Dienstag, 10. Januar 2012

Ermächtigungslos

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau wurde der für diese Woche geplante Verhandlungstermin im Verfahren wegen Vorwurfs der "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" gegen einen Blogger aus Sachsen abgesetzt.

Laut FR zog der Bundespräsident seine für die Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung gem. § 90 Abs. 4 StGB zurück. Spannend ist die Begründung, die das Bundespräsidialamt für diese Entscheidung gegeben haben soll:
"Nach Analyse der Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten vom 04.01.2012 und einer Stellungnahme des Pflichtverteidigers (!) sei das Justiziariat des Bundespräsidialamtes zu dem Ergebnis gekommen, dass der vermutete rechtsradikale Hintergrund, der für die Ermächtigung ausschlaggebend war, nicht erhärtet werden konnte". 
Da ist man im Bundespräsidialamt also bis dato davon ausgegangen, die "Tat" hätte einen rechtsradikalen Hintergrund? Wie ist man denn darauf gekommen? Weil der Angeklagte ein Photo ins Internet gestellt hat, auf dem die Gattin des Präsidenten ihren Arm etwas ungeschickt hebt und durchaus unflätig als "Blitzmädel" bezeichnet wird? Was hat das mit dem Präsidenten zu tun? Und warum sollte jemand, der einen anderen mit einem rechtsradikalen Hintergrund in Verbindung bringt, selbst rechtsradikal sein?

Mir fallen da jetzt einige weit schwerer wiegende Taten ein, deren rechtsradikaler Hintergrund... Aber lassen wir das.

3 Kommentare:

  1. cepag meint:
    Das ist sehr, sehr schade! Ich hätte wirklich gern gewusst, ob und wie die Beleidigung der Ehefrau des Bundespräsidenten unter § 90 subumiert werden kann. Scheint ja die Kammer so gesehen zu haben, sonst hätte es ja nicht eröffnet. Ohne nachgeschlagen zu haben: wenn die Sache vor der Staatsschutzkammer nach § 74a GVG stattgefunden hätte, hätte da der General die Anklage vertreten?

    Die Begründung für die Ermächtigungsgrundlage ist lächerlich. Nach Einschaltung des Wahrheitsgenerators hätte die Begründung gelautet: "Da der Bundespräsident derzeit im schweren Wasser steht, wollen wir nicht noch weitere unvorteilhafte Schlagzeilen produzieren".

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  2. cepag:
    Tippfehler: natürlich muss es anstatt "Ermächtigungsgrundlage" "Ermächtigungsrücknahme" heißen.

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  3. Bei der allerorten anzutreffenden Vetterleswirtschaft und Pöstchenmauschelei wurde wohl übersehen, dass die First Lady gar kein offizielles Amt innehat, wenngleich die First Partners eine wichtige Rolle spielen.

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