Dienstag, 10. Januar 2012

Versuchsanordnung

Vor dem Landgericht ist ein Bürger wegen einer Straftat angeklagt. Das Gericht nimmt Angaben des Angeklagten zur Person auf, dann verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift. In der darauf folgenden Beweisaufnahme wird zunächst der Angeklagte zur Sache gehört. Der Angeklagte äußert sich zum Vorwurf, gesteht ihn teilweise ein, teilweise relativiert er ihn. Es werden Zeugen gehört, Urkunden verlesen und sogar einige Sachverständige kommen zu Wort.

Schließlich fährt der Verteidiger des Angeklagten dazwischen und beantragt, das Verfahren einzustellen mit der Begründung, der Angeklagte hätte sich doch schließlich entschuldigt. Dabei lassen wir sprachliche Spitzfindigkeiten mal außen vor, wie z. B., dass man sich nicht selbst entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten kann. Würde das Gericht diesem Antrag wohl stattgeben? Wahrscheinlich wäre der Richter erst einmal völlig verdutzt, ob dieses kruden Ansinnens. Denn es geht bei der Beurteilung eines persönlichen Verhaltens nicht um den Standpunkt des Handelnden, sondern es geht zu allererst um dessen VERANTWORTLICHKEIT.

Nun hat das Gericht den Antrag also abgelehnt und es wird weiter verhandelt. Der Angeklagte hat vollmundig angekündigt, zu allen Vorwürfen eine Erklärung abzugeben, nun sind allerdings durch die Beweisaufnahme unzählige neue Unstimmigkeiten aufgetaucht. Ein Beweismittel taucht auf, dass nach Auskunft des Angeklagten seine Unschuld beweisen würde. Aber der Angeklagte vernichtet dieses Beweismittel. Stattdessen kündigt er an, am nächsten Verhandlungstag alle Vorwürfe mittels selbst mitgebrachter Beweismittel widerlegen zu können.

Als es dann soweit ist, sagt der Angeklagte die Beweismittel aus Gründen des - eigenen! -  Persönlichkeitsschutzes nun doch nicht vorlegen könne bzw. wolle. Stattdessen lässt er seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen mit dem das Beweisthema mitgeteilt und das Gericht im übrigen gebeten wird, das Beweisthema bitte aus Rücksichtnahme auf den Angeklagten doch mal einfach so zu glauben. Staunen und Ungläubigkeit bei den Prozessbeteiligten würde sicherlich immer größer. Ein Angeklagter, der die Beweisaufnahme im eigenen Verfahren einfach so selbst absagt und Freispruch verlangt, weil er es gerne möchte und sonst seine Persönlichkeit Schaden nehmen könnte!

Da spätestens würde der ganze Saal lachen. Und deswegen lachen jetzt alle über den Bundespräsidenten.

5 Kommentare:

  1. Ich lache nicht.
    Ich haue mir den Kopf auf den Schreibtisch wegen dieses Mannes. Und das tut weh. Da kann ich nicht lachen.

    Ich bitte also, den letzten Satz anzupassen.

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  2. aha...soso...na und ich bin mir sicher, dass die Menschen mit etwas Intelligenz über diesen Artikel lachen würden. Nicht nur dass der Vergleich hinkt, da Wulff sich bis dato nirgends strafbar gemacht hat, was ja eventuell noch kommen kann, wenn denn der Fall vor der Justiz landen sollte, nein, die öffentliche Farce des Springerclans wird in diesem Artikel auch noch als Gerichtsverhandlung dargestellt. Mit NICHTEN werter Anwalt...mit NICHTEN. Vielleicht sollte man einfach mal über die ganzen Zusammenhänge nachdenken. Und ich gehe davon aus, dass dafür die Masse im Kopf mit Sicherheit vorhanden ist, auch wenn man diese nicht für das Durchschauen solcher Intrigen trainiert hat. Bspw. Radio Utopie hat da sehr gute Zusammenhänge und einige davon schon vor längerer Zeit verfasst. Oder andere Schreiber, welche man auf NNE finden kann. Lesen und lernen sie. Ich hoffe ihr Fähigkeiten als Anwalt sind besser als das, was sie in diesem Artikel vorgetragen haben. Wundert mich, dass so etwas auf NNE veröffentlicht wurde. Ist halt auch nicht mehr das was es mal war. Aber lassen sie sich nicht entmutigen. Immer weiter so...immer weiter so....das klappt dann irgendwann ganz bestimmt. Letztlich brauchen wir viel mehr GUTE Blogs...als Alternative zum Mainstream.

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  4. @ Anonym: Nur mit NICHTEN oder auch mit NEFFEN?

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