Mittwoch, 11. April 2012

Eine kleine Geschichte der Abmahnung, Teil 1


Ich mahne nicht ab. So viel mal vorweg. Ich bin kein „Abmahnanwalt“.

Es hat sich einfach nicht so ergeben. An mich ist nie ein Mandant mit dem Auftrag herangetreten, massenhaft Kunden abzumahnen; möglicherweise haben mich diese Mandate absichtlich nicht gefunden, möglicherweise war das auch nur Zufall. Wenn ein solches Mandat gekommen wäre, hätte ich es möglicherweise angenommen, möglicherweise hätte es relativ schnell geendet. Ich weiß es nicht.

Aber wenn ich die Berichterstattung über Abmahnfallen, Olaf Tank, Abo-Fallen oder ähnliches lese, dann wundere ich mich manchmal.

Beginnen wir mal mit der Abmahnung als solcher. Die Abmahnung entstammt dem Wettbewerbsrecht und ist im Grunde ein zivilrechtliches Aufforderungsschreiben mit dem Ziel, den Empfänger dazu zu veranlassen, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Weil die rechtlichen Grenzen im Wettbewerb schnell mal überschritten sind, hat man die Abmahnung dort zur prozessualen Voraussetzung für einen Klageerfolg gemacht, was im Zivilrecht ansonsten nicht so ist. Das meiste andere kann man gleich direkt bei Gericht einfordern, die Unterlassung wettbewerbswidrigen Tuns sollte man hingegen zunächst auf eigene Faust verlangen.

Die Abmahnung ist von ihrer Idee her also keinesfalls eine Geißel der Menschheit, sondern ein Privileg des auf rechtswidrige Weise Wettbewerb Treibenden, ein außergerichtlicher und daher kostengünstiger Schuss vor den Bug.

Das wurde bis vor einigen Jahren auch allenthalben so gesehen. „Normale“ Menschen hatten von Abmahnungen so gut wie nie etwas gehört; wer ein Gewerbe betrieb, dem war die Abmahnung als honoriges Mittel unter Kaufleuten geläufig. Dieser Ruf der Abmahnung hat sich in kürzester Zeit in ihr völliges Gegenteil verkehrt. Diese veränderte Wahrnehmung der Abmahnung ging wohl nicht zufällig mit der Verbreitung des Internet einher.

Nicht umsonst heißt einer der ältesten Beiträge, die ich zu diesem Thema finden konnte "Abmahnfalle Internet".

3 Kommentare:

  1. Was haben denn Abo-Fallen bzw. der Fall um den Kollegen Tank mit Abmahnungen, noch dazu solche im Wettbewerbsrecht zu tun? Dies einmal ganz abgesehen davon, dass die Abmahnung keineswegs Prozessvoraussetzung ist.

    AntwortenLöschen
  2. Strafrechtsniete11. April 2012 um 16:58

    @ Anonym

    Ist wie bei der Bild: Die Schlagzeile muss stimmen (und die Tags). :)

    AntwortenLöschen
  3. @Anonym, Herr Nebgen sprach nicht von einer Prozessvoraussetzung, sondern von einer "prozessualen Voraussetzung für einen Klageerfolg" und wenn man gewinnt, aber nach § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens tragen darf, würden wohl weder Sie noch Herr Nebgen von einem "Klageerfolg" sprechen, nicht wahr?

    AntwortenLöschen