Vor dem Landgericht Hamburg ist derzeit ein ehemaliger Laienrichter (Schöffe) wegen Bestechlichkeit angeklagt. Er soll einem Angeklagten angeboten haben,
"gegen Zahlung von 40.000 Euro einen Freispruch zu erwirken".So meldet das wörtlich die heutige Printausgabe der Hamburger Morgenpost. Ein Bericht über den Vorgang selbst findet sich hier.
Bemerkenswert ist das Selbstbewusstsein dieses Laienrichters. Will er doch in der Lage gewesen sein, "einen Freispruch zu erwirken". Wie hat er das wohl anstellen wollen? Schließlich gibt es ja auch noch (mindestens) einen Berufsrichter und einen weiteren Schöffen. Wollte er denen KO-Tropfen in den Tee schütten? Oder hatte er vor, den Berufsrichter mit Argumenten zu überzeugen? Dann hätte er sich da einiges vorgenommen.
Vielleicht hat der Schöffe den Angeklagten aber auch nur dreist angelogen und wahrheitswidrig vorgespiegelt, er hätte Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Dann käme noch der Vorwurf eines Betrugsdeliktes hinzu.
Es könnte ja z.B. reichen, wenn es dem Schöffen gelingt, den anderen Schöffen davon zu überzeugen, dass z.B. die Aussage eines bestimmten Zeugen in einem bestimmten Punkt zumindest etwas zweifelhaft ist...
AntwortenLöschenBerichten ist zu entnehmen, dass der Schöffe behauptet haben soll, er werden den anderen Schöffen zur Unterstützung bewegen können ... ggf. unter Verwendung eines Teils des Geldes. Zwei Schöffen, die für Freispruch stimmen, genügen tatsächlich sogar beim Schwurgericht (§ 263 StPO). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Freispruch, bei dem tatsächlich die Berufsrichter überstimmt wurden, dann revisionsfest begründet wird, dürfte allerdings nahe null anzusiedeln sein.
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