Freitag, 11. Mai 2012

Mit Verlaub, liebe Kollegen


...aber das, was Sie da zum Aufruf "Wir sind die Urheber" schreiben, kann man so nicht stehen lassen.

Stellvertretend für die aus meiner Sicht geradezu skurril anmutenden Meinungsäußerungen seien hier die Beiträge der ansonsten sehr geschätzten Kollegen Stadler und Vetter genannt. Wenn es um das Urheberrecht geht, scheinen auch honorige Kollegen mitunter zu Sachverhaltsquetschern zu werden. Erstaunlich, das etwas angeblich so Irrelevantes die Juristenseele derart aus der Denkbahn bringen kann.

Der Kollege Stadler z. B. meint in dem Aufruf etlicher Künstler eine "plumpe und ideologisierende Art und Weise" der Einmischung zu erkennen. Sicher, eine differenzierte Betrachtungsweise ist immer wünschenswert. Aber leistet er sie denn? Aus meiner Sicht polemisiert er vorrangig gegen Künstler und verdreht Sachverhalte.

Höchst befremdlich ist für mich, dass ein Rechtsanwalt die Befassung der Urheber mit dem Urheberrecht als "Einmischung" empfindet, als hätten die Schriftsteller und Künstler mit ihren Werken nichts zu tun. Schließlich geht es um das ureigene Recht der Urheber. Wenn man hier von Einmischung sprechen muss, dann doch wohl höchstens Einmischung derjenigen, die noch niemals irgendetwas Kreatives geschaffen haben, es von anderen aber umsonst haben wollen - nicht umgekehrt.

Was folgt, ist die abgenudelte Kritik an bloßer Begrifflichkeit: Geistiges Eigentum solle man angeblich nicht stehlen können, weil Diebstahl nur an materiellen Dingen ginge. Geschenkt. Deshalb heißt es ja auch nicht "Urheberrechtsdiebstahl", sondern "Urheberrechtsverletzung". Wenn jemandem das bildhaftere und assoziationsreichere Wort "Diebstahl" besser gefällt: Auch gut. Alle wissen, was gemeint ist. Auf derartigen Wortklaubereien zu bestehen, zeigt nur die Hilflosigkeit der Argumentation.

Diese Sichtweise gipfelt in einem - heute sagt man wohl "Mem" dazu - die "Schaffung eines Geisteswerkes stelle einen sozialen Prozess dar". Die Terminologie erinnert etwas an den Bürokratismus totalitärer Staaten; der Inhalt ist bestenfalls nullwertig. Verzeihung, aber: Vor Bürgern mit solcher Sichtweise graut es mir, Herr Stadler.

Ein Künstler reflektiert die soziale Wirklichkeit genauso viel oder wenig wie alle anderen auch. Er schafft ein Kunstwerk, so wie ein Ingenieur eine technisches Gerät schafft, ein Koch eine Suppe kocht oder ein Friseur die Haare schneidet. Vielleicht leidet er dabei etwas mehr, aber das ist sein Problem. Mit der zitierten Argumentation allerdings kann ich auch im Saturn einen Flachbildschirm raustragen: Schließlich stellt auch seine Konstruktion doch nur eine Reflexion der sozialen Wirklichkeit dar. Ob diese Reflexion sich nun in Glas und Plastik manifestiert oder in einer Tonfolge oder in einer klaren Brühe: Ich sehe den qualitativen Unterschied nicht. Es gibt ihn nicht.

Noch absonderlicher ist die vor allem beim Kollegen Vetter zu beobachtende Tendenz, die Künstler gegen die Verwertungsgesellschaften auszuspielen. Genau auf diesen Taschenspielertrick weist der Aufruf hin und hat Recht. Jedem Künstler steht es frei, seine Werke seine Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft durchsetzen zu lassen.

Zum Ende der undurchsichtigen Brühe bemüht Udo Vetter - man mag es kaum glauben - auch noch die Sozialbindung des Eigentums, um die Rechte der Urheber an ihrem Werk wegzudiskutieren. So als dürfte ich jederzeit in meines Nachbarn Haus wohnen, nur weil Art. 14 des Grundgesetzes ausspricht, dass Eigentum verpflichte. Das tut es zwar, aber nicht dazu, es zu verschenken.

Stattdessen soll nun das angeblich freie Netz der Beitrag zur Kultur sein. Besten Dank. Das Netz ist ungefähr so frei wie die DDR demokratisch war. Oder habe ich unter Freiheit neuerdings den Netzmonopolismus von Facebook oder Google zu verstehen?

Herr Kollege - kommen Sie zu sich!





21 Kommentare:

  1. "Ich sehe den qualitativen Unterschied nicht. Es gibt ihn nicht."

    Das fasst sehr gut Ihr Problem zusammen.
    Sie begreifen es einfach nicht und deshalb glauben Sie, dass es nicht stimmen kann. Das löst eine kognitive Dissonanz aus, die Sie dazu verleitet, sich öffentlich zu blamieren.

    Ich würde ja etwas inhaltliches erwidern, aber die letzten Versuche haben eindrücklich gezeigt, dass Sie ohnehin nicht antworten.

    AntwortenLöschen
  2. Den qualitativen Unterschied zwischen realen Gütern und einem urheberrechtlich geschützten Werk hat eine Piratin letztens in einer Talkrunde recht einfach umschrieben:
    Nimmt man sich eine Hose aus dem Regal eines Ladens ohne zu bezahlen, ist die Hose weg.
    (Raub-)Kopiert man einen Musiktitel bleibt er naturgemäß erhalten.
    Der qualitative Unterschied ist also da.

    Das man daraus aber natürlich verschiedenste Schlüsse ziehen kann und ich den beiden zitierten Kollegen auch nicht ganz zustimmen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    AntwortenLöschen
  3. Vielleicht sind Sie ja in der Lage, mir die Fragen zu beantworten: www.guedesweiler.wordpress.com

    Gruß,
    Forenwanderer

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Toole Beiträge, da werde ich mich morgen tiefer reinlesen. :)

      Löschen
    2. Das sollte tolle heißen.

      Ich informiere mich gerne auf beiden Seiten der Medaillie, wäge ab und diskutiere dann sinnvoll und möglichst gut informiert.

      Löschen
  4. ich als potentielle kundin habe von dem gejammer irgendwelcher urheber die nase voll! habe nicht übel lust, dass potentiell durch ehemalig zu ersetzen. es reicht langsam. und wenn niemand mehr konsumiert, müssen auch keine user mehr kriminalisiert werden. und wir kaufen dann auch unsere hardware ausserhalb deutschlands oder gleich der eu, um nicht mehr für etwas zu bezahlen (GEMA) was man gar nicht nutzt. da freuen sich dann andere darüber.

    AntwortenLöschen
  5. Ein Taschenspielertrick ist auch die von Herrn Stadler und den Piraten bemühte Argumentation, das "geistige Eigentum" sei ja nichts weiter als ein juristisches Konstrukt und eigentlich ein Nullum. Andererseits berufen sich diejenigen, die diese "Konstrukt"-Argumentation heranziehen, unter anderem auf vom Bundesverfassungsgericht phantasievoll aus GG-Artikeln herausgezauberten (angeblich sogar sogar Grund-)Rechten auf "Vertrauen in die Integrität und Sicherheit informationstechnischer Systeme" oder ein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung", wenn es um Vorratsdatenspeicherung u.ä. geht.
    Diese Rechte sind ebenso bloße "Konstrukte" wie das Urheberrecht oder das Eigentumsrecht. Es sei denn, man kommt aus der naturrechtlichen Ecke (aber auch das Naturrecht ist ein Konstrukt....) und sieht bestimmte Rechte als quasi natur- und/oder gottgegebene a priori-Positionen an, die jeder Rechtsordnung zugrunde liegen müssen.

    AntwortenLöschen
  6. Herr Kollege,

    ich finde es sehr nett, dass Sie allen zumeist recht einfältigen Anfeindungen zum Trotz nicht müde sind, Ihren abweichenden Standpunkt insbesondere zur Frage des Urheberrechts zu äußern.

    Darüber hinaus muss ich Ihnen beipflichten, dass die Solzialbindung des Eigentums zum einen nicht greifen kann, wenn man sich über den Audruck "geistiges Eigentum" aufregt, zum anderen kann die Sozialbindung nicht in allen Bereichen des Schaffens gleich sein.

    Ich kann verstehen, dass der Anspruch der Gesellschaft an einem wissenschaftlichen Text besteht. Wer herausgefunden hat, wie etwas funktioniert oder wie man eine Krankheit heilen kann, der sollte ggf. verpflichtet sein, dieses Wissen zu teilen. Gilt dies aber auch für das neue Album einer Newcomer-Metalband aus Diepholz? Eher nicht. Warum sollten die verpflichtet sein, ihre mit Eifer und Taschengeld zusammengekloppte CD zu teilen/zru Kopie zur Verfügung zu stellen? Ein schwieriges, seit Ankunft der Piraten aber völlig umgedrehtes Thema. Früher war noch der der Böse, der runterlädt, eindeutig. Heute ist der angeblich der Depp, der Geld für etwas haben will.

    Insofern haben Sie auch Recht, dass es eine zunächst ureigene Entscheidung des Urhebers ist, was er mit seinem Werk macht: Zerstören, verkaufen, verleihen, verschenken. Und dass Musik beispsielsweise mehr ist als der Datenträger oder die Datei, kann niemand in Abrede stellen. Wenn sich Dritter bedient, um zu überprüfen, ob der Nutzer gezahlt hat, so ist dies auch grundsätzlich legitim.

    Ich danke Ihnen daher für Ihre aus dem Wir-sind-auch-ein-bißchen-Pirat-Einheitsmeinungsbrei herausstechende Meinung, selbst wenn ich Sie nicht immer teile.

    Auch dies müssen noch einige verstehen.

    AntwortenLöschen
  7. "Das tut es zwar, aber nicht dazu, es zu verschenken."

    Ich hatte bis eben gedacht, dass gerade unter gebildeten Personen langsam die Nachricht angekommen sei, dass die Piraten das Urheberrecht weder beseitigen noch die Urheber schlechter stellen wollen. Vielleicht habe ich mich geirrt. Oder nicht?

    AntwortenLöschen
  8. Mit Verlaub Hert Kollege, aber halten Sie das wirklich für eine konstruktive Kritik?
    Ist das Urheberrecht also kein bisschen reformbedürftig, weil es so prima funktioniert und einen fairen Ausgleich schafft?
    Wenn wir uns auf der Basis des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs bewegen wollen, dann muss man konstatieren, dass das BVerfG davon ausgeht, dass Inhalt und Grenzen dieses Eigentums nicht von Verfassungs wegen vorgegeben sind, sondern vom Gesetzgeber durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen festgelegt wird. Hierbei hat er u.a. die Interessen der Allgemeinheit im Rahmen der Sozialbindung zu berücksichtigen.
    Und um nichts anderes ging es in meinem Beitrag. Wir müssen darüber diskutieren, welches Urheberrecht wir als Gesellschaft wollen.
    Die Urheber sollten bedenken, dass sie derzeit vom Gesetzgeber mit einem Monopolrecht ausgestattet worden sind, das in diesem Umfang nicht zwingend aufrecht erhalten werden muss.
    Zum Thema sozialer Prozess: Sind Sie dem Link gefolgt? Ich habe diesen Punkt an dieser Stelle bewusst nicht weiter ausgeführt, aber vielleicht mache ich das bei Gelegenheit noch.
    Nichts für ungut Herr Kollege. ;-)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Nach der Rechtsprechung des BVerfG beruht der Urheberrechtsschutz nicht auf der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Gesetzgebers, sondern auf der Bestandsgarantie von Art. 14 GG, die den Gesetzgeber verpflichtet, auch geistiges Eigentum zu schützen. Dies ist der springedne Punkt, den die meisten - so auch Herr Stadler - leider übersehen...

      Löschen
    2. Dass es das Urheberrecht als Bestand geben soll (und verfassungsrechtlich muss): geschenkt.

      Nur müssen es nicht 70 Jahre PMA gegen alle denkbaren Formen der Verletzung (gleich ob "gewerblich", "geschäftsmäßig" oder "privat") mit allerlei Boni in Form von Vermutungen und (Beweis-)Erleichterungen sein.

      Er könnten auch 5 Jahre ab Erscheinen sein zuzüglich weiterer 5 Jahre gegen Bezahlung und auch nur gegen Verletzung außerhalb des Privatbereichs. Auch das kann eine verfassungsrechtlich den Anforderungen an die Bestandsgarantie genügende Regelung sein.

      Was richtig ist, was angessen und akzeptabel ist, ist der Punkt, um den offen diskutiert werden muss.

      Gesetze leben auch davon, dass sie gesellschaftlich akzeptiert und befürwortet (nicht zwingend aber beachtet) werden. Diese gesellschaftliche Akzeptanz bröckelt seit einiger Zeit (ob man das gut findet oder nicht ist dabei völlig egal). Dieses Bröckeln und die damit verbundene Legitimationskrise führt zu der aktuellen Diskussion: es ist an der Zeit, dass ergebnisoffen in der Gesellschaft diskutiert wird, wie die Regelungen zum Urheberrecht aussehen sollen.

      Löschen
  9. "Ich danke Ihnen daher für Ihre aus dem Wir-sind-auch-ein-bißchen-Pirat-Einheitsmeinungsbrei herausstechende Meinung, selbst wenn ich Sie nicht immer teile."


    dem schließt sich ein weiterer Kollege hiermit vollumfänglich an.

    AntwortenLöschen
  10. Auch ich teile Ihre Meinung nicht uneingeschränkt, aber danke für die abwechslungsreiche abweichende Meinung von der herrschenden Meinung der Internetbenutzter und Juristen.

    AntwortenLöschen
  11. Die Urheberrechtsdebatte nimmt Fahrt auf in Deutschland. Nachdem ich kürzlich die Vorstellungen der Piratenpartei dazu gelesen habe, wurde mir (als Fotograf) klar, dass diese Partei leider auch unter "unwählbar" einzuordnen ist.

    Wer sich nämlich das Mäntelchen der "Reform" umhängen will aber gleichzeitig Werke, die älter als 10 Jahre sind, völlig frei kopier- und nutzbar machen möchte, der muß sich nicht wundern, dass die Urheber rebellieren.

    Die Selbstbedienungsmentalität im Internet ist mittlerweile unerträglich geworden. Die Leute sind ja nicht mal mehr gewillt ein paar Euro für ein Foto zu bezahlen, das sie woanders kostenlos kopieren und anschließend nutzen können! Dieser Geiz macht mich krank.

    Es ist eben, wie es Sven Regener so treffend gesagt hat: "Die Leute haben für Alles Geld, aber wir sollen das umsonst machen. Was soll das?" - Und genau so ist das.

    (Ja, ich weiß, auch dieser Kommentar wird hämische Verunglimpfungen nach sich ziehen, weshalb ich auch nur "anonym" hier poste. Ich habe schlicht keinen Bock darauf, dass die Beschimpfungen meine Mailbox verstopfen.)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Aus dem selben Grund poste ich meine Meinung auch nur noch unter einem Pseudonym.

      Ist schon traurig oder, das man so angegangen wird, weil man gesellschaftlich mit genau dem gleichen Wert betrachtet werden will, wie jeder andere Mensch, der Arbeit verrichtet auch.

      Löschen
  12. Die meisten ansätze bewegen sich von den extremen zur mitte. Nur hier kann auch richtigerweise der notwendige ausgleich der interessen gelingen. warum muss es überhaupt einen ausgleich geben? Weil geistiges eigentum und immaterielle güter eben nicht dasselbe sind wir das klassische eigentum. wer diesen an allen ecken sichtbar zutage tretenden unterschied ergebnisorientiert verneint verstellt sich den blick für die eigentliche herausforderung. welche mechanismen und regeln geben dem urheber nur soviel schutz wie er tatsächlich benötigt. ab wann und wodurch kann sein interesse zurücktreten. Die dogmatik der extremforderungen führen für keine seite zum gewünschten ergebnis. geistiges eigentum dass vom berechtigten veröffentlicht wurde kann man nicht mehr behandeln als wäre es das nicht. die anfänglich starke kontrolle schwindet in winzigen schritten unaufhaltsam aber in natürlicher weise und auch ohne kriminelle energie. wie lässt sich dieser verlust also kompensieren? Jedenfalls nicht durch paranoide kontrolle bis in die privaten lebensbereiche hinein. jedenfalls nicht durch kriminalisierung von sozialen notwendigkeiten wie das teilen im vertretbaren rahmen. Bestimmte nutzungen sollten den urheber daher überhaupt nicht mehr angehen. Es tritt quasi erschöpfung ein. bei neuen nutzungsarten oder zb gewerblichen nutzungen muss im gegensatz dazu immer ein vergütungsanspruch entstehen. fest steht dass die eigensinnige dogmatik einiger kommentatoren und sei sie noch so schön hergeleitet in der realen welt der immateriellen güter zielsicher zu unausgewogenen ergebnissen kommt. hier fordert mal die lebenswelt aller beteiligten eine anpassung der regeln und weil alle mit einem höchstmaß an zumutungen auftreten sitzen wir nun in tiefen schützengräben. Flexibles denken kann hier wirklich neues schaffen und bestimmt lohnt es sich für jeden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ist doch alles Geschwurbel von einem, der eben doch alles umsonst haben will.

      Beispiel: Ich mache eine Abenteuerreise. Ich mache tolle Fotos mit teuren Kameras, ich schreibe ein Tagebuch, ich gebe viel Geld aus, ich riskiere meine Gesundheit und evtl. sogar mein Leben. Anschließend veröffentliche ich das Tagebuch und meine Fotos, im Web und als Buch.

      Warum zum Teufel sollte ich KEIN Recht haben, andere für die Nutzung meiner Bilder und Texte zahlen zu lassen?

      Löschen
  13. Nun Fackt ist, Eine Kopie ist kein Diebstahl... dafür gibt es bereits eine Bezeichnung... "Kopie" halt. Mahlen ist nicht gleich Trinken, Essen ist nicht gleich Schei...en. Fackt ist, es gibt bereits ein Urheberrecht in Deutschland, was auch für das "Kopieren" rechtliche Ramen setzt. Man mennt Diebstahl auch nicht "umbringen". Es ist halt was es ist. Ob es nun Einem gefällt oder nicht. Klar findet ein Beklauter, die Strafe von max 5 Jahre nicht Ok... Würde er es Mord nenenen würde der Übeltäter noch strenger bestraft. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Mord, morden ist Diebstahl, diebstahl ist und Kopieren halt kopieren ist. Egal ob es Einem gefällt oder nicht.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Nachtrag... Klar kann man "Geistlichen Eingentum" nicht klauen man kann den aber auch nicht kaufen. Es ist auch nicht möglich. Zumindest nicht im Nezt. Man kopiert auch nicht das "Geistliche Eigentum", sondern den "Materiellen Gegenstand" der aus dem "Geistlichen Eigentum" entstanden ist. Sprich ein Lied wird veröffentlicht.. Auf CD im Netz usw. Es wird also Materialisiert. Dieser Gegenstand in Form einer Datei oder einer CD, gilt es zu Behandeln.

      Löschen
  14. Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass ich diesen SEHR GUTEN Blogeintrag erst jetzt gefunden habe.

    Er fasst die gesamte Problematik und die Kernpunkte der Diskussion so gut zusammen, und hat zudem bei Weitem mehr Aufmerksamkeit verdient, als er zur Zeit bekommt!

    Die ganze Diskussion rund ums Urheberrecht erscheint mir nämlich bei Weitem zu einseitig.

    Wir haben uns "drüben" (beim Vetter) wirklich abgemüht den Leuten zu erklären, warum unsere Kunst einen Wert hat, bekommen aber immernur zu hören, dass zB ein "Gebrauchsgegenstand" und ein "künstlerisches Werk" ja nicht miteinander zu vergleichen seien, und man daher das Letztere einfach so wegnehmen dürfte -

    So als hätten wir Künstler etwa keine Studium oder Ausbildung gemacht, würden niemals mit Schulden aus selbigem Studium herauskommen, hätten keine Unkosten zu tragen, hätten vor allem keine ARBEIT, und keinen zeitlichen Aufwand in unsere Werke investiert.

    Das stimmt schon sehr bitter...

    AntwortenLöschen