Mittwoch, 18. April 2012

Was ist eigentlich ihr Auftrag?

Ein Mandant kommt zum Rechtsanwalt und beauftragt ihn mit seiner Vertretung als Kläger in einem Rechtsstreit. "Der Anwalt sollte mir die zehntausend Euro zurückholen", wird der Mandant vielleicht sagen bzw. denken. Oder: "Der soll bei Gericht einen Freispruch erwirken." Beide Male liegt der fiktive Mandant falsch. Der Auftrag des Rechtsanwalts ist die Vertretung bzw. die Verteidigung im Rechtsstreit - die so gut wie möglich, aber sonst nichts. Die Anwaltsleistung ist eine Dienstleistung, kein Werkvertrag. Ein Erfolg ist nicht geschuldet, wie auch. Die Entscheidung trifft ja im Zweifel das Gericht.

Auf dieser schiefen Erwartungshaltung vieler Menschen gründen die meisten Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Das bestätigt auch die ehemalige Bundesverfassungsrichterin und jetzigen "Ombudsfrau" der Anwaltschaft, Renate Jäger, in einem sehr lesenswerten Interview auf SPON. Das Interview mit dem Titel "Viele Mandanten sind zu optimistisch" haben die Kollegen von "Admigra"  hier verlinkt, das Interview selbst findet sich hier.

Bemerkenswert ist, das Frau Jäger hierin offenbar den häufigsten Fehler der Rechtsanwälte sieht, nicht etwa in der Beratung. Neben dem allgegenwärtigen Kostenrecht lägen die Fehler insbesondere in der mangelnden Formulierung des eigentlichen Auftrags. "Tätigwerden des Anwalt, ohne dass sein Auftrag klar umrissen ist" nennt sie das. Die Frau weiß, wovon sie spricht.

Und dass häufig nicht etwa die Rechtsanwälte klagewütig wären, sondern die Mandanten in ihrer Erwartungshaltung zu optimistisch, dass sagt sie auch. Kurz: Der häufigste Grund für Streit zwischen Anwalt und Mandant ist eine überzogene Erwartungshaltung der Auftraggeber. Auch da weiß sie, wovon sie spricht.

Aber wessen Aufgabe ist es, eine Erwartungshaltung zu kommunizieren?

4 Kommentare:

  1. Es ist meiner Meinaung nach Aufgabe des Anwalts, eine Auftragsklärung herbeizuführen. Es ist also auch seine Sache, die Erwartungshaltung des Mandanten herauszufinden und diese auf den Boden der (Rechts-)Tatsachen zurückzustutzen, sofern notwendig. Gleiches gilt für die klare Kommunikation der zu erwartenden Kosten des Tätigwerdens.

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  2. Sehe ich auch so. Weil der Mandant keine Rechtskenntnisse hat, sonst würde er nicht zum Anwalt gehen, kann er auch nicht wissen, was man erwarten kann von einem Anwalt oder der Rechtslage und was nicht.

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  3. Viele Anwälte versprechen in ihrer Kanzlei alles und verwalten eigentlich nur die Probleme der Mandanten. Auch täuschen Anwälte gerne Fachkunde vor.
    Wenn ich derzeit 2 Anwälte zur Prüfung derer Ehre bei der Anwaltskammer gemeldet habe, dann, weil ich glaube, deren vorsätzlichen Rechtsbruch nachweisen zu können. Und dafür gibt es "tote Zeugen" wie emails und Dokumente.

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  4. 2 Verfahren parallel bei der Ra-Kammer. Das schaffen andere nicht in einem ganzen Leben. Dies i.V.m. Ihrem Nick lassen den Schluss zu, dass Sie exakt die Sorte Mandant sind, von der hier die Rede ist *lol*

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