tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post7814601636175912146..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: ErmächtigungslosNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-12435888237283429052012-01-11T00:53:44.034-08:002012-01-11T00:53:44.034-08:00Bei der allerorten anzutreffenden Vetterleswirtsch...Bei der allerorten anzutreffenden Vetterleswirtschaft und Pöstchenmauschelei wurde wohl übersehen, dass die First Lady gar kein offizielles Amt innehat, wenngleich die First Partners eine wichtige Rolle spielen.RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-80661856692508937092012-01-10T23:34:33.964-08:002012-01-10T23:34:33.964-08:00cepag:
Tippfehler: natürlich muss es anstatt &quo...cepag: <br />Tippfehler: natürlich muss es anstatt "Ermächtigungsgrundlage" "Ermächtigungsrücknahme" heißen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-31247465424795196802012-01-10T23:33:01.644-08:002012-01-10T23:33:01.644-08:00cepag meint:
Das ist sehr, sehr schade! Ich hätte...cepag meint: <br />Das ist sehr, sehr schade! Ich hätte wirklich gern gewusst, ob und wie die Beleidigung der Ehefrau des Bundespräsidenten unter § 90 subumiert werden kann. Scheint ja die Kammer so gesehen zu haben, sonst hätte es ja nicht eröffnet. Ohne nachgeschlagen zu haben: wenn die Sache vor der Staatsschutzkammer nach § 74a GVG stattgefunden hätte, hätte da der General die Anklage vertreten? <br /><br />Die Begründung für die Ermächtigungsgrundlage ist lächerlich. Nach Einschaltung des Wahrheitsgenerators hätte die Begründung gelautet: "Da der Bundespräsident derzeit im schweren Wasser steht, wollen wir nicht noch weitere unvorteilhafte Schlagzeilen produzieren".Anonymousnoreply@blogger.com