Freitag, 11. Mai 2012

Ungesühnt

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt. Beschuldigt wegen fahrlässiger Tötung war ein Vater, dessen Kleinkind in einem unbeobachteten Moment in den Wäschetrockner geklettert und dort erstickt war.

Das ist zu allererst einmal eine Tragödie für alle Beteiligten. Deshalb haben die Ermittlungsbehörden das Verfahren schließlich auch eingestellt - nach der sehr weisen Vorschrift des § 60 StGB:

"Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre."

Sehen wir nun, was die Presse daraus macht:

Die Hamburger Morgenpost startet in ihrer Printausgabe mit der Überschrift: "Sein Tod wird nie gesühnt". Offenbar geht man kommentarlos davon aus, dass jeder Tod "gesühnt" werden müsse. Das ist geschmackloser Unsinn, garniert übrigens mit dem ungepixelten Photo des Kindes.

"Sühne" ist ein religiöser Begriff. Lesen Sie jetzt bitte nicht den einschlägigen Wikipedia-Artikel, sondern vielleicht besser den hier. Im Zusammenhang mit einer Strafsache das Wort "Sühne" zu lesen oder zu hören, bereitet mir immer wieder von neuem Unbehagen. Strafrecht und Religion gehören nicht zusammen. Sie gehören sogar ausdrücklich getrennt.

Kurioserweise ereifert man sich in derselben Zeitung über Salafisten, die in Deutschland die Scharia einführen wollen. Das geht aus eben diesem Grund nicht, weil nämlich religiöse Ansichten und Gesetz getrennt zu bleiben haben. Na immerhin.

Aber augenscheinlich gilt diese Trennung von Religion und Staat wieder einmal nur für die anderen, nicht hingegen für die eigene Religion.

Es ist schon manchmal seltsam, was in der Zeitung steht.

6 Kommentare:

  1. Seltsam ist eher, dass ein Strafverteidiger offenbar erstlich der Ansicht ist, "Sühne" von strafrechtlicher Schuld sei etwas Religiöses und nicht das Konzept des geltenden Strafrechts - das genaue Gegenteil ist richtig (§ 46 StGB).

    (Wenn Sie in dieser Norm das Wort "sühnen" vermissen - das steht z.B. in §§ 154c, 380 StPO.)

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  2. vielleicht so:
    Strafrecht zu Sühne wie Recht zu Gerechtigkeit

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  3. Sühne heißt der Straftäter wird durch Verbüßen der Strafe mit der Gesellschaft versöhnt. Was das mit Religion zu tun haben muss, vermag ich nicht zu sagen.

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  4. Die Gleichung Sühne = religiös ist echter Unsinn

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  5. Herr Nebgen,
    es überrascht mich, in ihrem sonst so drolligen Blog einen derart vernünftigen und reflektierten Post zu lesen: Kompliment.

    Die Doppelgesichtigkeit der MoPo ist wirklich grotesk, wenngleich sie leider durch die Bank bei allen Boulevardmedien ähnlich stark ausgeprägt ist. Und gerade der § 60 StGB wird in der Rechtspraxis (leider) viel zu selten angewandt: Welcher Vater, dessen Kind bei einem durch ihn durch zu hohe Geschwindigkeit verursachten Autounfall, stirbt, wird den Verlust des Kindes zwar verschmerzen können, aufgrund der 6-monatigen Bewährungsstrafe aber sein Verhalten überdenken?

    Ähnlich sehe ich es übrigens im Falle des Vaters des Amokläufers von Winnenden, der ja nun durch die Tat nicht nur die Schuld am Tod vieler unschuldiger Menschen vewirklicht hat, sondern neben seiner gesamten bürgerlichen Existenz (und der seiner Familie) auch noch seinen Sohn verloren hat. Aber wenn ihn das alles noch nicht dazu gebracht hat, in Zukunft sorgsamer mit seinen Waffen umzugehen: Die verhängte Bewährungsstrafe wird es sicherlich tun...

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  6. Die Wortherkunft des Wortes "Sühne" mal außenvorgelassen stimme ich voll und ganz zu. Jeder Jurist wird schon mal einem Laien die Strafzwecktheorien erklärt und ungläubige bis verachtende Blicke geerntet haben.
    Ich frage mich gerade warum ich das zum ersten mal in der Uni gehört habe. Das wäre doch mal was für ein (wiedereinzuführendes) Schulfach "Staatsbürgerkunde".

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