Mittwoch, 11. Februar 2015
Arbeitsrecht und Brüste
Das Bundesarbeitsgericht hat in letzter Instanz der Kündigungsschutzklage eines Mechanikers stattgegeben, dem sein Arbeitgeber wegen sexueller Belästigung einer Putzfrau gekündigt hatte. Davon kann man halten, was man will.
In der ZEIT ist ein Kommentar zu diesem Urteil erschienen, mit dem ich mich stattdessen beschäftigen möchte. Denn die Kommentatorin verbreitet eine Reihe von Missverständnissen und Fehlvorstellungen, die in der Öffentlichkeit über Recht und Rechtsprechung vorherrschen. Das geht damit los, dass es im Text unter der Überschrift heißt: "Dieses Urteil macht Frauen zu Freiwild". Das ist natürlich polemisch, und das wird die Kommentatorin auch wissen. Aber es ist auch Unsinn, und das scheint die Kommentatorin tatsächlich nicht zu wissen.
Denn dahinter steckt die Fehlvorstellung, das Gericht hätte dem Kläger "erlaubt", einer Putzfrau an die Brüste zu fassen. Das ist Quatsch. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt oder verbietet nichts, es entscheidet über die Berechtigung von Kündigungen. Diese Differenzierung ist essentiell. Im Text geht es dann weiter mit der Behauptung, dass das Urteil "die Tat" herunterspiele und verharmlose. "Tat" ist nun ein Begriff aus dem Strafrecht, und das verstärkt bei mir den Eindruck, dass die Kommentatorin Arbeitsrecht und Strafrecht nicht auseinander halten kann oder will. Entsprechend kommt sie dann zum "victim blaming" (Kurzer Rock usw.). Als wenn das etwas mit der Sache zu tun hätte. Hat es nicht.
Dann kommt noch einmal im Text der unselige Quatsch mit dem Freiwild; nun heißt es etwas ausführlicher: "Frei nach dem Motto "einmal ist keinmal" geben die Arbeitsrichter Grapschern einen Freifahrtschein." Als dürfte von BAG's Gnaden jetzt jeder Angestellte einmal einer Kollegin an die sekundären Geschlechtsmerkmale greifen. Das sagt das Gericht nicht, es ist natürlich auch nicht so, und das sollte die Kommentatorin eigentlich auch wissen. Es folgt noch ein bisschen unqualifiziertes Gerede vom AGG und allgemeines Blabla ("muss ... mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen").
Schließlich stilisiert die Kommentatorin den Verlust des Arbeitsplatzes zur gerechten Strafe für das Vergehen und schwafelt von der "abschreckenden Wirkung" des drohenden Arbeitsplatzverlustes. Hier macht es jetzt den Eindruck, als ignoriere sie die Grenze zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht mit voller Absicht.
Das hätte die BILD-Zeitung nicht besser gekonnt.
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Folgt man der Argumentation, dass ein Verlust des Arbeitsplatzes notwendig ist um eine "abschreckende Wirkung" zu erzielen, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Opfer außerhalb des Arbeitsplatzes keinen "Schutz" genießen.
AntwortenLöschenDemnach müsste dann aber wiederum beim Strafrecht nachgebessert werden (insofern wirklich notwendig) und nicht beim Arbeitsrecht.
Denn allen Opfern solcher Übergriffe gebührt derselbe Schutz, egal ob am Arbeitsplatz oder sonst irgendwo.
Total fundiert geschrieben so richtig auseinandergenommen den Artikel. Es geht in dem Kommentar übrigens auch nicht um eine Würdigung rechtlicher Aspekte, dass ist auch der Grund warum Worte dort in ihrer allgemeinen Bedeutung und nicht im fachlich korrekten Sinn wiedergegeben werden. ein TLDR Kommentar wäre daher: Es ist Mist das man mit einer Abmahnung davon kommt wenn man andere begrabscht. Insofern klar das hätte die Bildzeitung kaum besser gekonnt
AntwortenLöschenDer Artikel in der Zeit suggeriert auch, dass di Frau aus reiner Angst vor einem Prozess nichts angezeigt hat. Das ist nicht so - sie hat eine Täter-Opfer-Kooperationsstelle eingeschaltet bzw. diese wurde eingeschaltet, das ist nicht ganz klar. Die TOK hat dann mit dem Opfer und dem Täter eine Mediation durchgeführt und das Opfer/die Frau sagte, dass sie mit 100 Euro Schmerzensgeld das Ganze für erledigt hält und auch keine Strafverfolgung im Sinne hat. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wurde eingestellt. In der Zeit klingt es so als würde die Frau vor lauter Angst nun auf die Amnzeige verzichten und als würde das Gericht gesagt haben "der darf das".
AntwortenLöschenHm. Wenn ich das nächste Mal an der Kinokasse oder anderswo in der Schlange stehe, und eine Frau drückt mir ihre Brüste in den Rücken, wo darf ich mir dann meine 100 EUR abholen?
AntwortenLöschen*ding**ding**ding*
LöschenGratulation, meine Damen und Herren, der erste Männerrechtler ist angekommen! Einen warmen Applaus, meine Damen und Herren, ab jetzt gibt es viel zu lachen!