Dienstag, 25. November 2014

Sieht nicht gut aus


Der weiße Polizist, der in Ferguson einen schwarzen Teenager erschossen hatte, wird nicht angeklagt. Ich verweise insoweit auf den Kollegen Siebers und die Tagespresse. Entschieden haben das nicht etwa Richter, sondern eine Jury aus zwölf Geschworenen.

Das ist ein Fall aus der Kategorie "wissen wir nicht", "waren wir nicht dabei" und "überhaupt haben die USA ein ganz anderes Rechtssystem". Geschenkt.

Aber man darf sich wundern. Warum entscheiden Laien über eine Rechtsfrage, wenn der genaue Tathergang unklar ist? Müsste man den Tathergang dann nicht erst einmal aufklären? Ist nicht gerade dann, wenn die Staatsgewalt im Verdacht steht, besondere Sorgfalt geboten? Wäre nicht gerade die Polizei gut beraten, jeden Anschein rechtswidrigen Handelns zu vermeiden? Wäre nicht jedes Gericht gut beraten, insbesondere jeden Anschein von Rassismus zu vermeiden, wo Opfer ein Schwarzer und Täter ein Weißer ist, und sei es, um die erwarteten Randale weitest möglich zu verhindern? Polizei und Justiz scheint das nicht zu kümmern.

Über Besonderheiten des Einzelfalles - soweit bekannt - haben wir da noch gar nicht geredet, z. B. darüber, dass der zuständige Bezirksstaatsanwalt aus einer Polizistenfamilie stammt und sein Vater dereinst von einem Schwarzen erschossen wurde. Anstatt sich einfach aus der Entscheidung herauszuhalten hat der dann auch noch ohne Not - und augenscheinlich ohne nähere Kenntnisse vom Sachverhalt - der Jury geraten, gegen eine Anklage zu stimmen. Das mag rechtlich alles irgendwie zu begründen sein, aber manchmal kommt es darauf gar nicht mehr an. Es sieht einfach nicht gut aus.

Es liest sich, als hätten Polizei und Justiz es geradezu darauf abgesehen, einen Bürgerkrieg anzuzetteln. Da muss man sich fragen, welche Interessen dahinter stehen mögen und ob es möglich ist, dass diese Interesse irgendwann auch hierzulande mächtiger werden.

Davor kann einem nur grausen.


4 Kommentare:

  1. Dass eine Anklage nicht vom Strafrichter, der praktisch alles durchwinkt im Zwischenverfahren, sondern vom Volk überprüft wird, mag tatsächlich ein Ausdruck einer anderen Rechtskultur sein.

    In Deutschland kennt man ja auch das Schöffensystem, was zumindest beim Schöffengericht ein zahlenmäßigen Vorteil für die Schöffen bietet.

    Schlechter muss eine Beteiligung von Nichtjuristen aber letztlich auch nicht sein. Die Frage des Verhältnisses Bürger vs Polizei ist zudem eine sehr schwierige Frage. Durch die in den USA teilweise sehr harte Kriminalität haben sich raue Sitten bei der amerikanischen Polizei entwickelt.

    Erst letztens wurde ein 12-Jährige erschossen, weil er eine täuschendecht aussehende Spielzeug-Pistole auf Polizisten richtete.

    Ich kann verstehen, dass da Polizisten bei einer Gefährdung gleich reagieren und nach Warnung dann schießen. Die USA sind ein Land voller Waffen. Da kann man nicht davon ausgehen, dass ein Bewaffneter nicht schießen wird.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Polizist für eine Handlung im Dienst verurteilt wird, ist sowieso nicht so hoch. Wenn man die Polizei übermäßig kriminalisiert, hat man nachher keine Polizisten mehr. Auch hat man das Notwehrproblem ständig beim Waffenkontakt.

    Dass eine Grand Jury, die ja dann von beiden "Parteien" ausgesucht und besetzt wird, dann sich nicht eindeutig für eine Anklage entscheiden kann, finde ich nicht verkehrt. Dass das Laien sind, ist auch kein Nachteil. Das Recht ist für das Volk gemacht, nicht für die Juristen, deswegen heißt es schließlich auch bei uns "Im Namen des Volkes" und nicht etwa "des Staates".

    Die Kritik an den Ankläger verstehe ich nicht. Er mag vielleicht voreingenommen sein, wobei ich das grundsätzlich bei einer Abstammung aus einer Polizistenfamilie auch nicht sehe. Viele Staatsanwälte und Juristen kommen nunmal aus ähnlichen staatstreuen Umfeld.

    In diesem Fall ist die Voreingenommenheit aber doch unbeachtlich, weil bei einem solchen Vorfall kein Spielraum besteht. Natürlich wird das "angeklagt" bzw. der Grand Jury vorgelegt. Damit ist dann auch ausgeschlossen, dass eine Verhandlung nur auf Grund der Rachegelüste eines Staatsanwalts angestossen wird, denn die Grand Jury ist nicht befangen.

    Dass es zu Ausschreitungen kommt und vor allem dass "ständig" schwarze Kinder und Erwachsene erschossen werden von der Polizei, liegt an den gesellschaftlichen Problemen der USA, nicht so sehr am Straf- und Justizsystem der USA.

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  2. Herr Nebgen,

    sie haben offenkundig weder das System der Grand Jury verstanden, noch sich näher mit dem Fall beschäftigt.

    Im Prinzip ist das eine Art Zwischenverfahren, wie es sich deutsche Strafverteidiger häufig wünschen: Mit einer echten, harten Prüfung ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, so dass Anklage erhoben werden kann.

    Zu diesem Zweck WURDE der Tathergang durch eine umfangreiche Beweisaufnahme aufgeklärt. Allein der Tatverdächtige wurde vier Stunden vernommen. 7 oder 8 schwarze Zeugen sollen die Angaben des Tatverdächtigen bestätigt haben. Mindestens ebensoviele Zeugen sollen andere Tathergangsschilderungen abgegeben haben.

    Der Bezirksstaatsanwaltschaft hat im Übrigen - entgegen dem sonst üblichen - lediglich keinen Antrag gestellt, bestimmte Straftaten anzuklagen.

    Er hat nicht sich also tatsächlich - wie von Ihnen gewünscht - eher aus der Entscheidung rausgehalten.

    Leider reicht es der deutschen Presse mal wieder, sehr oberflächlich über den Fall zu berichten. Zum von den verschiedenen Seiten behaupteten Tathergang erfährt man mal wieder so gut wie nichts.

    Wen der Fall näher interessiert:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Shooting_of_Michael_Brown

    Dort ist der Fall einschließlich der angeblichen Einlassung des Tatverdächtigen und der verschiedenen Zeugenaussagen dargestellt.

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  3. Man sollte ja denken, es sei eher schwierig, wie üblich "Polizei und Justiz" (und, selbstverständlich, deren Versäumnisse - schließlich verfolgen sie, je nach Fall, entweder Unschuldige oder die Schuldigen nicht) für den unerwünschten Ausgang eines Verfahrens verantwortlich zu machen, wenn die Entscheidung von mindestens einem Dutzend Männern und Frauen "aus dem Volke", also nun gerade nicht von "der Justiz" im institutionellen Sinne, getroffen wird.

    Man hätte falsch gedacht.

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  4. Dafür, dass Sie sonst so viel Wert darauf legen, die unter Otto Normalbürgern verbreiteten Missverständnisse aufzuklären bzw. deren allgemeines Gerechtigkeitsempfinden (analaog) rügen und betonen, dass das alles schon so seine Richtigkeit habe, laufen Sie in diesem Falle geradezu vorbildlich genau in die gleiche Falle wie diejenigen, welche Sie sonst so kritisieren.

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