Mittwoch, 9. Mai 2012

Buletten für lau


Da sage noch einer, die Polizei verstehe nicht zu feiern!

Wenn es bei Hamburgs Polizisten etwas zu feiern gab, dann konnte man sogar die Köche der Bereitschaftspolizei als privaten Party-Service ordern. Und die brachten das Essen aus der fahrbaren Kantine gleich mit. So berichtet die Hamburger Lokalpresse unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen aufgenommen hat. Erste Verdachtsmomente sollen schon 2007 vorhanden gewesen sein.

Die Presse zitiert einen Polizisten mit den Worten:
"Ich habe meine Beförderung gefeiert. Für Suppe und Schnittchen zahlte ich zwölf Euro pro Kopf.    Ich rief einfach bei der Bereitschaftspolizei an und gab die Bestellung auf - das war so üblich. Niemand hat sich etwas dabei gedacht."
Das staunt der Fachmann, der Laie wundert sich. Es sollte eigentlich unmittelbar einleuchten, dass man die aus Steuergeldern bezahlte eigene Versorgung nicht einfach zur eigenen Belustigung und Bereicherung weiter verscheuern darf. Aber niemand hat sich etwas dabei gedacht. Das war so üblich.

Polemisch wäre es, jetzt Beunruhigung darüber zu heucheln, dass die Polizei Straftaten offenbar nicht einmal dann erkennt, wenn sie in ihrer eigenen Mitte stattfinden. Aber das würde den Punkt verfehlen. Man erkennt Straftaten ja. Bestimmte Straftaten zumindest. Wenn man möchte.

Tatsächlich beunruhigend ist die Nonchalance, mit der man bei der Polizei Rechte in Anspruch nimmt, die es gar nicht gibt. Und die Ignoranz, mit der man eigene Verfehlungen herunterspielt. Es hat sich niemand etwas dabei gedacht. Das war so üblich.

6 Kommentare:

  1. Ich wundere mich etwas über die Aufregung, die hier verbreitet wird.
    Stellen Sie sich doch einfach einmal vor, Sie wären mit der Verteidigung eines Polizisten beauftragt, der dort bestellt hat. Ich finde die Ansätze für eine Freispruchverteidigung liegen hier auf der Hand - oder?

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  2. Gut auf den Punkt gebracht, Herr Kollege.

    Ich selbst war kürzlich erstmals in der Situation, Strafanzeige auf einer Polizeiwache erstatten zu müssen. Irgendwer hatte von meinem Konto 5-stellige Beträge überweisen wollen. Offenbar hat derjenige detaillierte Kenntnisse über das betreffende Konto, die - völlig wertfrei - nur zwei Schlüsse zulassen:

    1. er hat einen Überweisungsträger aus dem Briefkasten der Bank gefischt oder

    2. er arbeitet bei der Bank.

    Der Beamte war geradezu entrüstet und wies mich energisch darauf hin, dass ich solche Anschuldigungen gegen die Bank "im eigenen Interesse" besser unterlassen sollte.

    Da fühlt man sich dann sehr ernst genommen, lächelt mild und denkt bei sich "genau deswegen sitzt du hier und nimmst Anzeigen auf".

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  3. @RA: Z.B. bei der Sparkasse Tauberfranken ist das tatsächlich schon mehrfach vorgekommen.
    Fall 1: http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1207663/index.html
    Fall 2: http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1213860/index.html

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  4. Mutti Merkel ließ den Party-Service plus Türsteher nach Heiligendamm kommen und der Steuerzahler war mit schlappen 20 Mio. auch mit von der Party.

    Man lässt sich ja schließlich nicht lumpen.
    Es ist ja nicht wie bei armen Leuten.

    Mit Ackermann kostete dann der Party-Spaß nur 140.000,00, weil der Josef Kindergeburtstag feiern wollte.

    Wie kann man nur so garstig sein.
    Ma muss auch gönne könne...

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  5. Wieso "Buletten für lau"?

    Für Suppe und Schnittchen zahlte ich zwölf Euro pro Kopf.

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  6. Eine Strafbarkeit der Auftraggeber dürfte schwer zu beweisen sein.

    Die Strafbarkeit der Köche hingegen scheint klarer.

    Erstaunlich ist allerdings die Doppelmoral von RA Nebgen, denn auch ihm dürfte nicht entgangen sein, dass auch für Polizeibeamte die Unschuldsvermutung gilt.

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