"Können Sie mir bitte bestätigen, dass die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB mit einem Strafbefehl verfolgt werden kann?"
(Rechtschreib- und Grammatikfehler des Autors habe ich behutsam korrigiert.)
Der Rechtsanwalt antwortet auf die Anfrage arglos und schreibt zurück, dass dies zutreffend sei. Daraufhin erhält er eine Mail mit folgendem Wortlaut:
"Bei einem Vergehen nach § 201 StBG handelt es sich um ein sogenanntes reines Antragsdelikt (§ 205 StGB), d. h. die Sache wird nur auf einen Strafantrag hin verfolgt. SIE SIND KEIN RECHTSANWALT!"
Das muss der ideale Mandant sein:
1. Er fragt den Rechtsanwalt nicht, um etwas zu erfahren, sondern um ihn zu testen.
2. Er tut dies unter der Prämisse, dass er die Antwort besser weiß als der Rechtsanwalt.
3. Dabei macht der Mandant haarsträubende Fehler bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Im konkreten Fall verwechselt er offenbar einen Strafantrag mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und vermengt materielles und prozessuales Recht.
4. Schließlich beleidigt er den Rechtsanwalt, der ihm gutwillig und zutreffend Auskunft gibt.
Da kann man dem Kollegen, bei dem dieses Mandat dereinst mal landet, schon jetzt ungeteiltes Mitleid aussprechen.
P.S.: Der angeschriebene Rechtsanwalt war nicht ich.
Die Antwortmail hätte lauten sollen:
AntwortenLöschenIch werde mich mit Ihrer Frage auseinandersetzen, wenn Sie mir einen Vorschuss in Höhe von ... auf mein angegebenes Konto überwiesen haben.
Jenau.
AntwortenLöschenWarum antworten Sie dem Rechtstrostsuchenden auch ohne Vorschuß:).
AntwortenLöschenWas mir nicht ganz einleuchten will, ist diese besondere Jammerigkeit in der bloggenden Juristenwelt. Jeder Unternehmer kennt Kunden, die unangenehm auffallen - sei es durch ausgeprägte Beratungsresistenz oder weil es doch wieder nur um Kleingeld für die Parkuhr ging. Ist nicht der Rede wert.
AntwortenLöschenVerstehe die Genervtheit der antwort-bloggenden Unternehmer nicht, die sich in Juristen-Blogs verirren. Dann lass uns halt einsam und allein vor uns hin jammer-bloggen^^
AntwortenLöschenAlso empfindlich jammern und dann noch über die Kommentare weinen? Ein Trauerspiel. ^^
AntwortenLöschenVielen Dank für die übertragung des Mandats,
AntwortenLöschenich erteile folgende Auskunft bez. Ihrer Anfrage.
BLa Bla
und Kostennote.
Wo Problem?
In unserer Gesellschaft haben solche Mandanten meist das größte Vermögen. Fußballspieler und Proletarier. Sehr oft bei reichen Erben zu finden.
AntwortenLöschenWar bestimmt ein böser Kollege, der sich jetzt mit Tränen in den Augen (vom Lachen) die Kommentare ansieht.
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