So zumindest hat es den Anschein, wenn man den Streit um die Blogbeiträge der Kollegin Jakobs so verfolgt. Sie selbst berichtet hier, Kollege Vetter kommentiert in gewohnter Qualität hier. (Wie schafft der bloß diesen Output?)
"Der getroffene Hund bellt", würde man wohl mancherorts zu dem Verhalten des OLG-Präsidenten sagen. Dass Richter und Staatsanwälte sich in Ihrer Ehre ganz besonders schnell angegriffen fühlen, konnte ich auch schon beobachten. Dass sie in eingebildeter Notwehr zu den ihnen kraft Amtes zur Verfügung stehenden Mitteln greifen, ist auch nicht neu. An dieser Stelle ein besonderer Gruß an den lieben Kollegen und Blogger, der für seine anonymisierten Meinungsäußerungen vom örtlichen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Beleidigung zugestellt bekommen hatte.
Dass ein Richter aber den Umweg über die Berufsaufsicht der Rechtsanwälte geht, um de facto anwaltliche Berufsausübung einzuschränken, hat schon mehr als nur Geschmäckle. Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen.
Es bleibt zu hoffen, dass die zuständige Rechtsanwaltskammer die richtigen Worte findet.
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