Dabei ist bemerkenswert, dass es insbesondere die BILD mal wieder nicht für nötig hält, den Sachverhalt vollständig mitzuteilen, schließlich schadet das ja auch der eigenen Meinung: Von zentraler Bedeutung für den Freispruch dürfte nämlich sein, dass die Polizeibeamten vor der Tür des Rockers sich auch auf Zuruf nicht als Polizeibeamte zu erkennen gegeben hatten. Auch hatten sie sich nicht die Mühe gemacht zu klingeln, sondern hatten gleich begonnen, die Tür aufzuhebeln.
Es sind diese Feinheiten, die aus Sachverhalten Rechtsfälle machen. Die Presse tut sich und ihren Lesern sicher keinen Gefallen, über diese Feinheiten mit Empörung hinwegzugehen und stattdessen Stimmung zu machen. Aber während man es von den Revolverblättern kaum anders erwartet, stimmen leider auch immer wieder offizielle Stimmen in die Hetze ein.
Wie zu erwarten war, hat nämlich auch die Gewerkschaft der Polizei sich zum Urteil des höchsten deutschen Gerichts geäußert. Dessen Landesvorsitzender nennt das Urteil eine "Katastrophe". Der Trierische Volksfreund zitiert den Landesvorsitzenden mit den Worten:
"Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich."
Da lohnt es sich, diesen Ausspruch näher zu untersuchen, denn er er verrät einiges über den Horizont seines Urhebers:
Was stellt sich der Herr Gewerkschaftsvorsitzende beispielsweise unter "Rockermilieu" vor? Der Vorfall fand in bzw. vor der Wohnung des Angeklagten statt. Ist das etwa schon "Rockermilieu" - was immer das sein soll - nur weil vielleicht eine Kutte an der Wand hängt? Wer "sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlt", verdient der nicht eher den Schutz der Polizei? Deren Aufgabe ist es doch schließlich, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Und aus einem Freispruch wegen entschuldigtem Tuns einen "Freibrief zum ungehinderten Schießen" zu machen, strotzt vor Rechtsunkenntnis und Polemik. Was meint der Herr Landesvorsitzende übrigens wohl mit "ungehindert"? Hätte die Polizei vielleicht nicht nur die Tür aufbrechen, sondern auch gleich den Angeklagten am Schießen hindern sollen? Möglicherweise, in dem sie - rein präventiv natürlich - zuerst geschossen hätte?
Eins steht jedenfalls fest: Hätte sie es getan, und wer der Angeklagte das Opfer geworden, dann hätte die Polizei sich mit derselben Empörung ihrerseits auf Notwehr berufen. Wie z. B. in diesem Fall, in dem ein Polizeibeamter eine psychisch kranke Frau erschossen hat.
Übrigens, ohne vorher einen Warnschuss abzugeben.
In dem verlinkten Bild-Artikel steht doch: "Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!” nicht reagiert habe, (...)".
AntwortenLöschenLediglich der PArt mit der (nicht gegebenen) fahrlässigen Tötung fehlt.
Die Mitgliedschaft bei den Hells Angels ist immer Notwehrprovokation.
AntwortenLöschenRockermilieu ist u.a. dort, wo jemand mit Kaliber-45-Waffen rumläuft und Angst hat, Bandidos wollten ihn und seine Verlobte ermorden.
AntwortenLöschenAls studierter Jurist sollten wenigstens Sie wissen, dass die Lösung des Falles mit "Polizei" nichts zu tun hat - im schuldlosen Erlaubnistatbestandsirrtum ist der Sachverhalt zu prüfen, den der Täter sich vorgestellt hat, d.h. hier: Angriff durch eine aggressive Rockerbande.
AntwortenLöschenOb wir es für richtig halten, dass in einem solchen Fall immer gleich in potentiell tödlicher Weise mit großkalibrigen Schusswaffen auf den Körper eines hinter einer geschlossenen Tür Tür stehenden Angreifers geschossen wird, ist deshalb genau die richtige Frage.
Immer wieder interessant, wie die RAs sich über die offen zur Schau getragene Polemik der Polizei aufregen, aber selbst kein Deut besser sind.
AntwortenLöschen@gast, 11:34: Hätten die Polizisten sich auf den Zuruf zu erkennen gegeben, wäre der Irrtum nicht mehr unvermeidlich gewesen, ergo kein ETI.
AntwortenLöschenich war selbst Kriminalbeamter. Offenbar ist in dem Einsatzbefehl die Ansprache ausgeblieben. Das Haus war umstellt, man hätte den Betreffen-
AntwortenLöschenden auch aushungern können, bloß das braucht u.U. Zeit. Ein Fahrzeug mit Sonderrechten zu fahren nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn ist schon fast eine grbe Fahrlässigkeit. Bei einem Unfall unter diesen Umständen, hat der Fahrzeugführer (Polizist) die volle Verantwortung zu tragen.
Guten Abend !
AntwortenLöschenNun möchte ich Sie, sehr geehrter Herr Nebgen mal fragen, ob Sie denn an dem fraglichen Tattag mit vor Ort waren ?
Sicherlich nicht !
Und ich vermute mal, dass Sie auch nicht einer der Verteidiger dieses "Rockers" (diesen Begriff habe ich mit Absicht gewählt, obwohl ich KEIN Bild_Zeitungs Leser bin)
sind oder waren.
Mag also sein, dass Ihre Darstellung tatsächlich stimmt,
dann wäre rechtlich zwar die Entscheidung des BGH richtig.
Doch in welcher Welt leben Sie denn ?
Wie weltfremd sind Sie, wenn Sie der Ansicht sind,
dass es richtig ist bzw. war,
wenn dieser Rocker sich also bedroht fühlt und dann mit einer Schußwaffe durch eine geschlossene Tür schießt !!!
Haben Sie zufällig Zeit und Raum verwechselt ?
Wir leben nicht im 19. Jahrhundert im Wilden
Westen !!!
Egal, ob die Sachlage vor Ort rechtlich durch das BGH richtig geurteilt wurde oder nicht.
Wir sind hier NICHT im Wilden Westen !!!
Hier hat eine Person, die Mitglied einer kriminellen Organistaion ist,
ohne auf irgendwelche rechtlichen Prinzipien Rücksicht zu nehmen,
wild um sich geschossen und einen MENSCHEN getötet !!!!!!
Hätte der "ach so arme" Rocker sich bedroht gefühlt,
hätte er die Polizei rufen können !!!
So, wie es Millionen von anderen Menschen hier in Deutschland jeden Tag tun !
Aber nein, man hat eine (vermtl. illegale) Schußwaffe,
man gehört ja einem bestimmten Rockerclub an
und damit
hat man den Freibrief,
alles selbst regeln zu dürfen.
So, lieber Herr Nebgen, läuft es nicht !
Sie machen es sich mit Ihrer Darstellung zu einfach !
Neben der rechtlichen Beurteilung gibt es auch immer einen moralischen Anspruch in unserer Gesellschaft.
Hier Hinweis auf den rein rechtlichen Punkt ist blauäugig, weltfremd und wird noch mehr unschuldige Menschen an Gesundheit und Leben schädigen !
M.f.G.
P.L.
Wenn die Polizisten sich nicht zu erkennen geben, obwohl sie gehört haben müssen, dass sie entdeckt worden sind, und obwohl sie wissen, dass derjenige bewaffnet ist, dann kann man an dieser Stelle wirklich nur sagen: selbst schuld!
AntwortenLöschenEinfach diese Wichser umlegen. Hehls Angels, Badidos, wie sie alle heißen.
AntwortenLöschenDie lehnen unseren Rechtsstaat ab, es sei denn sie profitieren davon.
Sie haben Gerechtigkeit nicht verdient.