Dienstag, 26. März 2013

Knuddeln im Rechsstaat


Jetzt geht es den Knuddeldingens - und wie sie alle heißen - an den Kragen. Kaum hat sich die FAZ (Sonntagsausgabe) mit dem Thema Pädokriminalität im Internet befasst, schon legt die Boulevardpresse nach. Im ZDF-Morgenmagazin (hier zu sehen) war heute wieder einmal eine Dame zu hören, die sich für das Wohl von Kindern am PC, in Wirklichkeit aber für die Abschaffung der Unschuldsvermutung einsetzt.

Sie sagte wörtlich das Folgende:
"Der Täter müsste uns nachweisen, dass er nicht wusste, dass es sich um ein Kind handeln könnte".
Das ist nicht nur sprachlich Humbug; die Dame vom Kinder- und Jugendschutzbund tappt auch wieder einmal in die Inquisitionsfalle: Wenn es im Einzelfall unserem vordergründigen Interesse dient, lasst uns doch den Rechtsstaat abschaffen!

Das und nichts anderes wäre es nämlich, wenn auf einmal der Beschuldigte nachweisen müsste, dass er unschuldig ist.

3 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr NEBGEN,
    pädophile, pädokriminelle oder pädosexuelle müssen schon immer ihre eigene Unschuld beweisen. Das ist nicht die juristische Welt, sondern leider die für diese Menschen reale, in der man bei Verdacht eigentlich besser gleich zum juristisch unbestraften Mörder wird. Dem Selbstmörder und sich somit der Verdächtigung besser entzieht.

    Was Krafft-Schöning schon seit Jahren von sich gibt fällt eben auch mal auf fruchtbaren Boden, nachdem KiPo/CAM nicht mehr ausreichend zu ziehen scheint und sich der gemeine Pädokriminelle nicht mehr im Busch, sondern im Netz 'versteckt' (die meisten Täter sind bekannt und kommen aus dem Umfeld!), so ist das ein neuer (fauler) Ast der verdorbene Früchte abwirft. In der BRD stört das Prinzip aber keinen.
    Ich als sagen wir mal Belasteter lächele bei solchen Beiträgen. Cybergrooming gehört den Objektersatztätern, ich bevorzuge die reale Welt und das - wie seit über 25 Jahren - straffrei!

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  2. "Da hatte der Täter meine Tochter cybergegroomt gehabt."

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  3. Naja, legen wir es für die Dame positiv aus und nehmen an, sie erstrebt eine Gesetzesänderung: Kind als objektive Bedingung der Strafbarkeit oder so... *Sarkasmus aus* Im Ernst: Die heilsamste Hinweis ist immer noch: "Jetzt stellen Sie sich mal vor, der Angeklagte ist tatsächlich unschuldig." Sorgt idR für kurze Betroffenheit und sodann entweder - in seltenen Fällen - zu einer Meinungsänderung oder - in den allermeisten Fällen - deckt es den Kern der Meinung auf. Die geht meist dahin, dass sauber aufgeräumt werden muss und ein bisschen Schwund halt immer ist. Kann man - bzw. hier: Frau - natürlich nicht so offen sagen...

    Die allerallerheilsamste Kur für diese Vertreter ist übrigens immer noch die eigene Konfrontation mit der Staatsmacht oder den Strafverfolgungsbehörden. Dann entdecken die aufeinmal Grundrechte / Menschenrechte / Unschuldsvermutung etc...

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