel natürlich nicht laut sagen. Hätte er mit "Ach, Verfassungsbedenken sind Quatsch, denn das ganze Verfahren ist ja schon Quatsch. Muss eh keinen interessieren." antworten sollen? Man kommt um die Realität nicht rum: entweder wirkt eine solche Abstimmung tatsächlich (und sei es durch noch so indirekten Druck) oder sie tut es nicht. Wirkt es nicht, ist es die große Verlade für SPD-Mitglieder, wirkt es, so ist es eine tatsächliche Wirkung, die eigentlich nicht vorgesehen ist, ähnlich dem in der Verfassung nicht vorgesehenen Sohn des Reichspräsidenten.
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