Dienstag, 19. März 2013

Gebilligter Deal


Es musste so kommen.

Hätte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Absprache - dem "Deal" - einfach so gebilligt, hätte es einen Aufschrei der Empörung gegeben. Zu entsetzt hatte man sich angesichts der empirischen Studie des Prof. Karsten Altenhain gezeigt. Der hatte im Auftrag des Bundesverfassungsgericht festgestellt, was ohnehin alle, die es interessiert, schon wussten: dass nämlich kaum einer sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Deal (des § 257c StPO) hält.

Hätte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift über den Deal gekippt, wäre das ebenso einer Farce gleich gekommen. Es wäre dann nämlich genau der Zustand wieder hergestellt worden, der gerade dazu geführt hatte, dass man  seinerzeit meinte, den Deal im Gesetz verankern zu müssen. Es wäre eben wieder ausschließlich in den Hinterzimmern verhandelt worden.

Nun also die Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht sich möglicherweise billig davon geschlichen hat: Man darf dealen, aber es muss transparent sein, und das Gericht muss sich dabei ans Gesetz halten. Als wenn es das vorher nicht gemusst hätte. Aber es hat es in vielen Fällen eben nicht getan.

Ob dies mit der heutigen Entscheidung besser wird, darf bezweifelt werden. Was könnte das Bundesverfassungsgericht in sein Urteil schreiben, das Richter und Gerichte zu mehr Rechtstreue anzuhalten vermöchte?

Wir warten gespannt auf die schriftliche Begründung. Vielleicht steht ja doch etwas Erhellendes drin.

2 Kommentare:

  1. Ich stimme ihnen zwar zu, aber ihre Haltung ist ja rein auf das Ergebnis fokussiert. Diese Erwartung habe ich normalerweise beim BVerfG nicht.

    Das Urteil ist aber schon bemerkenswert aus einem anderen Grund. Denn das BVerfG hat in dem Verfahren an allen Ecken von erfahrenen Staatsanwälten und Richter gesagt bekommen, dass dass diese sich vorsätzlich nicht ans Gesetz halten, weil das Gesetz ja so unpraktisch ist.

    Die Lösung des Gerichts ist nun, dass die Rechtsanwender und besonders die Staatsanwaltschaft jetzt auf die Einhaltung drängen soll. Das ist ja der Treppenwitz des Monats!

    Und der Gesetzgeber muss natürlich das auch überwachen und verfolgen...

    Bei einem so eklatanten Rechtsmissbrauch, sollen jetzt die Täter sich selbst überwachen und der hilfslose Gesetzgeber soll dazu auch noch alles überwachen.

    Und wenns so weitergeht wie bisher? Tja, da hilft dann auch das "Ja, aber" des BVerfG auch nicht weiter...

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  2. Heute beim LG Frankfurt am Main. "Informelle Vorbesprechung" mit Schöffen (entgegen § 212 StPO) im Beratungszimmer. Kein Hinweis in der HV. Kein Negativattest. Alles also wie bisher. Wo liegt Karlsruhe?

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