Donnerstag, 14. März 2013

The Times they are a-changing


Mittlerweile scheint es so zu sein, dass selbst Rechtsanwälte sich schon bei der Polizei bedanken, wenn die sich mal rechtstreu und ordnungsgemäß verhalten hat. Oder wie anders habe ich diesen Beitrag zu verstehen?


1 Kommentar:

  1. Nun ja, ein Polizist der sich ordnungsgemäß verhält hat dem Beschuldigten lediglich den Tatvorwurf zu eröffnen und ihn u.a. auf sein Recht hinzuweisen, bereits vor seiner Vernehmung einen Verteidiger zu konsultieren. In dem von dem Kollegen zitierten Fall hatte der Polizist darüber hinaus dem Beschuldigten die im Falle einer Verurteilung drohenden schweren Folgen erläutert und ihm aktiv empfohlen, einen Verteidiger zu konsultieren. Das ist schon ein Maß an Fairness, das über das gesetzliche Pflichtprogramm hinausgeht und lobend erwähnt werden kann.
    Im Übrigen stimme ich Ihnen zu, dass es bedauerlich ist, dass ein solches Verhalten der Polizei anscheinend eher die Ausnahme als die Regel ist

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