Dienstag, 3. April 2012

Miese Manöver in der Presse

Strafgericht, Anklage der fahrlässigen Tötung in mehreren Fällen. Der Angeklagte schweigt. Das ist der Regelfall vor deutschen Gerichten, denn es ist das Recht eines jeden Angeklagten zu schweigen. Nun aber das!

"Die miesen Manöver des Todes-Rasers" titelt die Hamburger Boulevardpresse heute. Untertitel: "Was will Caeser S. verbergen?" Hintergrund ist der Fall eines - mutmaßlichen - Epileptikers, der möglicherweise auch noch unter Betäubungsmitteleinfluss stand, als er im letzten Jahr einen schweren Autounfall verursachte, bei dem vier überwiegend prominente Passanten starben.

Was die Presse als "mieses Manöver" bezeichnet, ist der Umstand, dass der Angeklagte seine behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hat. Das ist sein gutes Recht. Ob es prozesstaktisch wirklich schlau ist, steht auf einem anderen Blatt. 

Was die Presse hier mal wieder aus einem Beschuldigtenrecht macht, sollte Anlass zur Empörung geben. Ein Großteil der Leserschaft folgt nämlich dieser Stimmungsmache, die sich damit nicht nur gegen den Angeklagten im konkreten Fall, sondern gegen Beschuldigtenrechte an sich richtet. Das ist offenbar ein Trend der Zeit, den man bekämpfen, nicht unterstützen sollte. 

Der Trend ist nicht immer ein friend.

4 Kommentare:

  1. Thomas Obermeier3. April 2012 um 03:23

    DAs sind die Folgen unserer unkontrollierten Presse. Diese fehlende Kontrolle bringt es mit sich, dass viele Journalisten nur noch oberflächlich arbeiten und Rechtsgrundsätze nur noch für die Presse, nicht aber für den Rest der Welt gelten.

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  2. Eine "kontrollierte" Presse möchte ich aber auch nicht, sondern eine, die vorher recherchiert und die Zusammenhänge und die Rechte der Beschuldigten/Angeklagten kennt.

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  3. Das ist Boulevard. Wer Boulevard liest, wird wissen, dass es dort um aufsehenerregende Aufmachung für besseren Verkauf an oberflächlich gestrickte Menschen geht - weniger um seriös Berichterstattung.
    Nicht-Boelevard-Medien gibt es aber glücklicherweise zur Genüge.
    Natürlich hat RA Nebgen vollkommen recht, wenn er die Rechte des Angeklagten so darlegt und die Boulevard-Darstellung "miese Manöver" nennt. Eine berechtigte Meinungsäußerung an das Boulevard, die täglich zu vielen Berichten dort gerechtfertigt ist.

    Klaus H. Schädel
    1.Achtertwiete 2
    22927 Großhansdorf
    info@klaus-schaedel.de

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