Ich mahne nicht ab. So viel mal vorweg. Ich bin kein „Abmahnanwalt“.
Es hat sich einfach nicht so ergeben. An mich ist nie ein
Mandant mit dem Auftrag herangetreten, massenhaft Kunden
abzumahnen; möglicherweise haben mich diese Mandate absichtlich nicht gefunden,
möglicherweise war das auch nur Zufall. Wenn ein solches Mandat gekommen wäre,
hätte ich es möglicherweise angenommen, möglicherweise hätte es relativ schnell
geendet. Ich weiß es nicht.
Aber wenn ich die Berichterstattung über Abmahnfallen, Olaf
Tank, Abo-Fallen oder ähnliches lese, dann wundere ich mich manchmal.
Beginnen wir mal mit der Abmahnung als solcher. Die
Abmahnung entstammt dem Wettbewerbsrecht und ist im Grunde ein zivilrechtliches
Aufforderungsschreiben mit dem Ziel, den Empfänger dazu zu veranlassen,
bestimmte Handlungen zu unterlassen. Weil die rechtlichen Grenzen im Wettbewerb
schnell mal überschritten sind, hat man die Abmahnung dort zur prozessualen Voraussetzung
für einen Klageerfolg gemacht, was im Zivilrecht
ansonsten nicht so ist. Das meiste andere kann man gleich direkt bei Gericht
einfordern, die Unterlassung wettbewerbswidrigen Tuns sollte man hingegen zunächst
auf eigene Faust verlangen.
Die Abmahnung ist von ihrer Idee her also keinesfalls eine
Geißel der Menschheit, sondern ein Privileg des auf rechtswidrige Weise Wettbewerb
Treibenden, ein außergerichtlicher und daher kostengünstiger Schuss vor den
Bug.
Das wurde bis vor einigen Jahren auch allenthalben so
gesehen. „Normale“ Menschen hatten von Abmahnungen so gut wie nie etwas gehört;
wer ein Gewerbe betrieb, dem war die Abmahnung als honoriges Mittel unter
Kaufleuten geläufig. Dieser Ruf der Abmahnung hat sich in kürzester Zeit in ihr
völliges Gegenteil verkehrt. Diese veränderte Wahrnehmung der Abmahnung ging
wohl nicht zufällig mit der Verbreitung des Internet einher.
Nicht umsonst heißt einer der ältesten Beiträge, die ich zu diesem Thema finden konnte "Abmahnfalle Internet".
Was haben denn Abo-Fallen bzw. der Fall um den Kollegen Tank mit Abmahnungen, noch dazu solche im Wettbewerbsrecht zu tun? Dies einmal ganz abgesehen davon, dass die Abmahnung keineswegs Prozessvoraussetzung ist.
AntwortenLöschen@ Anonym
AntwortenLöschenIst wie bei der Bild: Die Schlagzeile muss stimmen (und die Tags). :)
@Anonym, Herr Nebgen sprach nicht von einer Prozessvoraussetzung, sondern von einer "prozessualen Voraussetzung für einen Klageerfolg" und wenn man gewinnt, aber nach § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens tragen darf, würden wohl weder Sie noch Herr Nebgen von einem "Klageerfolg" sprechen, nicht wahr?
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