Dienstag, 5. November 2013

Vier für Honess


Uli Hoeness muss vor Gericht! Also so richtig, so mit öffentlicher mündlicher Hauptverhandlung. Was sagt man dazu? Geil, sagen die einen. Nicht so geil, sagen die anderen, z. B. die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates des FC Bayern München. Noch andere ziehen Parallelen zwischen diesem Verfahren bzw. dem gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und vergleichen die Anzahl der angesetzten Verhandlungstage mit dem Gegenwert der inkriminierten Summen.

Jeder argumentiert offenbar so, wie sein politisches Umfeld es gerade erfordert. Richtig ist: Das Landgericht München I hat die Anklage gegen Uli Hoeness zugelassen. Es sieht also einen hinreichenden Tatverdacht. Dann dürfte es seine Selbstanzeige zumindest möglicherweise für unwirksam halten. Wir werden sehen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Sich darüber zu wundern, wäre seinerseits verwunderlich.

Richtig ist aber auch: Solange Uli Hoeness nicht rechtskräftig verurteilt ist, gibt es für den Aufsichtsrat des FC Bayern München keinen Handlungsbedarf. Wie beunruhigt man dort gewesen sein dürfte, sieht man daran, dass man es sogar für nötig hielt, ein Rechtsgutachten über die eigenen Handlungspflichten einzuholen. Die Abendzeitung kennt es augenscheinlich. Ein Gesellschaftsrechtsprofessor (Gerd Krieger) und ein angesehener Wirtschaftsstrafverteidiger (Sven Thomas) kamen zu dem Ergebnis, dass es im Ermessen des Aufsichtsrats liege, Uli Hoeness im Amt zu halten. Das dürfte juristisch zutreffend sein.

Die Kritik am Aufsichtsrat geht damit zunächst einmal ins Leere. Aber warten wir mal ab, wie der Prozess verläuft. Vielleicht werden es ja mehr als die angesetzten vier Verhandlungstage. Oder weniger.

8 Kommentare:

  1. Deal geht jetzt ja nicht mehr.

    Damit muss die StA wohl alles aufklären. Bei 3,2 Mio. Schaden wird es mit 4 Verhandlungstagen eng.

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  2. Alles vertretbar, aber m.E. unendlich dumm vom Uli H., sich nicht aus der Öffentlichkeit und damit ein wenig aus der Schusslinie zurückzuziehen. Er unterschätzt offenbar nach wie vor die Brisanz seiner Situation und wenn man ihn so reden hört, fehlt ihm auch jegliches Unrechtsbewusstsein ("Häh. Hab doch alles zugegeben. Die wollen das alles viel zu genau wissen"). Unterstützung dann noch vom ebenfalls unfassbar bekloppten Beckenbauer ("An jeda hat´s a zwoite Schans verdiant" - Hallo?).

    Das alles in einen Topf geworfen führt zu einer gefährlichen Mischung aus Größenwahn und Arroganz, das ich sonst nur von Menschen kenne, die über Jahre zu viel Kokain konsumiert haben - oder halt von Bayern.

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  3. "Zwoite Schans" - klar! Aber vielleicht eben erst nach einem JVA-Aufenthalt, falls am Ende der Hauptverhandlungstermine ein Betrag von mehr als einer Million Euro übrig bleibt.

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  5. Sollte man in solchen Ausnahmefällen nicht unsere Justitz beiseite lassen und den Franz als ungeschriebene Überinstanz eine maßvolle Entscheidung treffen lassen? Der Uli ist doch nicht irgendein Straftäter oder ein dahergelaufener Krimineller!

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  6. Also, wenn ein Haftbefehl in der Welt ist, nur eine Millionenkaution einen vor der U-Haft bewahrt hat und der BGH ab einer Million Euro hinterzogener Steuern keinen Spielraum mehr sieht, ohne Haft davonzukommen, dann dürfte in der Tat ein gehöriger Realitätsverlust beim Beschuldigten vorhanden sein, wenn er aus allen Wolken fällt, dass die Anklage zugelassen wurde.

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  7. "Die Kritik am Aufsichtsrat geht damit zunächst einmal ins Leere."

    Dann hat die Strategie des Aufsichtsrats, durch ein Rechtsgutachten eine allgemeine "das darf man"-Stimmungen zu erzeugen, die davon ablenkt, dass man dürfen nicht nur auf rechtlicher Ebene sondern auch auf ethischer betrachten kann, also gewirkt. Soviel zur Hypothese "Das Recht ist nur die ultima ratio, eigentlich sollen Werte das Zusammenleben der Menschen regeln".

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