Eigentlich ist es der ganz normale Beginn eines Mandats*: Der potentielle Mandant ruft an und schildert sein Problem. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Also gilt es einen Besprechungstermin zu vereinbaren - dann aber wird er merkwürdig, der potentielle Mandant.
"Ob sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes denn für ihn lohne", möchte er wissen. Schließlich koste das ja Geld. Da scheint der gute Mann allerdings Rechtsanwälte mit Kapitalanlagen verwechselt zu haben. Kapitalanlagen werfen - wenn es gut läuft - einen Ertrag ab. Waren und Dienstleistungen hingegen sind üblicherweise gegen Entgelt zu haben. Das ist ein Unterschied, der in der sozialen Marktwirtschaft eigentlich jedermann geläufig sein sollte. Sollte man denken.
Aber der Herr insistiert weiter. Ob ich ihm denn empfehlen würde, einen Anwalt zu beauftragen. "Ja", bin ich versucht zu sagen, "das ist in jeder Lebenslage unbedingt anzuraten". Aber irgend etwas sagt mir, dass das nicht die Antwort ist, die der mittlerweile ziemlich nervige Herr Möchtegern-oder-auch-nicht-Mandant hören möchte. Ich entscheide mich daher für die hanseatisch zurückhaltende Variante: "Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie schon selbst entscheiden."
Dann aber wird es ganz bunt: Ich solle "doch mal so tun, als wolle ich kein Geld mit ihm verdienen", sagt er. "So brauche ich nicht zu tun, so ist es bereits", bin ich versucht zu sagen. Aber ich halte mich wiederum zurück. Mittlerweile hat der
Das veranlasst mich nun meinerseits darauf hinzuweisen, dass ich ohne Mandatsverhältnis nicht geneigt sei, mir ausufernde Geschichten anzuhören. Also vereinbart er mit mir einen Gesprächstermin für den folgenden Tag, zu dem er erwartungsgemäß nicht erscheint.
Einigen Leuten geschieht es recht, wenn sie ihr Recht nicht bekommen.
*Diese Geschichte ist rein fiktiv, basiert aber auf einem realen Tatsachenkern. Schlimm genug.
Aus der Seele gesprochen. Rein fiktiv.
AntwortenLöschenManchmal glaube ich auch, ich hätte mir beim Aufschließen der Kanzlei-Tür einen Magneten umgeschnallt ... Zum Glück "enttarnen" sich die meisten schon vor der Mandatsübernahme
AntwortenLöschenMal wieder Rechtsanwaltsvergütungsgelaber. Traurig genug.
AntwortenLöschenTja, er versucht halt das Dilemma bei Dienstleistungen, dass man vorher nicht genau weiß was hinten raus kommt, einigermaßen für sich zu lösen. Kann ich erstmal nichts schlimmes dran finden.
AntwortenLöschenIch kann an diesem Verhalten grundsätzlich nichts Schlimmes finden... da Sie von "Markwirtschaft" sprechen - in einer Marktwirtschaft ist es üblich, dass der, der etwas zu verkaufen hat, sei es eine Ware oder eine Dienstleistung, die Vorteile dieser Ware herausstellt. Es soll sogar Geschäfte geben, wo der Verkäufer einen vor Vertragsabschluss ehrlich berät und in bestimmten Fällen auch mal vom Kauf abrät.
AntwortenLöschenBei Rechtsanwälten (es sind ja nicht nur Sie, man sieht es auch an den Kommentaren) scheint aber ein anderes Verständnis von "Dienstleistung"vorzuherrschen.
Gruß
Rasti
@Rasti: das Problem besteht doch bei den Anrufern, die wie hier hellseherische Fähigkeiten erwarten. Ein guter Anwalt treibt seine Mandanten nicht in einen unsinnigen Streit. Und damit sind wir bei den schwarzen Schafen. Ein Kunde kann aber nicht ernsthaft erwarten, eine Leistung unentgeltlich zu erhalten. Das Problem besteht darin, dass der Anwalt seine Leistung nur schlecht im Vorfeld transparent machen kann. Das Thema ist aber über die Erstberatungsgebühr, max. Rd. 250 €, gelöst
AntwortenLöschenEin klein wenig unprofessionell, das. Der in spe Kunde wollte offenbar einen Kostenvoranschlag und ein RA wird ja sicher wissen, was da zu tun ist: entweder man erstellt diesen oder man teilt mit, dass es diesen auch nicht kostenlos gibt, sondern für ...
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