Letztens sprach mich eine Verwandte auf einer Familienfeier an. Sie sei wohl etwas zu schnell gefahren und jetzt habe sie einen Anhörungsbogen der Polizei bekommen. Weil ich privat unterwegs war und auf privaten Veranstaltungen manchmal keine große Lust habe, Beratungsleistungen zu erbringen, habe ich es kurz gehalten und empfohlen, erst einmal gar nichts zu tun, insbesondere nicht der Polizei zu antworten. Im Ernstfall könne man dann weitersehen, falls ein Bescheid komme.
Das hat mein Standing als ernst zu nehmender Rechtsanwalt in der Verwandtschaft möglicherweise nachhaltig beschädigt. Denn aus vielen Mäulern schallte es auf einmal: Das kann man doch nicht tun! Wenn die Polizei einen etwas frage, müsse man doch antworten! Das sei doch schließlich die Polizei!
Gerade deshalb ja, ist man versucht zu sagen. Das ist die Polizei. Wenn die ermittelt, sollte das jedem Bürger doch eigentlich Warnung genug sein. Aber was dann häufig eintritt, beschreiben in aktuellen Beiträgen die Kollegin Braun hier und der Kollege Siebers hier. Es nutzt alles nichts.
Der Untertanengeist, den Heinrich Mann vor knapp hundert Jahren so vorzüglich in seinem Buch "Der Untertan" beschrieben hat, steht auch im Jahre 2012 noch stramm vor allem, was eine Uniform anhat. Dankbar schaltet der Untertan seinen Geist ab, wenn er vor sich jemanden erkennt, der mutmaßlich mehr zu sagen hat als er. Und woran könnte man Einfluss besser erkennen als an einer Uniform?
Deswegen sollte man sich auch aufs Äußerste dagegen verwehren, dieses zeitlose Symbol der Obrigkeit durch Dinge wie Nummern oder gar Namensschildchen zu verwässern.
Donnerstag, 5. April 2012
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Nicht selten ist es indes sehr viel einfacher, eine Bußgeldstelle von der Einstellung des Verfahrens zu überzeugen als später ein Gericht nach Erlaß eines Bußgeldbescheides. Man denke an die strenge Rechtsprechung zum FOrtfall des Fahrverbotes. Bußgeldstellen sehen das nach meiner Erfahrung z.T. deutlich "lockerer".
AntwortenLöschenDas kommt drauf an. Seit es z.B. bei uns im Saarland die Zentrale Bußgeldstelle gibt, haben die Anweisung, solche Sachen wie doppeltes Bußgeld bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbotes nicht mehr zu machen.Schade, früher war die Sache mit einem Schreiben erledigt.
AntwortenLöschenIch habe dieselbe Erfahrung gemacht, als ich meiner Schwester riet gar nichts zu machen gegenüber der Polizei. Das wollte sie auch nicht glauben, dass das geht.
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